33 Jahre nach Firnberg/Kreiskys UOG 1975 und 6 Jahre nach Schüssels UG 2002 ist ein Klinikvorstand eigenmächtig unterwegs, wenn er die MitarbeiterInnen auffordert:
„Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,
Angesichts der EURO 2008 im Juni…. Das Krankenanstaltenarbeitsgesetz ist während dieses Zeitraumes aufgehoben. Ich ersuche Sie um dementsprechende Erstellung der Journaldienstpläne für die Monate Mai sowie Juni…“
ANMERKUNGEN DES BETRIEBSRATS:
1. Eine Betriebsvereinbarung über Journaldienstaufstockungen ist dzt. nicht erstellt. Auch im Hinblick auf die vom Arbeitsinspektorat angezeigten (Streitwert 220.000,- EUR) und weiterhin zur Kenntnis gelangten Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz-Überschreitungen würde vom Arbeitsinspektor wahrscheinlich keine Erlaubnis zu Mehrarbeit erteilt werden.
2. Auch ein Klinikvorstand kann die österr. Gesetze zur Zeit noch nicht aufheben.