Archiv der Kategorie 'Teilzeit'

Nachwuchs unterwegs… Leitfaden für Eltern im öffentlichen Dienst

Broschüre der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD): “Ein Baby kommt…”, Leitfaden für berufstätige Eltern im öffentlichen Dienst.

In dieser Broschüre erfahren Sie alles dienstrechtlich Wichtige rund um die Geburt eines Kindes, von Regelungen während der Schwangerschaft, über Karenz und Teilzeitbeschäftigung bis hin zur Frage, welche Geldleistungen Ihnen zustehen und alles über die Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld.

1. LINK zur Broschüre der GÖD: Ein Baby kommt…(ca. 50 Seiten, pdf, 380KB) .
2. LINK zur OTS-Presseaussendung über die Broschüre des Familienministeriums.
3. LINK zur Broschüre des Familienministeriums: “Schwanger” (ca. 10 Seiten). 

Der Folder des Familienministeriums ist Mitte Nov. 2009 ausgeliefert worden und wird beim Kauf eines Schwangerschaftstests in einer Apotheke mitgegeben, in Arztpraxen aufliegen und auch in den 354 Filialen von “dm drogeriemarkt” neben den Schwangerschaftstests zur freien Entnahme aufliegen. Der Folder beinhaltet einen kompakten Überblick über flächendeckende Beratungsangebote in Österreich, die Frauen – aber auch Paare – kostenlos und anonym in Anspruch nehmen können.

Burnout-Information mit Vortragsfolien vom 18.10.2008

“Bournout und Prävention”

Veranstalter:
Betriebsrat f.d. Wiss. MUW-Personal und Wr. Ärztekammer (Angestellten-Kurie u. Universitätsreferat) Henriette Walter, K. Heimberger, Th. Szekeres, W. Lalouschek 

Vorträge:

  1. Henriette  Walter: Vom Abbau des Engagements bis zum Burnout
    (PPT-File, 180KB)
  2. Gabriele Kypta: Entwicklung der Burnout-Krise 
    (PDF-File, 580KB)
  3. Lukas Stärker: Arbeitszeit, Arbeitszufriedenheit und
    Arbeitsbelastung bei SpitalsärztInnen 2003 u. 2006
     
    (PDF-File, 63KB)
  4. Renate Czeskleba: ÖGB-Burnout-Umfrage 2008
    (PPT-File, 950KB)
  5. Wolfgang Lalouschek: Intensivstation und Burnout (ongoing project) 
  6. Wolfgang Lalouschek: Burnout-Prävention / Ins Burnout und zurück 
    (PPT-File, 540KB)

Alle Artikel zum Thema: “Arbeitszeiten”

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Die Österr. Vereinigung für Supervision hat eine “Burnout-Uhr” mit Warnhinweisen auf Burnout entwickelt. Dort helfen sechs Fragen, erste Anzeichen an sich selbst und anderen zu erkennen. Auch gibt es Lösungsansätze dafür, wie sich stressgeplagte Menschen vor dem “Ausbrennen” schützen können. Zu bestellen ist die Uhr bei office@oevs.or.at

Teilzeitbeschäftigung an der MUW

Teilzeitbeschäftigung (TLZ) an der MUW ist ein kontroversielles Thema. Abhängig vom Befragten erhält man unterschiedliche Stellungnahmen.

Der sozial- und gesellschaftspolitische Aspekt:
Die vorhandene Arbeit kann mit Teilzeitbeschäftigung auf möglichst viele ArbeitnehmerInnen verteilt werden („mehr Menschen haben Arbeit“, allerdings zu geringerer Entlohnung).

Der Aspekt der Chancengleichheit:
Bei der Untersuchung der Auswirkung der TLZ auf Frauen und Männer kann eine berufliche Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter bemerkt werden (inkomplette Informationsflüsse aus dem Betrieb; Verschlechterung des Arbeitsklimas; Verschlechterung der Karrieremöglichkeiten; mögliche Behinderung der Gleichstellung).

