Archiv der Kategorie 'Uni Politik'

Vorsichtiger Optimismus bei Journaldiensten und Planstellen

   Die  Ergebnisse von Betriebsversammlungen und die bisherigen mannigfaltigen Interventionen des Betriebsrats bei verschiedenen Ministern, Stadtratbüros, Gewerkschaft, Ärztekammer, Rektorat sowohl mit persönlichem als auch (in und mit diesem Blog dokumentiert) medialem Einsatz zeigen offenbar endlich Wirkung im Wissenschaftsministerium. Vorsichtiger Optimismus ist angebracht, was das Stellenvermehren, das Vermeiden der Überschreitungen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KA-AZG) und damit eine für die MUW-MitarbeiterInnen positive Journaldienst-/Arbeitszeitvereinbarung betrifft. Allerdings  -  fix ist noch nichts.

   Per E-Mail-Anhang wurde die folgende gemeinsame Erklärung des Rektors und des Betriebsrats an das wissenschaftliche MUW-Personal versandt (LINK zum Originalbrief):

Wien, 11.11.2009

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 5. November 2009 fand eine weitere Verhandlungsrunde zur Leistungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) statt, in der das Budget der MUW für die Jahre 2010 bis 2012 verhandelt wird. Ein wesentliches Vorhaben dieser Leistungsvereinbarung ist die Verfügungstellung von Budgetmitteln zur Finanzierung von zusätzlichen ÄrztInnenstellen, womit die Einhaltung des KA-AZG und eine Stärkung der klinischen Forschung und Lehre ermöglicht werden sollen. Die Verhandlungen verliefen in einem konstruktiven Klima und es ist dem Rektorat gelungen, beim BMWF Verständnis für die Situation der Ärztinnen und Ärzte an der MUW zu erzeugen. Da die Frage der Finanzierung jedoch noch nicht abschließend gelöst werden konnte, wurde ein weiterer Verhandlungstermin mit dem BMWF für den 19. November 2009 vereinbart, bei dem hoffentlich eine abschließende Einigung erzielt werden kann.
Betriebsrat und Rektorat sind daher in der Gesprächsrunde über die KA-AZG-Vereinbarung am 9. November 2009 übereingekommen, die Verhandlungen nach dem 19. November 2009 fortzusetzen und bei Klarheit über das zur Verfügung stehende Budget rasch zu einem Abschluss zu bringen. Die nächste Verhandlung zu diesem Thema erfolgt am 23.11.2009.
Wir werden Sie über den Ausgang der Leistungsvereinbarungsverhandlungen und den Fortgang der Verhandlungen zur KA-AZG-Vereinbarung umgehend informieren.

Mit kollegialen Grüßen 

Univ.Prof. Wolfgang Schütz,    
Rektor         

Ao.Univ.Prof. Dr. Thomas Szekeres,
Vorsitzender des Betriebsrats für das
wissenschaftliche Universitätspersonal

 

Bericht über die Betriebsversammlungen zur Arbeitszeitvereinbarung

MUW-Betriebsversammlung 4.11.09

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

   Am 3.11. hat eine Teilbetriebsversammlung der Klinik für Anästhesie mit 150 Anwesenden und am 4.11. eine Betriebsversammlung mit ca. 300 TeilnehmerInnen aus sämtlichen Bereichen am AKH stattgefunden. Hauptthema war die anstehende Verlängerung der Betriebsvereinbarung, die verlängerte Dienste (Journaldienste) ermöglicht. Wie berichtet, benötigen wir so eine Betriebsvereinbarung um auch im Jahr 2010 Journaldienste, wie gewohnt, leisten zu dürfen.

   Ohne Betriebsvereinbarung beträgt die maximal erlaubte Arbeitszeit pro Tag 13 Stunden, was ein Funktionieren des AKH im Jahr 2010 unmöglich machen würde.

   Das Rektorat beabsichtigt diese Vereinbarung nur zu unterzeichnen, wenn alternativen Dienstzeitmodellen mit Einkommensverlusten und verschobenen Diensten an den Kliniken für Anästhesie, Chirurgie und Notfallmedizin zugestimmt wird.

   Die Klinik für Anästhesie hat in der Teilbetriebsversammlung geschlossen eine isolierte Arbeitszeitvereinbarung nur für ihre Klinik abgelehnt (147 von 150 Stimmen dagegen). Bei der Betriebsversammlung sämtlicher Kliniken wurde den genannten 3 Kliniken die Solidarität ausgesprochen und mehrheitlich bei fehlender Betriebsvereinbarung der Dienst nach Gesetz (Dienst nach Vorschrift) beschlossen. Somit wird die vom Rektorat vorgeschlagene Lösung von einem großen Teil der wissenschaftlichen Belegschaft der MUW abgelehnt. Auch innerhalb des Betriebsrates besteht selbstverständlich keine Bereitschaft der Entsolidarisierung und der Zustimmung zu Einzellösungen an ausgewählten Kliniken.

   Unsere Forderung bleibt daher aufrecht: Abschluss einer gemeinsamen Betriebsvereinbarung und Aufstockung des ärztlichen Personals bis zur Gewährleistung der Rechtskonformität unter Berücksichtigung der Lehre und Forschung zumindest im Sinne des § 29(5) Universitätsgesetz 2002 (*). Gleichzeitig müssen die Abgeltung von Überstunden aus der ärztlichen Tätigkeit, die Eintragbarkeit der echten geleisteten Arbeitszeit im EDM und die Schaffung von adäquaten Kinderbetreuungseinrichtungen gewährleistet sein.

   Die nächste Verhandlungsrunde mit dem Rektorat zu diesem Thema findet am 9.11. statt. Wir werden weiter berichten und sobald als möglich informieren, wie im Falle einer fehlenden Betriebsvereinbarung 2010 vorgegangen werden soll.

