Archiv der Kategorie 'KOLLEKTIVVERTRAG'

UNIVERSITÄTSKLINIKEN: Arbeitskonflikt droht !

   Bei der letzten Tagung der Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der Med-Unis Wien, Innsbruck und Graz wurde die APA von der drohenden Verschlechterung der Patientenversorgung informiert:

Betriebsvereinbarung über Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste läuft aus.

   Innsbruck/Graz/Wien (APA) – Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten in Österreich (Wien, Graz, Innsbruck) warnen jetzt vor einer drohenden Verschlechterung in der Patientenversorgung. Weil eine seit 2002 geltende Betriebsvereinbarung über Nacht- und Wochenenddienste ausläuft und es bisher noch kaum Verhandlungen über eine neue gab, könnten schon ab 1. Jänner 2010 die Dienste der Ärzte „illegal“ werden. „Wir fordern die Universitäten dringend zu Verhandlungen auf“, erklärte Martin Tiefenthaler (Innsbruck) für die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der MedUnis.

   „Ohne geltende Betriebsvereinbarung dürfen Ärztinnen und Ärzte, die dem Uni-Kollektivvertrag unterliegen, nur werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr am Krankenbett arbeiten. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Dabei beträgt unsere Arbeitszeit sowieso schon im Durchschnitt 60 Stunden pro Woche“, sagte der Sprecher der MedUni-Betriebsräte.

   Nacht- und Wochenenddienste sind bisher durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, die auch die geltenden Arbeitszeithöchstgrenzen berücksichtigt. Tiefenthaler: „Wir weisen die Rektorate seit zwei Jahren darauf hin, dass die mit 31.12.2009 automatisch ablaufende Vereinbarung neu abzuschließen ist. Kommt es zu keinem fristgerechten Abschluss, dürfen Uni-Ärztinnen und Ärzte laut Gesetz ab dem 1.1.2010 keine Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste leisten. Bereits der Dienst am Neujahrstag wäre ungesetzlich. Wir haben sogar einen gemeinsamen Vorschlag der MedUnis vorgelegt, der bloß die Weiterschreibung der bisherigen Regelung bedeuten würde. Aber es gibt bisher keine neue Regelung.

   Laut dem Innsbrucker Nephrologen wollten die Rektorate der drei MedUnis offenbar jeweils eigene Regelungen aushandeln. In Wien gebe es Tendenzen, die alte Regelung durch teilweise Schichtdienste auszuhebeln, was einer Schlechterstellung des Personals gleichkomme. Die Angelegenheit hat einen gewissen Zeitdruck in sich: Für den Jahreswechsel müssen auch noch fristgerecht die Dienstpläne für die Universitätskliniken erstellt werden.
(Schluss) ww/mk
APA0099 2009-10-27/09:55

LINK zum ORF-Bericht.
LINK zur  Einladung zur Betriebsversammlung: am Mittwoch, 4. Nov. 2009 um 7.15 Uhr Hörsaal 2

Nachtdienste an Uni-Kliniken vor dem Aus?

Betriebsräte der Medizinischen Universitäten warnen vor drohender Verschlechterung in der Patientenversorgung

   Mit dem 31.12.2009 laufen in Wien, Innsbruck und Graz die bisher geltenden Betriebsvereinbarungen für Nacht- und Wochenenddienste an Universitätskliniken aus. Ohne geltende Betriebsvereinbarung dürfen Ärztinnen und Ärzte, die dem Uni-Kollektivvertrag unterliegen, nur werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr am Krankenbett arbeiten. Nacht- und Wochenenddienste sind bisher durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, die auch die Arbeitszeithöchstgrenzen berücksichtigt. Die Betriebsräte weisen die Rektorate seit 2 Jahren darauf hin, dass die mit 31.12.2009 automatisch ablaufende Vereinbarung neu abzuschließen ist. Kommt es zu keinem fristgerechten Abschluss, dürfen Uni-Ärztinnen und Ärzte laut Gesetz ab dem 1.1.2010 keine Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste leisten. Bereits der Dienst am Neujahrstag wäre ungesetzlich. Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten fordern die Rektoren auf, endlich konstruktiv zu verhandeln um eine fristgerechte Dienstplanerstellung für eine kontinuierliche Patientenversorgung an den Uni-Kliniken auch nach der Silvesternacht sicherzustellen.

