Mit dem Universitätsgesetz 2002 wurde die Mitbestimmung an den Universitäten abgeschafft. Als „Ersatz“ wurde die Spielwiese Senat eingerichtet und ansonsten auf den Betriebsrat (BR) verwiesen.
Der BR für das wissenschaftliche Personal der MUW (dzt. 20 Mitglieder) vertritt etwa 3500 Personen. Die Aufgaben des BR sind in der Arbeitsverfassung festgelegt und sehen genau betrachtet nur Reparaturmöglichkeiten an den vom Rektorat vorgegebenen Arbeitsbedingungen und Personalmaßnahmen vor.
Die Funktion des Betriebsrats kann aber nicht hoch genug eingeschätzt werden, weil der Einzelne selbst dazu keinerlei Möglichkeit hätte. Der gesetzlich dem BR zugestandene Gestaltungsraum ist gering. Diesen wollen wir weiter ausbauen.
I. Strasser
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Die im November 2008 neu gewählten Mitglieder des Betriebsrats für das wissenschaftliche Personal. Konstituierende Sitzung 16. Dezember 2008

Beim Stiegengeländer v.l.: Marcus Köller, Karl Heimberger, Martin Andreas, Wolfgang Baumgartner (2.stv. Vorsitzender), Thomas Szekeres (Vorsitzender);
hinten v.l.: Agnes Jäger-Lansky, Christian Dadak, Michael Pretterklieber, Robert Ullrich, Harald Gabriel, Rudolf Öhler, Florian Fitzal, Ursula Unterberger, Kurt Rützler, Ingwald Strasser (1. stv. Vorsitzender).
Weitere Mitglieder: Anita Holzinger (3.stv. Vorsitzende), Anna Knaus, Christine Marosi, Henriette Walter, Harald Widhalm.
Tel.: 01-40160-24821
Fax: 01-40160-924810
e-mail: br-wp@meduniwien.ac.at
Lageplan des Betriebsratsbüros: Klicken Sie bitte hier.
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Aufgaben und Ziele
Die Aufgaben des Betriebsrates sind in einer Arbeitsrecht – Generalklausel definiert;
diese lautet:
„Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der ArbeitnehmerInnen im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern und darauf zu achten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verträge, Erlässe und Verordnungen eingehalten und durchgeführt werden.“
Der Betriebsrat ist nicht weisungsgebunden und trifft als Kollegialorgan seine Entscheidungen mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Diese sind ehrenamtlich und unentgeltlich tätig.
Im Konkreten verhandelt der Betriebsrat Betriebsvereinbarungen (innerbetriebliche Regelungen wie z.B. EDM oder Datenschutz) und sorgt für deren Einhaltung. Er macht Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit, hat Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, ebenso bei Personal und Wirtschaftsangelegenheiten.
Er nimmt Stellung zu Kündigungen und Entlassungen und kann diese bei Gericht anfechten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er Versetzungen verhindern, zudem muss er über alle die Arbeitnehmer(-innen) betreffenden Angelegenheiten informiert werden.
Jede(r) Mitarbeiter(-in) hat die Möglichkeit sich an die Betriebsrätin/den Betriebsrat ihres oder seines Vertrauens zu wenden. Der Betriebsrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und vertritt nur nach Beauftragung.
Als ein wesentliches Ziel sehen wir es an, dazu beizutragen, dass man unter guten Bedingungen und mit Freude an der Arbeit tätig ist.
Wie Sie wissen, ist dies oft nicht einfach, allerdings haben wir, wie ich glaube erfolgreich auch dem Rektorat vermitteln können, dass die Mehrheit der MitarbeiterInnen nicht Unmögliches, sondern gute Arbeitsbedingungen wünscht, um optimale Arbeitsleistung erbringen zu können.
So gesehen sollten Mitarbeiterschaft und Universitätsleitung an einem Strang ziehen, um das gemeinsame Ziel erreichen zu können. Es machen nicht nachvollziehbare Weisungen genauso wenig Sinn, wie Fundamentalopposition oder „Dienst nach Vorschrift“.
Dazu ist es notwendig, dass schon früh der Dienstgeber über Probleme oder Missstände informiert wird; wir versuchen dies zu tun und ersuchen Sie, uns über Probleme in Ihren Arbeitsbereichen so früh wie möglich zu informieren, um möglichst rechtzeitig gegensteuern zu können.
Th. Szekeres