   Für den Betriebsrat

Thomas Szekeres, Ingwald Strasser, Wolfgang Baumgartner, Anita Holzinger

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(*)  LINK zum Beitrag:  §29 Abs.5 des UG 2002

cc: In den Kopien dieses Briefes an den Uni-Ratsvorsitzenden Dr. E. Busek, AKH-Direktor Prof. R. Krepler, das Büro der Stadträtin für Gesundheit und das Büro des Wissenschaftsministers wurde auch auf die ohne Personalaufstockung drohende Funktionsunfähigkeit des AKH hingewiesen


ÖGB-Vizepräsidentin: „…spielt ein Rektor mit den Beschäftigten und den PatientInnen…“

Dr. Sabine Oberhauser 2

Wien  (OTS/ÖGB) - „Mir fehlt dafür jedes Verständnis. Da spielt ein Rektor mit den Beschäftigten und den PatientInnen“, kritisiert Dr. Sabine Oberhauser, Vorsitzende der ARGE-ÄrztInnen und ÖGB-Vizepräsidentin, die Verschleppung konstruktiver Gespräche über die Betriebsvereinbarung für die ÄrztInnen an der Medizinischen Universität Wien (MUW). Die Betriebsvereinbarung läuft mit Ende des Jahres aus.

Die Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste für die ÄrztInnen an der MUW sind in dieser Betriebsvereinbarung geregelt. Oberhauser: „Wenn der Rektor nicht endlich Konstruktivität zeigt und ernsthaft verhandelt, ist bereits ab dem Neujahrstag eine gute
Patientenbetreuung auf legaler Basis nicht mehr möglich.“ Nach dem Gesetz dürfen ÄrztInnen nicht länger als 48 Stunden die Woche arbeiten. Damit kann eine gute Patientenbetreuung nicht aufrecht erhalten werden. Derzeit arbeiten die ÄrztInnen durchschnittlich 60 Stunden. Ohne Betriebsvereinbarung wäre das illegal. Oberhauser: „Ich hoffe doch nicht, dass der Rektor die ÄrztInnen in die Illegalität drängt. Denen geht es um die bestmögliche Betreuung der PatientInnen.“
LINK zur Stellungnahme Oberhausers.

Journaldienste und Patientenversorgung der Med-Unis im Pressespiegel

„Wiener Zeitung“ vom 28.10.2009, Seite: 5Zeitungs Logo Wiener Z

Unikliniken warnen vor Arbeitskonflikt. Verschlechterung für Patieten droht.
   Wien. Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten in Österreich (Wien, Graz, Innsbruck) warnen vor einer drohenden Verschlechterung in der Patientenversorgung. Weil eine seit 2002 geltende Betriebsvereinbarung über Nacht- und Wochenenddienste ausläuft und es bisher noch kaum Verhandlungen über eine neue gab, könnten schon ab 1. Jänner 2010 die Dienste der Ärzte „illegal“ werden. „Wir fordern die Universitäten dringend zu Verhandlungen auf“, erklärte Martin Tiefenthaler für die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der MedUnis.
   Der Hintergrund: Ohne Betriebsvereinbarung dürfen Ärztinnen und Ärzte, die dem Uni-Kollektivvertrag unterliegen, nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr am Krankenbett arbeiten. Nacht- und Wochenenddienste sind bisher durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, die auch die geltenden Arbeitszeithöchstgrenzen berücksichtigt.
   Tiefenthaler warnt davor, dass Uni-Ärzte laut Gesetz ab 1. Jänner 2010 keine Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste leisten.
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„Der Standard“ vom 28.10.2009, Seite: 8Zeitungs Logo Standard

Ärzte warnen vor schlechter Patientenversorgung 
   Innsbruck/Graz/Wien – Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten in Österreich (Wien, Graz, Innsbruck) warnen vor einer drohenden Verschlechterung in der Patientenversorgung. Weil eine seit 2002 geltende Betriebsvereinbarung über Nacht- und Wochenenddienste ausläuft und es bisher noch kaum Verhandlungen über eine neue gab, könnten schon ab 1. Jänner 2010 die Dienste der Ärzte „illegal“ werden.
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„Tiroler Tageszeitung“ vom 28.10.2009, Seite: 4Zeitungs Logo TT

   Innsbruck -Die Betriebsräte der Medizinischen Unis schlagen Alarm. Ihre Betriebsvereinbarung für Nacht- und Wochenenddienste läuft aus. Und ab der Silvesternacht hieße dies, dass etwa die Hälfte der Ärzte des Innsbrucker Krankenhauses für die Dienstpläne ausfiele, erklärt der Innsbrucker Med-Uni-Betriebsrat Martin Tiefenthaler. „Wir wollen nicht die Buhmänner der Nation sein, aber ohne Vereinbarung dürfen diese nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr am Krankenbett arbeiten.“
   Vizerektorin bedauert
   Er setzt sich auch für die Beibehaltung der Tiroler Lösung – 25 Stunden durchgehend – ein. In Wien wurden bekanntlich Stimmen laut, die einen Schichtbetrieb für Ärzte forderten. Gegen diesen setzt sich Tiefenthaler ein. Bisher habe es keine Gespräche gegeben, fordert er das Rektorat nun zum Handeln auf. Zwar stehe eine Verhandlungsrunde am Donnerstag an, hier dürfe man aber nicht mehr zögern.
   Vizerektorin Doris Balogh bedauerte es gegenüber der TT sehr, dass der Betriebsrat der Verhandlungsrunde hier vorgegriffen habe und die Med-Uni damit negativ in die Schlagzeilen bringe: „Ich bin zuversichtlich, dass wir hier gemeinsam zur Zufriedenheit aller eine Lösung finden.“ Der Betriebsrat dürfe aber nicht auf einem Partout-Standpunkt stehen. Sie könne sich zwar eine Fortführung der derzeitigen Lösung vorstellen, näher wollte sie vor der Verhandlung nicht auf Details eingehen. Für Donnerstag sei auch ein Arbeitsrechtexperte geladen.(mir)
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„Die Presse“ vom 28.10.2009, Seite: 3Zeitungs Logo Presse

Med-Unis: Konflikt droht
   Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten (Wien, Graz, Innsbruck) warnen vor einer Verschlechterung in der Patientenversorgung. Weil eine seit 2002 gültige Betriebsvereinbarung über Nacht- und Wochenenddienste ausläuft, könnten schon ab 1. Jänner 2010 die Dienste der Ärzte „illegal“ werden. „Wir fordern die Universitäten dringend zu Verhandlungen auf“, erklärte Martin Tiefenthaler am Dienstag für die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der Med-Unis.