Prof. Dr. Regina Gatternig, Prof. Dr. Thomas Szekeres und Prof. Dr. Martin Tiefenthaler,

für die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der
Medizinischen Universitäten Graz, Wien und Innsbruck

MUG LogoMUW

MUI Logo

NEU: Oktober-Ausgabe der MUW-Betriebsratszeitung

MITBESTIMMUNG 2009-3_21-10-09ccc S1d Die Oktober-Ausgabe der „MIT-BESTIMMUNG“ können Sie bereits im Online-Archiv des Betriebsratsblogs lesen. In Ihren Klinikpostkästen finden Sie die Zeitung in einer Woche u.a. mit spannenden Analysen, Kommentaren und Einschätzungen zu gegenwärtigen und künftigen MUW-Arbeitsbedingungen, sowie zu arbeitgeberseitig geplanten Übergangsregelungen bei der Umsetzung des Uni-Kollektivvertrags.

EINLADUNG zur BETRIEBSVERSAMMLUNG

des wissenschaftlichen Personals der MUW

am  04. November 2009,   um   07.15 Uhr,

im   HS 2, Hörsaalzentrum AKH

Währinger Gürtel 18-20

Auf der Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Betriebsversammlung
  2. Betriebsvereinbarung Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz
  3. Kollektivvertrag
  4. Rechnungsprüfungsbericht
  5. Allfälliges

Aufgrund des Arbeitsverfassungsgesetzes steht allen Bediensteten – sofern nicht schwerwiegende dienstliche Gründe entgegenstehen – das Recht zu, an einer Betriebsversammlung teilzunehmen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Thomas Szekeres

Vorsitzender des Betriebsrates
f.d. wissenschaftliche Personal

Info-Veranstaltungen des Rektors zum Kollektivvertrag an den einzelnen OE angelaufen

Der Rektor, Prof. Schütz, bietet den Organisationseinheitsleitern Info-Veranstaltungen zur Überleitung des wissenschaftlichen Personals der jeweiligen Organisationseinheiten (OE) in den Uni-Kollektivvertrag an. Es handelt sich, bei Interesse Ihres  Klinikvorstands/Organisationseinheitsleiters, um ein- bis zweistündige Veranstaltungen mit allen MitarbeiterInnen der jeweiligen OE  am frühen Vormittag. Diese Veranstaltungen sind bereits angelaufen.

 

Der Rektor beantwortet dabei u.a. vertragsspezifische aber auch persönliche Einstufungs- und Karrierefragen.

 

Es ist sinnvoll, Ihren Organisationseinheitsleiter/Klinikvorstand zur Einladung des Rektors an Ihre OE zu bewegen (falls noch kein Termin vorgesehen), um bei dieser Gelegenheit zusammen mit Ihren anstellungsspezifisch ökonomischen Bedenken und Einwänden  auch die OE-spezifischen Strategien zur Sprache mit dem Arbeitgeber Rektor zu bringen.

FWF-Newsletter zum Kollektivvertrag

FWF

Liebe Leserin, lieber Leser,

am 1.10.2009 tritt der Kollektivvertrag der Universitäten in Kraft. Dieser Kollektivvertrag gilt auch für alle Neuanstellungen im Rahmen von FWF-Projekten. Für bestehende Dienstverträge, die vom FWF finanziert werden, gibt es eine dreijährige Übergangsfrist, in der nicht in die bestehenden Dienstverhältnisse eingegriffen wird.