Der gesetzliche Aspekt:
Gesetzlich geregelter Anspruch: §15h Mutterschutzgesetz, §8 Väterkarenzgesetz, Elternteilzeitbeschäftigung; §19d AZG. Bei Mehrzeiten: 25% Zuschlag. Nachtdienste von Teilzeit-Beschäftigten werden nur zu 2/3 bezahlt (vorgesehene gesetzliche Erhöhung auf 5/6).

Die Aspekte des Personalbüros:
a) Mehr Teilzeitbeschäftigte erfordern eine höhere Anzahl von Verwaltungspersonal (Die Zahl der betreuten Beschäftigten pro Verwaltungsperson muss gleich bleiben. Ein erhöhter Verwaltungsaufwand erfolgt derzeit nicht auf Kosten der Planstellen. Zur Zeit werden praktisch alle Planstellen nachbesetzt).
b) Außerdem kosten z.B. zwei teilzeitbeschäftigte FachärztInnen die MUW 60,-EUR/Monat mehr als ein(e) Vollzeitbeschäftigte(r); das waren über 4500,-EUR/Monat bei 153 teilzeitbeschäftigten FachärztInnen im Jahr 2006.

Der Aspekt der Abteilung:
Selten findet sich ein(e) FachärztIn für die zweite Teilzeitstelle. Das heißt, die Abteilung bleibt mit einer halben Stelle unterbesetzt.

Die Aspekte der betroffenen MitarbeiterInnen:
Pro TLZ:

Positive Work-Life Balance. Prävention gegen Burnout. Entlastung von Routinearbeit, Erholung zwischendurch. Zeit für Publikationen und Literaturstudium. Familie und Beziehungen bekommen mehr Raum. Sozialleben profitiert. Zufriedenheit steigt. Blockarbeitszeiten geben optimale Zeitbudgets. Geringere Abhängigkeiten von externen, z.T. unflexiblen Kinderbetreuungsstellen und –zeiten.
Kontra TLZ:
Konkurrenzdenken. Leistungsdenken. Erwartbare Karrierenachteile (weg von der Arbeitsstelle, vergessene MitarbeiterInnen). Missgünstige MitarbeiterInnen und ChefInnen. Keine vollständige Team-Integration. Erhöhter Organisations- und Kommunikationsaufwand. Finanzielle Einbußen; deshalb finanzielle Abhängigkeiten. Mehrfachbelastungen durch außerdienstliche Verpflichtungen im Privatleben.  Lehre, Forschung und Routinearbeit zu kombinieren ist schwierig. Geringere Pensionsbeitragshöhe. Unterbezahlte Nachtdienste. Teamzusammenkünfte schwieriger. Informationsdefizit. Pausen fallen weg (Anspruch erst ab der sechsten Arbeitsstunde).

Teilzeit-Facts:
Mehr Frauen als Männer (410 vs. 371) nahmen im Jahr 2006 TLZ an der MUW insgesamt in Anspruch. Umgekehrt ist es an der Gyn und der Zahnklinik.  Begründungen: Familie (bei Frauen), Ordination (bei Männern). Im Wesentlichen  hängt es von den beruflichen und privaten Zielen des/der einzelnen Betroffenen ab, ob Teilzeitbeschäftigung als vorwiegend zweckmäßig oder als nachteilig  empfunden  wird. 
K. Heimberger

Aufstockung Journaldienstentgelt Teilzeit-Beschäftigter

Bisher gab es für Nachtdienste von Teilzeitbeschäftigten 2/3 der Bezahlung von Vollzeitbeschäftigten. Diese Bezahlung soll jetzt auf 5/6 angehoben werden  (siehe auch hier herunterladbaren Artikel der Betriebsratszeitung MIT-BESTIMMUNG 1/2008, Seite 7)

Der entsprechende, bevorstehende Beschluss der Novellierung durch den Nationalrat wird dem Bund freilich Mehrkosten verursachen. Man beeilt sich wohl deshalb gerade nicht, die Umsetzung dieser Aufstockung des Journaldienstentgelts auch wirklich herbeizuführen.


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