Noch eine Info-Veranstaltung des Rektors

Es häufen sich die Fragen und Bedenken, die an das MUW-Management bzgl. Überleitung in den Universitäts-Kollektivvertrag gestellt werden müssen. So sieht auch der Rektor die Notwendigkeit einer weiteren Darstellungsrunde gegeben:

Montag, 28. 9. 09, 12.00 Uhr, s.t.
Hörsaal 2

Warum ist die Zufriedenheit mancher MUW-MitarbeiterInnen beim  Arbeitsvertragswechsel unter dem Kollektivvertrag geringer als vorher?:

Auswahl der FAQs

Warum gilt der Kollektivvertrag (KV) auch für Personen die ihren MUW-Arbeitsbeginn weit vor dem 1.1.2004 hatten? Dazu gibt es die juristische Auskunft: weil nach dem Auslaufen früherer, befristeter Verträge (z.B. ProjektmitarbeiterIn, ÄrztIn in Ausbildung) nur der dzt. gültige Vertragsbeginn (z.B. FachärztIn ab 2005) als Kriterium für die KV-Anwendbarkeit gilt.

Warum gilt in diesem Zusammenhang nicht der KV §76  Abs. 3, „…alle in einer vergleichbaren Verwendung an der betreffenden Universität zurückgelegten Zeiten [sind] zu berücksichtigen“? Juristische Auskunft: Es gibt ein sinngemäßes Höchstgerichtsurteil, das die abgelaufenen befristeten Arbeitsvertragszeiten dafür nicht anerkennt.

Warum gibt es dann den KV § 76 Abs. 3 überhaupt? Die Vorzeiten werden bei der Gehaltsvorrückung z.B. von B1 in B1 lit a und B1 lit b berücksichtigt (s. KV § 49  Abs. 3)

Warum verdienen  ältere, bereits länger angestellte Staff-Fachärztinnen im KV weniger als die Post-Docs, die sie zusätzlich zu ihren Überzeiten in Lehre, Forschung, Patientenbetreuung und Administration zu FachärztInnen ausbilden müssen?? Bisherige Antworten: Fragen Sie den Rektor. Soviele sind das nicht. Man wird sich das anschau´n.

Warum ist in allen anderen Branchen der IST-Lohn höher als der KV-SOLL-Lohn? Warum gelten früher gemachte Äußerungen einer möglichen KV-Überzahlung nicht mehr?

Attraktivität universitärer Anstellungen sinkt

Düstere Aussichten hat der Uni-Senat dem „im europäischen Spitzenfeld“ liegenden Forschungsbereich der Medizinischen Universität Innsbruck für die Zukunft ausgestellt.
„Wenn wir früher für eine ausgeschriebene Universitätsstelle bis zu 90 Bewerbungen hatten, sind wir jetzt froh, wenn es zwei bis drei sind“, machte der Senats-Vorsitzende den Unterschied deutlich.

Forschung bleibt auf der Strecke.
Innerhalb der Normalarbeitszeit ist nicht mehr genügend  Zeit für die Ausübung  der Summe  der Dienstpflichten Forschung, Lehre, Verwaltung  und Patientenbetreuung. Die Übernahme von immer mehr Betreuungsaufgaben ist der Grund dafür.
Die Attraktivität der Stellenangebote sinkt.

Hier klicken: Bitte lesen Sie den Artikel dazu bei diesem Link im  Standard

Innsbruck Wappen

Wien Wappen

 

 

 

 

 

Weitere Artikel zum Thema:

Lehre und Forschung gleichberechtigt mit Patientenbetreuung 
Feierabendforschung  
Arbeitsbedingungen hinterfragt
Tatsächliche Arbeitszeiten der MUW-ÄrztInnen
Einhaltung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes

UG-Novelle: Brief der Gewerkschaft an die Abgeordneten des Nationalrats

Sehr geehrter Herr Nationalratsabgeordneter,   Sehr geehrte Frau Nationalratsabgeordnete, sehr geehrtes Gewerkschaftsmitglied!

Die vorliegende Novelle zum UG 2002 berücksichtigt nicht nur keinerlei die jahrelang erhobenen gewerkschaftlichen Forderungen (einstimmige Beschlüsse des Gewerkschaftstages der GÖD und des Bundeskongresses des ÖGB), sondern verschlechtert in vielen Punkten die Situation an Österreichs Universitäten:

• Einzementieren der fehlenden Mitsprachemöglichkeit der betrieblichen Interessensvertretung im Vergleich zu Industriebetrieben (BR-Vors. ohne Stimmrecht im Universitätsrat).
• Aufheben der vor zwei Monaten erzielten kollektivvertraglichen Einigung gerade für Nachwuchswissenschafter durch:

o per Novelle Verlängerung der Kettenvertragsregelung über das Arbeitsverfassungsgesetz hinaus und
o per Novelle Ausschluss der Lektorinnen und Lektoren aus dem Kollektivvertrag.

Die Aufhebung eines Kollektivvertrages und der Arbeitsverfassung durch Novellierung des Universitätsgesetzes ist nicht akzeptabel! 
Diese Novelle benachteiligt vor allem junge Wissenschafterinnen und Wissenschafter und dabei wiederum junge Frauen bzw. Mütter.

Daneben finden sich noch viele Fehler und offensichtliche redaktionelle Versehen wie z. B. die Zuordnung der JungwissenschafterInnen in der Humanmedizin zum Allgemeinen Universitätspersonal.