Der Kollektivvertrag der Universitäten sieht Pensionskassenzahlungen (im Ausmass von 3% des Bruttogehalts) sowie Einstufungen und Vorrückungen nach bestimmten Anstellungs- und Vordienstzeiten vor. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind nicht beantragbar, sondern sind aus dem Globalbudget, das der Projektleitung zur Verfügung steht, zu finanzieren.

Ab 1.10.2009 gelten (für die tatsächliche Anstellung) die FWF-Gehaltssätze
(http://www.fwf.ac.at/de/projects/personalkostensaetze.html) nicht mehr als Mindestsätze für Personalanstellungen, sondern es greifen die entsprechenden Bestimmungen des Kollektivvertrags der Universitäten. Die Personalkostensätze des FWF sind somit nur mehr für die Berechnung der Personalkosten im Zuge der Antragstellung heran zu ziehen.

Folgende Entscheidungen wurden vom Wissenschaftsfonds im Zusammenhang mit dem Universitäten-Kollektivvertrag getroffen:

bitte hier klicken um weiter zu lesen

Übergang zum Kollektivvertrag (KV)

MUW

   Der Rektor hat bei seiner Info-Veranstaltung am 28.9.09 erwähnt, dass der Uni-KV nicht auf eine Universität zugeschnitten sei, sondern für alle 21 öffentlichen Universitäten gälte. Deshalb seien spezielle und verschiedene Anstellungsverhältnisse an den Med Unis nicht im KV berücksichtigt. Im Zusammenhang mit der langen KV-Planungsdauer und der Ausweitung der Anrechnung und Anerkennung von Vordienstzeiten  sprach der Rektor auch von einer notwendig gewordenen Novellierung des KV. Der Zeithorizont dafür blieb allerdings unklar.
   Obwohl die Habilitation im KV nicht erwähnt werde, ist sie weiterhin im Universitätsgesetz vorgesehen [§§ 102, 103 UG] und solle im Rahmen der Qualifizierungsvereinbarungen (QV, nach Kollektivvertrag § 80) berücksichtigt werden, ersetze diese aber nicht. Die Habilitierten würden aber nicht als wissenschaftlich nichtqualifizierte ÄrztInnen eingestuft.

   Die erste Zielvereinbarung mit den OELs werde am 23. Oktober 2009 stattfinden. Die AbteilungsleiterInnen müssen vor diesem Zeitpunkt die tatsächlich notwendige Anzahl von Abteilungsstellen auf wissenschaftlichen und Staff-Physician-Schienen für die nächsten Jahre eruiert und den OELs bekanntgegeben haben. Erst wenn die Zielvereinbarungen abgeschlossen sein würden sei es sinnvoll, mit den Qualifizierungsvereinbarungen zu beginnen (voraussichtlich ab 1. März 2010; LINK: s. Folien 12-22). Diese QVs werden zwischen dem Rektor und den MUW-MitarbeiterInnen in persönlichen Einzelverträgen abgeschlossen.

   Die Leistungsvereinbarung des Rektors mit dem Minister über das Uni-Budget der nächsten Jahre findet am 5.11.09 statt

   Der Rektor sprach von lediglich einer Gruppe von MUW-Angestellten, die durch den KV benachteiligt werde. Betroffen wären diejenigen KollegInnen, die ihre FachärzInnen-(FÄ-)ausbildung jetzt beendet hätten und ab 1.10.09 einen FÄ-Vertrag nach KV bekämen. Ein vor Gültigwerden des KV abgeschlossener FÄ-Vertrag war finanziell bessergestellt. Die Lohnprogression sei zwar flach, allerdings sei eine über 20%ige Gehaltserhöhung junger MitarbeiterInnen (ab dem 4. Anstellungsjahr) unter dem KV gewährleistet.

Dazu der Betriebsrat:

   Falls Sie Bedenken bezüglich erfolgter persönlicher KV-Einstufung haben (z.B. Nichtanrechnung extern geleisteter Vordienstzeiten; vorhandene oder vorbereitete Habilitation; spezieller persönlicher Karriereverlauf; drohender Gehaltsverlust im Rahmen eines Vertragswechsels etc.) sollten Sie diese Bedenken Ihrer/m OrganisationseinheitsleiterIn und schriftlich dem Personalbüro mitteilen.