Brief an die Nationalratsabgeordneten hier weiterlesen

Uni-Rat Erhard Busek über die Med-Uni Wien

Wenn Sie die aktuelle Ausgabe des  “profil“ vom 22.6.09, Nr.26, 40.Jg., auf Seite 30 u. 31 aufschlagen, lesen Sie was Erhard Busek zur MUW zu sagen hat. Im OTS-AVISO von „profil“  lautete das so:

Busek Erhard

Wien (OTS) – [...] In einem Interview in der Montag erscheinenden Ausgabe des Nachrichtenmagazins „profil“ übt der frühere Vizekanzler und Wissenschaftsminister Erhard Busek in seiner Funktion als Vorsitzender des Universitätsrates der im AKH angesiedelten Medizinischen Universität Wien massive Kritik an Zuständen der Fakultät. Im Haus gebe es Kliniken, die seit Jahren keine Forschung mehr betrieben, weil das Personal mit der Versorgung zu vieler Patienten beschäftigt und teils überfordert sei.[...]

Im Originaltext, Busek:
bitte hier weiterlesen

Die neue Ausgabe der Betriebsratszeitung ist online

Die neueste Ausgabe der MUW-Betriebsratszeitung „MIT-BESTIMMUNG“  ist im Netz. Sie finden die Printausgabe ab Mitte der nächsten Woche in Ihrem Klinik-Postfach. Viel Interesse beim Lesen wünscht mit kollegialen Grüßen, Ihr Betriebsrat.

MITBESTIMMUNG 2009-2_29-05-09ddd S1klein bNach Anklicken der Abbildung lesen Sie über

  • Habilkriterien NEU,
  • Urlaub und Freizeitausgleich im AKH,
  • Presseaussendung der Betriebsräte der Med-Unis zum dringenden ärztlichen Personalbedarf,
  • (Begünstigte) behinderte Beschäftigte,
  • MUW-Karrieremodelle im Entwurf und
  • Senatswahlen

UG-Novelle muss „Mondscheinforschung“ endlich einstellen

Die Uni-Gesetzesnovelle muss Lehre und Forschung in der Dienstzeit verankern. Arbeitszeit-Höchstgrenzen der ÄrztInnen sind dringend einzuhalten, meint Unfallchirurg Harald Mayer.
Die Zustände an den Medizinischen Universitäten gehören aus Sicht der Bundeskurie Angestellter Ärzte dringend verbessert. „Viele der besten Ärzte verlassen die medizinischen Unis. Schuld sind die unerträglichen Arbeitsbedingungen. Was das auf Dauer für die Gesundheit in Österreich bedeutet, kann sich jeder ausmalen“, erklärte Bundeskurien-Obmann und Vize-Präsident der ÖÄK und Unfallchirurg Harald Mayer am Montag in einer Aussendung. Aus diesem Grund hat die Bundeskurie ihre Vorschläge zur geplanten Novellierung des Universitätsgesetzes Bundesminister Hahn letzte Woche vorgelegt.

Harald Mayer

Harald Mayer

 Dringendste Forderung: Im neuen Universitätsgesetz müsse sichergestellt sein, dass Lehre und Forschung in der Dienstzeit stattfinden. Dafür seien mindestens 40 Prozent der Arbeitszeit zu reservieren. Entsprechende Ressourcen und Räumlichkeiten seien zur Verfügung zu stellen. „Lehre und Forschung gehören zu den Dienstpflichten und dürfen kein Freizeitvergnügen sein“, forderte Mayer. Derzeit fallen jedoch in Wien 81 Prozent des Zeitaufwandes auf die Betreuung der Patienten, für die Forschung bleiben 11 Prozent, für die Lehre nur noch acht Prozent. Und das bei durchschnittlichen Arbeitszeiten von 70 Stunden, wobei viele Ärzte mehr als die erlaubte Höchstarbeitszeit von 72 Stunden in der Woche leisten.

bitte hier weiterlesen

Minister Hahn: „200 Medizin Studierende mehr sind leicht zu verkraften“

Minister Hahn

Minister Hahn

Niemand weiß, wie Hahn sich die Erhöhung der jährlichen MedizinstudentInnenzahlen ohne Besserung der Rahmenbedingungen vorstellt.

U.a. sprach Hahn noch im Budget-Unterausschuss zu Wissenschaft und Forschung (7.5.2009)  über den zu hohen Klinischen Mehraufwand, mit dem das Forschungsbudget die Krankenhausträger querfinanziere, und über die Frauenquote.

Abermals wurde die Frage einer vierten Medizinuniversität angesprochen. Dazu stellte der Bundesminister fest, laut aktueller Einschätzung, die auf drei umfangreichen Studien basiert, sei von einem durchschnittlichen Bedarf von zusätzlich 1.000 Ärzten im Jahr  auszugehen. Das bedeute, dass die derzeitigen 1.350 Ausbildungsplätze  für HumanmedizinerInnen und die 150 Ausbildungsplätze für ZahnmedizinerInnen ausreichend seien. Eine angedachte, moderate Anhebung  der Ausbildungsplätze für HumanmedizinerInnen um 200 Studierende könnten die bestehenden drei Medizinuniversitäten verkraften. Sollte sich die Notwendigkeit einer weiteren  Medizinuniversität ergeben, dann stehe Linz an erster Stelle.

Bitte hier weiterlesen zur Frauenquote und zum Klinischen Mehraufwand

Hahn über Erfolg beim Wissenschaftsbudget

Pressekonferenz von Minister Hahn am 21.4.09:

355 Mio und  391 Mio EUR bekämen die Universitäten laut Hahn 2009 und 2010 dazu. Das ist ein Minus von 45 bzw. 9 Mio EUR zum früher „garantierten“ Zusatz-Betrag. Daraus werde auch der Uni-Kollektivvertrag (wenn er zustande kommt) bezahlt werden müssen. Die entfallenen Studiengebühren müssten von diesem Betrag nicht mehr abgezogen werden. Es handle sich also um  Netto-Zusatzbeträge.
Der FWF solle laut Hahn mit 160 Mio EUR bedacht werden.
85 Mio EUR sind für die Österr. Akademie der Wissenschaften vorgesehen.

DiePresse freut sich mit.

Erste Stellungnahme vom Wissenschaftssprecher der Grünen im STANDARD zum Wissenschafts- und Bildungsbudget.

Siehe auch: Beiträge Hahns und Grünewalds in der Budgetdebatte vom 22.4.09

GÖD: Nein zu Rektorenbedingungen. Ja zu bisherigem KV-Entwurf

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„Die Forderungen der Rektoren … sind ein soziales Ärgernis

Denn: die Finanzierung des Uni-
Kollektivvertrags
ist nach den Berechnungen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) abgedeckt und die Schlechterstellung der Uni-MitarbeiterInnen durch die Bedingungen der Rektoren ist nicht gerechtfertigt. Weitere Besprechungen mit dem Dachverband (Arbeitgebervertretung) werden eingefordert.

In diesem Link finden Sie die Originalstellungnahme der Gewerkschaft: Gewerkschaft-zum-Rektorenbeschluss 

Artikel in der „Presse“

Alle Artikel dieses Blogs zum Thema: „Uni-Kollektivvertrag“

Lehre, Forschung, PatientInnenbetreuung. – Gleichberechtigt in der Normal-Arbeitszeit

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Das Interesse der Ärztekammer an der Verbesserung der ausufernden Arbeitsbedingungen und an der Vermeidung von Arbeitszeitgesetz-Überschreitungen der angestellten ÄrztInnen ist nach diversen lokalen und österreichweiten Betriebsrats-Aktivitäten deutlich gewachsen.

Die Bundeskurie der Angestellten ÄrztInnen der Österr. Ärztekammer (BKAÄ) teilt den Med-Uni-Rektoren folgende Aufforderung mit:

„Lehre und Forschung gehören zu den Dienstpflichten und haben daher in der Dienstzeit zu erfolgen…“

Der Brief im Original

Vergleiche dazu auch die Arbeitsverpflichtungen der 70-Stunden-Woche, in: „Die tatsächlichen Arbeitszeiten der MUW-ÄrztInnen“

Vergleiche  dazu auch die Aufforderung des den Nationalrat beratenden ÖSTERREICHISCHEN WISSENSCHAFTSRATS unter: MUW/AKH-GmbH, PUNKT 7 b)

Alle Artikel zum Thema: „Arbeitszeiten“

Rektor Schütz über Auswirkungen des Kollektivvertrags bei eingeschränkten Budgetmitteln

Die Auswirkungen der von den Rektoren gefassten restriktiven KV-Übergangsbestimmungen auf die MedizinerInnen sind vertretbar, erklärt Prof. Schütz:

„Das Grundgehalt aller ÄrztInnen in Facharztausbildung würde bereits unmittelbar nach Inkrafttreten des Kollektivvertrags um 5.3% steigen und sich ab dem vierten Ausbildungsjahr um 22.1% erhöhen [...]„. Hinzu kommen die Vorteile einer Pensionskassenregelung und eines Karrieremodells, das bessere Entwicklungschancen bietet.

Die gesamte Rektorsstellungnahme finden Sie auf diesem Link der MUW-Homepage.

Die folgenden geänderten Bedingungen der Rektoren  sind allerdings noch Gegenstand österreichweiter Verhandlungen der Betriebsräte und der Gewerkschaften:

  1. Erste Gehaltserhöhung für LektorInnen erst 2 Jahre nach Inkrafttreten des Kollektivvertrags.
  2. Die dzt. wissenschaftlichen MitarbeiterInnen werden vom KV nicht erfasst, außer im Pensionskassenbereich. Die ab dem Inkrafttreten des KV neu Eintretenden werden voll vom KV erfasst .
  3. Der Pensionskassenbeitrag des Dienstgebers (außer bei ProfessorInnen: 8%) steigt erst im dritten Jahr nach Inkrafttreten des KV von 2% auf 3% des Bruttogehalts (bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage)…

Der frühere KV-Entwurf ohne diese Änderungswünsche der Rektoren bietet eine bessere finanzielle Basis für die MUW-MitarbeiterInnen. Die Änderungsvorschläge sind aber offenbar notwendig geworden, weil einige Rektoren überhaupt keinen KV wollten. Die Budgetfrage kann derzeit als eine vorgeschobene betrachtet werden.

Alle Artikel zum Thema: „Kollektivvertrag“

Rektoren wollen Uni-KV doch unterschreiben – unter Bedingungen:

Die Bedingungen der Rektoren:

  1. Erste Gehaltserhöhung für LektorInnen erstmals 2 Jahre nach Inkrafttreten des Kollektivvertrags.
  2. Die Beschäftigten der dzt. Säule I werden vom KV nicht berührt (außer im Pensionskassenbereich). Die ab dem Inkrafttreten des KV neu Eintretenden werden voll vom KV erfasst.
  3. Der Pensionskassenbeitrag des Dienstgebers (außer bei ProfessorInnen) steigt erst im 3. Jahr nach Inkrafttreten auf 3% des Bruttogehalts (bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage)…

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Die UNIKO (ehem. Rektorenkonferenz) empfiehlt dem Dachverband der Universitäten, den KV für die Uni-Beschäftigten ehebaldigst zu unterschreiben und mit 1.10.2009 in Kraft treten zu lassen.

Weiters erwartet die UNIKO von der Gewerkschaft GÖD Unterstützung in der Forderung an BM Hahn, keine Erhöhung der Budgetreserve über 1% des Gesamtbudgets hinaus vorzunehmen.

 

Bedeuten die Bedingungen das Ende des KV?

Bericht im Standard
Stellungnahme des Wissenschaftssprechers der Grünen (OTS)

Gewerkschaft an Rektoren: Aufforderung zur KV-Unterzeichnung

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Auf der MUW-Homepage hatte Rektor Schütz den Vorschlag der UNIKO (ehem. Rektorenkonferenz) publiziert, Minister Hahn solle den einzubehaltenden Globalbudget-Anteil nicht auf 5% erhöhen, sondern bei 1% belassen, damit auch der Uni-Kollektivvertrag (KV) finanziert werden könne.
Darauf geht Minister Hahn nun teilweise ein. Deshalb sieht die Gewerkschaft (KV-Unterzeichnungs-) Handlungsbedarf auf Seiten der Rektoren.