   Wenn Ihre Intervention dort erfolglos bleibt, ersuchen wir Sie, Ihre Stellungnahme mit den relevanten Daten dem Betriebsrat per E-Mail zu senden: br-wp@meduniwien.ac.at, damit wir in Ihrer Angelegenheit aktiv werden können.

————————————-
(Der Vortrag des Rektors vom 28.9.09 mit den neuen Folien und Tabellen steht dzt. weder auf der MUW-Homepage noch im Intranet zur Verfügung)

Weitere Mängelliste bei der KV-Umsetzung

Umsetzung des Uni-Kollektivvertrags:

  • Die Karriereverläufe an der MUW sind unterschiedlich. Hier drei typische  aus einer Reihe von Karriereformen:
  1. Habilitierte, die noch in Ausbildung sind
  2. Habilitierte, die Arbeitsgruppen leiten, Drittmittel eingeworben haben, Stellvertreter des Vorstands sind usw., mit einem befristeten oder unbefristeten Vertrag, die vorher schon einen befristeten Vertrag als Habilitierte hatten und umgewandelt wurden usw.
  3. Personen mit Verträgen, die jetzt schon eine Habilitationsklausel haben.

Hier müssen sehr rasch Lösungen gefunden werden. Alles andere wäre extrem leistungsfeindlich. Beispielsweise: alle Habilitierten in A2 oder Habilitierte, die bereits unbefristete Verträge haben, sofort in A2 oder zu diskutierende Variationen.
Wie die Reaktionen auf die an die Bediensteten ausgesandten Briefe zur Umstellung auf den KV zeigen, gibt es gerade im Bereich der Habilitierten erwartungsgemäß besonders viele Fragen (Anmerkung: warum wurde die Zulage  nach KV § 68(2) nicht angeführt?), die im Sinne der Betroffenen gelöst werden sollten, weil sonst habilitierte Leistungsträger auf gleichem Niveau behandelt werden wie z.B. Auszubildende.

  • Ein weiteres Problem: es gibt Kliniken, an denen die Auszubildenden an externe Spitäler zur Vervollständigung der OP-Kataloge geschickt werden. Diese externen Ausbildungszeiten werden offenbar bei der Einstufung nicht berücksichtigt. Auch wenn daraus zunächst keine unmittelbare reale Gehaltsauswirkung folgt, vermittelt es den Betroffenen doch etwas über die MUW-Bewertung der von ihnen geleisteten Tätigkeit.

Die Mängelliste ist lang – und wird länger (siehe auch untenstehenden Artikel). Die benötigte Verhandlungsbereitschaft des Rektorats dazu wird immer dringlicher. Vor allem deswegen, weil noch weitere gravierende Probleme der Lösung harren, wie die trotz mehrfach vom Betriebsrat urgierte aber weiterhin fehlende Journaldienstvereinbarung ab 1.1.2010. Dieses Fehlen kann katastrophale Auswirkungen auf den AKH-Betrieb haben.

Noch eine Info-Veranstaltung des Rektors

Es häufen sich die Fragen und Bedenken, die an das MUW-Management bzgl. Überleitung in den Universitäts-Kollektivvertrag gestellt werden müssen. So sieht auch der Rektor die Notwendigkeit einer weiteren Darstellungsrunde gegeben:

Montag, 28. 9. 09, 12.00 Uhr, s.t.
Hörsaal 2

Warum ist die Zufriedenheit mancher MUW-MitarbeiterInnen beim  Arbeitsvertragswechsel unter dem Kollektivvertrag geringer als vorher?:

Auswahl der FAQs

Warum gilt der Kollektivvertrag (KV) auch für Personen die ihren MUW-Arbeitsbeginn weit vor dem 1.1.2004 hatten? Dazu gibt es die juristische Auskunft: weil nach dem Auslaufen früherer, befristeter Verträge (z.B. ProjektmitarbeiterIn, ÄrztIn in Ausbildung) nur der dzt. gültige Vertragsbeginn (z.B. FachärztIn ab 2005) als Kriterium für die KV-Anwendbarkeit gilt.

Warum gilt in diesem Zusammenhang nicht der KV §76  Abs. 3, „…alle in einer vergleichbaren Verwendung an der betreffenden Universität zurückgelegten Zeiten [sind] zu berücksichtigen“? Juristische Auskunft: Es gibt ein sinngemäßes Höchstgerichtsurteil, das die abgelaufenen befristeten Arbeitsvertragszeiten dafür nicht anerkennt.

Warum gibt es dann den KV § 76 Abs. 3 überhaupt? Die Vorzeiten werden bei der Gehaltsvorrückung z.B. von B1 in B1 lit a und B1 lit b berücksichtigt (s. KV § 49  Abs. 3)

Warum verdienen  ältere, bereits länger angestellte Staff-Fachärztinnen im KV weniger als die Post-Docs, die sie zusätzlich zu ihren Überzeiten in Lehre, Forschung, Patientenbetreuung und Administration zu FachärztInnen ausbilden müssen?? Bisherige Antworten: Fragen Sie den Rektor. Soviele sind das nicht. Man wird sich das anschau´n.

Warum ist in allen anderen Branchen der IST-Lohn höher als der KV-SOLL-Lohn? Warum gelten früher gemachte Äußerungen einer möglichen KV-Überzahlung nicht mehr?

Info-Veranstaltungen zur Überleitung der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen in den Kollektivvertrag

Auf Grund der zahlreichen persönlichen Anfragen an das Personalbüro und Reaktionen zur Überleitung in den Kollektivvertrag, hat sich das Rektorat entschlossen, breitgestreut Info-Veranstaltungen anzubieten:

Der Rektor, Prof. Schütz, bietet ab sofort den Organisationseinheitsleitern (OELs) Info-Veranstaltungen zur Überleitung des wissenschaftlichen Personals der jeweiligen Organisationseinheiten (OEs) in den Kollektivvertrag an. Es soll sich  -  bei Interesse Ihres OELs -  um etwa einstündige Inszenierungen (separat für jede OE) am frühen Vormittag  handeln.

Es ist sinnvoll, die OELs zur Einladung des Rektors an die jeweilige OE zu bewegen, um bei dieser Gelegenheit zusammen mit Ihren anstellungsspezifisch ökonomischen Bedenken und Einwänden  auch die OE-spezifischen Strategien zur Sprache/Diskussion mit dem Arbeitgeber Rektor zu bringen.

MUW-Karrieremodell, Wissenschaftliches Personal (Stand: Sept. 09)

Laut Uni-Kollektivvertrag wird es transparente Karrieremodelle geben müssen. Den bisherigen MUW-Karrieremodell-Planungsstand für das wissenschaftliche Personal zeigen wir Ihnen im folgenden pdf-Download.  Persönliche Fragen, die sich auf individuelle Anstellungskonstellationen beziehen, werden laut Auskunft des Rektors erst im Verlauf der nächsten Wochen vom Personalbüro beantwortet werden können (ein persönlich adressierter Brief an alle ab 1.1.2004 an der MUW Beschäftigten mit der Information über ihre jeweils spezielle Gehaltseinstufung wurde angekündigt).

Download mittels Klick auf die Abbildung (pdf,  4,5MB,  32 Seiten)MUW Karrieremodell, wiss.Personal 9-09

Aktueller Planungsstand vom Sept. 2009.

Der Rektor hatte um Diskussionsbeiträge zum Karrieremodell gebeten. Der Original-Powerpointvortrag des Rektors vom 4.9.09, „Kollektivvertrag aus Sicht der Universitäten“, ist in den MUW-News im Intranet nur mit persönl. Passwort zu finden (inkl. Auflistung von Verwendungsgruppen und Gehaltsschemata).