 

Hier ein Auszug aus dem soeben verfassten Brief der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) an die Rektoren:

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 [...] Die GÖD ersucht Sie, sehr geehrter Herr Rektor, angesichts der Erweiterung des Finanzierungsangebots des Wissenschaftsministers dem Inkrafttreten des Kollektivvertrags jetzt Ihre Zustimmung zu geben. Ein weiterer Aufschub des Inkrafttretens des Kollektivvertrags (Verhandlungsbeginn 2004, Paraphierung 2007) wäre für die Personalsituation an den Universitäten  -  arbeitsrechtliche Mindeststandards, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses etc.  -  fatal.

Dr. Wilhelm Gloss, Vorsitzender-Stv. der GÖD

Hier ist der gesamte Brief im Download: Offener GÖD-Brief an die Rektoren.

Und hier ist bereits die Antwort der Rektoren auf die Aufforderung der Gewerkschaft.

Alle Artikel zum Thema: „Kollektivvertrag“

ORF: Gewerkschaft kündigt Info-Veranstaltungen an den Unis an

Neben Lehrern, Richtern, Staatsanwälten, Justizwache bekundeten die Universitäten (hier u.a. wegen des fehlenden Kollektivvertrags und wegen  Forschungsförderungsproblemen) öffentlich und mehrfach ihre Bedenken zu den zu erwartenden Minderbudgetierungen.

Heutige Meldung im ORF:
Stv. Vorsitzender der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Mag. Peter Korecky, im Originalton:
„… wir haben die Richter und Staatsanwälte, die nicht weiterkönnen. Wir werden  am 1. April (die Unis in Wien möglicherweise schon am 31. März; Details folgen; Anm.d.Red.) Informationsveranstaltungen an den Universitäten haben. Das Budgetproblem ist nicht nur ein Problem des Unterrichtsressorts.“

„Von Unis etwas Geld für FWF abzuzweigen…

…gleicht einer Waldbrandbekämpfung mit dem Wasserglas. Resultat: Die Prioriät von Bildung und Wissenschaft ist für Regierung nichts als ein Lippenbekenntnis und ein erbärmliches Täuschungsmanöver…“, Kurt Grünewald von den Grünen.

FWF: März-Vergabesitzung abgesagt. 
Die Projektanträge werden erst wieder im Mai entschieden.
Siehe auch Brief des FWF-Präsidenten an die Science Community

Siehe auch Artikel: „FWF finanziert derzeit 2500 JungforscherInnen“

Grüne machen Finanzminister verantwortlich (Der Standard).
Der Wissenschaftssprecher der Grünen, Kurt Grünewald, machte in einer Aussendung unter anderem Finanzminister Josef Pröll (V) für die Situation verantwortlich. Durch seine „ohnedies reichlich späte“ Budgetrede blockiere Pröll „zentrale Entscheidungen für die Zukunft von ForscherInnen und ihrer Arbeit, obwohl die Budgetverhandlungen längst abgeschlossen sind“.

Der Finanzminister inszeniere sich hier auf Kosten der Forschung, so Grünewald. Sechs Monate ohne finanzielle Mittel in der wissenschaftlichen Forschung würden verheerende Folgen für die Zukunft und die Entwicklung Österreichs im internationalen Vergleich nach sich ziehen. „Wenn in der äußerst kompetitiven Grundlagenforschung aktuell geplante Projekte nicht sofort gestartet werden können, kann man sie gleich bleiben lassen.“ Mit der ständigen Vertagung der Vergabesitzungen durch den FWF “ werden ForscherInnen verunsichert, die AntragsstellerInnen und ProjektleiterInnen frustriert“, so der Wissenschaftssprecher der Grünen.

Uni-LehrerInnen-Gewerkschaft für Kollektivvertrag mit planbaren Karriereschritten

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     Richard Kdolsky, Unfallchirurg, Vorsitzender der HochschullehrerInnen-Gewerkschaft, spricht in einem APA-Interview über den seit Jahren ausverhandelten Kollektivvertrag, der endlich implementiert werden soll, über die damit verbundenen planbaren Karriereschritte und Gehaltserhöhungen:

 

Der neue Kollektivvertrag für das wissenschaftliche und künstlerische Personal und die allgemeinen Bediensteten an den Universitäten – insgesamt rund 30.000 – soll für alle seit dem 1. Jänner 2004 neu eingetretenen Mitarbeiter gelten. Ab diesem Zeitpunkt (Vollrechtsfähigkeit der Unis) wurde Personal nur mehr nach dem Angestelltenrecht aufgenommen, ohne Uni-übergreifende Regelungen.  Junge Wissenschafter am Anfang ihrer Laufbahn hätten deswegen derzeit „keine Karriereaussichten“, sagte der Vorsitzende der Hochschullehrer-Gewerkschaft, Richard Kdolsky, im Gespräch mit der APA. Durch den neuen KV werde dagegen die Laufbahn für den Arbeitnehmer „berechenbar“.

 

Eine typische wissenschaftliche Uni-Laufbahn soll künftig so aussehen:
Die erste Sprosse der Karriereleiter nach dem Master bzw. Diplom ist eine auf vier bis sechs Jahre befristete Stelle als Uni-Assistent. In dieser Zeit sollte Doktorat bzw. PhD absolviert werden. Noch bevor dieser Vertrag ausläuft, sollte in einem Gespräch zwischen Arbeitgeber und -nehmer klar werden, ob man Chancen für eine weitere wissenschaftliche Karriere an der
jeweiligen Uni hat. Wenn ja, kann man sich auf eine sogenannte „Laufbahnstelle“ bewerben, also eine maximal sechsjährige Post-Doc-Stelle mit dem Titel „Assistant Professor“.

Für diese Stelle muss mit der Uni-Leitung eine „Qualifikationsvereinbarung“ abgeschlossen werden. Darin wird festgelegt, was der Kandidat in einem Zeitraum von bis zu sechs Jahren erreichen muss – etwa eine Habilitation, eine bestimmte Lehrqualifikation etc. Die Fortschritte werden jährlich überprüft.