Rektor lädt zur Diskussion des MUW-Karrieremodells: Freitag, 4.9.2009, HS 3, 13:30 Uhr

Einladung Karrieremodelldiskussion 4-9-09Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit 1. Oktober d.J. tritt der vor wenigen Wochen unterzeichnete Kollektivvertrag für alle UniversitätsmitarbeiterInnen im Angestelltenverhältnis in Kraft. Neben höheren Gehältern sieht der Kollektivvertrag ein neues Karrieremodell für Universitätsangehörige vor, das ab diesem Zeitpunkt umzusetzen ist. Dieses Modell ist in Grundzügen bereits im März d.J. dem Senat vorgestellt und zwischenzeitlich in Akkordanz mit Studierenden und Betriebsrat noch einmal überarbeitet worden. Sie finden es zu Ihrer Information beiliegend. [Die Übersichtsgraphik des Betriebsrats ist hier anklickbar und einsehbar; Anm.d.Red.] Dessen Umsetzung setzt eine interne Strukturplanung an jeder Organisationseinheit voraus und wird daher der wesentliche Bestandteil der Zielvereinbarungsgespräche mit den Organisationseinheitsleiter/innen für die Periode 2010-12 sein, die im Oktober d.J. beginnen werden. Bei dieseer Gelegenheit darf ich auch um einen (Zwischen)Bericht zur laufenden Zielvereinbarungsperiode sehr herzlich ersuchen. Ein Papier zur einheitlichen Gestaltung der kommenden Zielvereinbarung wird Mitte September versandt.

Zu dem künftigen Karrieremodell sowie zu dessen Umsetzung bitte ich um intensive Diskussionsbeiträge, da davon die langfristige Entwicklung unserer Universität grundsätzlich abhängig sein wird. Um diese Diskussion zu stimulieren, zu erleichtern bzw. die Beantwortung erster Beiträge von Ihnen vornehmen zu können, darf ich zu einer Diskussionsveranstaltung dazu bitten, wo ich mich für eine Präsentation und Fragen zum künftigen Karrieremodell gerne zur Verfügung stellen werde.

Die Veranstaltung findet am Freitag, dem 4. September 2009, 13:30 Uhr, im  Hörsaal 3 des Hörsaalzentrums statt.

Gleichzeitig darf ich mitteilen, dass mit Inkrafttreten des Kollektivvertrags alle ArbeitnehmerInnen der MUW, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2003 begründet wurde, nach den überwiegend ausgeübten Tätigkeiten in eine Verwendungsgruppe nach §§ 48 und 49 (in Verbindung mit § 68) Kollektivvertrag eingereiht werden. Solange im speziellen Fall keine Qualifizierungsvereinbarung entsprechend dem neuen Karrieremodell vereinbart und erfüllt ist, werden alle ÄrztInnen in Ausbildung, FachärztInnen, Staff Physicians, StationsärztInnen sowie alle nichtklinischen ArbeitnehmerInnen in die Verwendungsgruppe B, Gehaltsgruppe B1, übergeleitet, im Falle einer bereits dreijährigen einschlägigen Verwendung in die Gehaltsgruppe B1 lit a [§49 Abs 3, Anm.d.Red.]. Hinzu kommen die Zulagen gemäß §28 Abs 2 für in ärztlicher oder zahnärztlicher Verwendung stehende ArbeitnehmerInnen.

Qualifizierungsvereinbarungen gemäß § 27 Kollektivvertrag werden seitens der MUW nach Maßgabe der Zielvereinbarung für jede Organisationseinheit angeboten werden.

Abschließend weise ich darauf hin, dass jede/r ArbeitnehmerIn mit einem nach dem 31.12.2003 abgeschlossenen Arbeitsvertrag eine Verständigung durch die Personalabteilung erhalten wird, welche die konkreten individuellen Daten betreffend Überleitung in den Kollektivvertrag (vor allem die Einstufung vor bzw. nach dem Kollektivvertrag) beinhalten wird. Es ist geplant, dass die Verständigungsschreiben ebenfalls Mitte September 2009 an alle Betroffenenen MitarbeiterInnen versendet werden.