 

weiterlesen ‘Uni-LehrerInnen-Gewerkschaft für Kollektivvertrag mit planbaren Karriereschritten’

Bericht von der MUW-Veranstaltung: Österreichs Universitäten

Österreichs Universitäten –  Gegenwart und Zukunft
Veranstaltung an der MUW  (13.2.2009).
Impulsreferate und Podiumsdiskussion, Moderation: Sigismund Huck

Erhard Busek | Die Universität – eine Vision
Wolfgang Schütz | Zur Sonderstellung der Medizinischen Universitäten
Christoph Kratky | Gegenwart und Zukunft der kompetitiven Forschungsförderung
Wolfgang Meixner | Akademische Karrieren an Österreichs Universitäten

Die vorab gelieferten Abstracts. Bitte hier klicken: Abstracts

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Im Bild von rechts: E. Busek, W. Schütz, Ch. Kratky, W. Meixner

Der Unirat-Vorsitzende E. Busek vertrat  u.a. die Ansicht, dass die Patientenbetreuungskosten durch MUW-ÄrztInnen nicht aus dem Wissenschaftsbudget, sondern aus zusätzlichen Quellen erfolgen sollte.
MUW-Rektor W. Schütz berichtete u.a. von der Höhe der geplanten Budgetmittel für die Universitäten.
Im Verlauf der Veranstaltung gab es auch einen Bericht vom FWF-Chef, Ch. Kratky, über die Finanzsorgen der Wissenschaftsförderung.
Auch von W. Meixner, Uni Innsbruck, lagen Bedenken vor, was die Finanzierung der Drittmittel-Stellen betrifft. 

Der gesamte Bericht ist hier verlinkt .

Über 100 000 stationäre PatientInnen pro Jahr und noch immer keine MUW-Personalaufstockung

Auch die MUW-Leitung schließt sich öffentlich den Forderungen der Betriebsräte an: 

  • Unterbezahlung der ÄrztInnen solle durch Umsetzung des Uni-Kollektivvertrags ausgeglichen werden.
  • Minister Hahn und Pröll sollen die Finanzmittel dafür bereitstellen.
  • Der AKH-Spitalsbetrieb werde dzt. forschungskontraproduktiv mit MUW-Forschungs- und Drittmitteln quersubventioniert. Das ist Geld, das der Forschung fehlt –  und dem AKH willkommen ist.

Dass die Leistungen der ÄrztInnen aber auch während inoffizieller Arbeitszeit oder auch teilweise mittels Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz-Überschreitungen erbracht wurden, wird nicht berichtet. Wäre aber ein gewichtiger weiterer Grund für die Personalaufstockung.
Aktueller Artikel auf der MUW-Homepage 
Alle Artikel zum Thema: „Arbeitszeiten“

Med-Unis: The Lost Generation

Geht eine  Generation des wissenschaftlichen Nachwuchses an den medizinischen Universitäten verloren?

Martin Tiefenthaler, Vorsitzender des Betriebsrats für das wiss. Personal der Med-Uni Innsbruck analysiert:

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Es ist PolitikerInnen schwer vermittelbar, dass das Fehlen des Kollektivvertrages oder anderer Elemente für eine Karriereperspektive an Universitäten negative Folgen haben könnte. PolitikerInnen, deren Horizont in (immer kürzer werdenden) Legislaturperioden verankert ist, könnten die Auswirkungen der Zielformulierung bei der nächsten Wahl nicht verbuchen. Die Folgen unzureichender Personalpolitik sind meist erst mit Zeitverzögerung feststellbar, weil die Evaluation nachhinkt und auch bei optimaler Personalpolitik in den Evaluierungsperioden Änderungen innerhalb der statistischen Streuung liegen, die erst eine länger dauernde Periode oder eine generelle Mangelwirtschaft benötigen, um eine Veränderung statistisch signifikant nachweisen zu können.

Umso alarmierender ist die Tatsache, dass Facharztstellen in vielen Bereichen der Medizinischen Universitäten kaum mehr BewerberInnen finden.
Womit lässt sich dieser Befund nun erklären,wenn gleichzeitig durch den Zusammenfall des Auslaufens der alten Studienordnung mit den ersten AbsolventInnen des neuen Curriculums in diesen Jahren mehr MedizinerInnen auf den postpromotionellen Markt drängen. Zudem gibt es an den Medizinischen Universitäten StudienabgängerInnen, die in drittmittelfinanzierten Projektstellen (meist niedriger als vom FWF dotiert) auf Ausbildungsstellen zur Fachärztin/ zum Facharzt warten.
Bestimmte Fächer mit hohem Marktwert wie z. B. Radiologie, Strahlentherapie, Pathologie finden kaum Nachwuchs.  Stellenbesetzungsverfahren müssen oft mangels (geeigneter) BewerberInnen  neu ausgeschrieben werden. Das Auswahlverfahren beschränkt sich auf sehr wenige BewerberInnen. Die Auswertung aller laufenden Ausschreibungsverfahren mit Stichtag 8.10.08 ergab im Mittel 2,53 Bewerbungen für die zu besetzenden Facharztstellen. In Wien sprechen die derzeitigen Beschäftigungskonditionen manchmal ausschließlich BewerberInnen aus den östlichen Nachbarländern an. Dass Facharztstellen ausgeschrieben werden müssen, ist die Folge des sogenannten Übergangsdienstrechtes von 2001. Die Planstellenbewirtschaftung und das BDG ermöglichten es bis dahin, dass qualifiziertes Personal nach erfolgreicher Facharztausbildung in ein provisorisches Dienstverhältnis und bei weiterer Qualifikation in ein definitives Dienstverhältnis übergeführt werden konnte. Aufgrund der sechsjährigen Facharztausbildungsdauer in Verbindung mit Unterbrechungen beispielsweise durch Forschungs- und/oder „Kinder“karenz ist dieses beamtete Laufbahnschema bis heute dilatiert wirksam. Manche KollegenInnen haben sich in einem Kraftakt wissenschaftlicher Qualifikation mit einer Habilitation während der Facharztausbildung im letzten Augenblick noch (gem §178 BDG) definitiv stellen lassen können und damit „ins Beamtenleben gerettet“.
In der Folge waren an den Kliniken deshalb auch fast keine Facharztstellen (Säule II) ausgeschrieben worden. Deshalb trifft der Systembruch mit der fehlenden Perspektive die Kollegenschaft hier doppelt. Wenn dazu auch die Betriebsführung bisher noch keinen Stellenplan für die Organisationseinheiten vorsieht, wird Karriereplanung willkürlich und disponibel.

An den Standorten Graz und Innsbruck wird das System durch Landesfacharztstellen partiell kompensiert, die auch von erfolgreichen WissenschafterInnen wegen der Karrieresicherheit (faktisch unkündbare unbefristete Verträge mit Biennalsprüngen) gern angenommen werden. Nur selten wird wegen der Möglichkeit der Kongressreisen oder der Karenzierung für Forschungsaufenthalte vom wissenschaftlichen Nachwuchs eine Universitätsanstellung gegenüber einer Landesstelle bevorzugt.
Aber auch bei Ausbildungsstellen gibt es jetzt eine deutlich geringere Nachfrage (durchschnittlich 6 BewerberInnen für Stellenausschreibungen für wissenschaftliche MitarbeiterInnen in Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt an der Medizinischen Universität Innsbruck; Stichtag 8.10.2008). Generell wurden derartige Rahmenbedingungen wie im Universitäts-Abgeltegesetz („1375 Euro/Monat Ausbildungsärzte“) oft wegen des Zieles „Facharztdiplom“ in Kauf genommen. Außerdem kann eine Ausbildungsstelle nicht automatisch zur Dauer- und Facharztstelle werden, weil sonst innerhalb eines Jahrzehnts keine Stellen für die StudienabsolventenInnen mehr zur Verfügung stünden und weil die Medizinischen Universitäten auch ihrem Auftrag zur Fachärzteausbildung nachkommen müssen.
Waren in Besetzungsverfahren bislang 5–10 BewerberInnen die Regel, finden sich nun auch fürAusbildungsstellen oft nur 1–2 Bewerber Innen.  Auf die Konditionen angesprochen, finden sich auch erfolgreiche StellenwerberInnen bisweilen ausgenützt, weil sie zwar ihre wissenschaftliche Vorbildung für die Bewerbungen kompetitiv einbringen mussten, aber sich dann in überbordender klinischer Tätigkeit nur in den seltensten Fällen in der Regeldienstzeit weiterhin wissenschaftlich betätigen können. Manchen reicht es – und aus einer Forschungskarenz in den USA wird eine bleibende Verabschiedung von der österreichischen Universität.
Seit Elisabeth Gehrer wird zwar von Weltspitzenuniversitäten gesprochen, aber die Gehälter bleiben im internationalen Vergleich den Umständen entsprechend bescheiden. Nachdem nämlich die Möglichkeit zu individuellen Gehaltsverhandlungen überwiegend nur in Berufungsverhandlungen gegeben ist und eine generelle Überbezahlung aus den derzeitigen Globalbudgets nicht finanzierbar ist, bleibt an der personalseitigen Entwicklung nur die der Karriereperspektive über ein Laufbahnmodell. Ein wesentliches Element für eine Karriereplanung ist der Kündigungsverzicht bei positiver Evaluierung, was realistischer Weise nur mittels Kollektivverträgen gewährleistet werden kann. Wenn nicht wie an der Universität Graz die Möglichkeit der freien Betriebsvereinbarung für ein Laufbahnmodell in Vorwegnahme des Kollektivvertrages favorisiert wird, bleiben nur Maßnahmen wie betrieblich unterstützte Kinderbetreuung und Betriebswohnungen, um das Personal an die Universität zu binden. Aber diese wenigen Sozialleistungen können insbesondere Vertragsbefristungen und minderes Entgelt längst nicht kompensieren. Und auch der Freizeitwert der österreichischen Universitätsstädte allein ist auf Dauer zu wenig!

Aber natürlich könnte man auch wissenschaftlich kritisch bleiben und feststellen, dass für die schlüssige Argumentation einer „lost generation“ der kausale Zusammenhang zwischen rückläufigen Bewerbungen und dem fehlenden Karrieremodell fehlt.

Martin Tiefenthaler
(Vorsitzender des Betriebsrats für das wissenschaftliche Universitätspersonal Medizinische Universität Innsbruck)
martin.tiefenthaler@i-med.ac.at
Hier: Originaltext auf Seite 3 des ULV Mitteilungsblatts 1/2009

ORF meldet Teil-Erfolg der Uni-Finanzierungs-Kampagne

im Ö1-Morgenjournal (Audio-File nicht mehr verfügbar) und  ORF online Text:
Vielleicht hätte Christoph Badelt, der Vorsitzende der Universitätenkonferenz, am vergangenen Freitag noch mehr Geld für die Universitäten fordern sollen. Denn nun werden die Universitäten laut Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) ziemlich genau jenen Betrag für die Jahre 2010 bis 2012 zusätzlich erhalten, den Badelt am Freitag genannt hat: 150 Millionen Euro pro Jahr als Ersatz für den Wegfall der Studiengebühren und rund 400 Millionen Euro zusätzlich jedes Jahr. Die Gesamtbudgets der Universitäten steigen damit auf rund 2,6 Millarden Euro jährlich.

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Weitere Allianzen gesucht: gegen das wissenschaftsfremdliche Verhalten der Regierung

Auch die RektorInnen (uniko, früher „Rektorenkonferenz“) ziehen nun am selben Strick wie der Mittelbau  und rufen (nach Buseks Rat zum Streikaufruf) alle Uni-Angehörigen zu Interventionen bei PolitikerInnen auf:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Keine zwei Monate nach Amtsantritt der neuen Regierung scheinen sich die Befürchtungen der Österreichischen Universitätenkonferenz drastisch zu bestätigen. Deshalb möchten wir uns heute an Sie wenden: Es besteht die Gefahr, dass die „Koalition neu“ die aktuelle Finanzkrise als Vorwand nimmt, um sich vor einer hinreichenden Budgetierung der Universitäten zu drücken, obwohl gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten von Investitionen in Bildung und Forschung entscheidende Impulse ausgehen.  Sämtliche Versprechungen und Ankündigungen vor der Nationalratswahl betreffend einen Ausbau der Universitäten und die Beseitigung der massiven Unterfinanzierung der Hochschulen werden damit als leere Worthülsen entlarvt.

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