Mit kollegialen Grüßen

Univ.Prof.Dr.Wolfgang Schütz
Rektor

Link: Karrieremodell wörtlich
Link: Graphik zum Karrieremodell
Link: Detailinformationen vom Betriebsrat
Link: Neueste Info zum Karrieremodell (Sept.09)

Betriebsrätekonferenz der Universitäten protestiert gegen Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009

An
den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
den Präsidenten des ÖGB
den Vorsitzenden der GÖD
die Klubobleute der parlamentarischen Parteien
die WissenschaftssprecherInnen
die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses

 Sehr geehrte Damen und Herren!             Wien, 23. Juni 2009

Die Betriebsrätekonferenz protestiert aufs Schärfste gegen die Regierungsvorlage des Universitätsrechts Änderungsgesetzes 2009 und zwar insbesondere gegen jene Bestimmungen, die den vor wenigen Wochen abgeschlossenen Kollektivvertrag konterkarieren ehe dieser in Kraft getreten ist.
Wir fordern Sie auf, die Regierungsvorlage entsprechend abzuändern.

1) Die Neufassung des § 109 (2) ist abzulehnen. Die Kettenvertragsregelung ermöglicht es den Universitäten schon jetzt, großzügige Aneinanderreihungen von befristeten Arbeitsverträgen zu Lasten einer vernünftigen Lebensplanung der betroffenen ArbeitnehmerInnen durchzuführen. Die intendierte Möglichkeit, diese Befristungen bis zu zwölf Jahre lang zu erlauben, verkehrt das Kettenvertragsverbot in sein Gegenteil und behindert die Karriereplanung der Betroffenen bzw. unterläuft die vereinbarten Beschäftigungsmodelle des Kollektivvertrags auf das Gröbste.

2) Die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen in Ausbildung zum Facharzt/Fachärztin unterrichten im klinischen Bereich vieler Medizinuniversitäten 50% der Praktika des Studiums der Humanmedizin. Auf Grund einer formalen Fehlzuordnung werden diese vom Wahlrecht zur korrekten Vertretungsgruppe im Senat ausgeschlossen. Dieses redaktionelle Versehen muss korrigiert werden.

Die weiteren Punkte bitte hier weiterlesen

UG-Novelle: Brief der Gewerkschaft an die Abgeordneten des Nationalrats

Sehr geehrter Herr Nationalratsabgeordneter,   Sehr geehrte Frau Nationalratsabgeordnete, sehr geehrtes Gewerkschaftsmitglied!

Die vorliegende Novelle zum UG 2002 berücksichtigt nicht nur keinerlei die jahrelang erhobenen gewerkschaftlichen Forderungen (einstimmige Beschlüsse des Gewerkschaftstages der GÖD und des Bundeskongresses des ÖGB), sondern verschlechtert in vielen Punkten die Situation an Österreichs Universitäten:

• Einzementieren der fehlenden Mitsprachemöglichkeit der betrieblichen Interessensvertretung im Vergleich zu Industriebetrieben (BR-Vors. ohne Stimmrecht im Universitätsrat).
• Aufheben der vor zwei Monaten erzielten kollektivvertraglichen Einigung gerade für Nachwuchswissenschafter durch:

o per Novelle Verlängerung der Kettenvertragsregelung über das Arbeitsverfassungsgesetz hinaus und
o per Novelle Ausschluss der Lektorinnen und Lektoren aus dem Kollektivvertrag.

Die Aufhebung eines Kollektivvertrages und der Arbeitsverfassung durch Novellierung des Universitätsgesetzes ist nicht akzeptabel! 
Diese Novelle benachteiligt vor allem junge Wissenschafterinnen und Wissenschafter und dabei wiederum junge Frauen bzw. Mütter.

Daneben finden sich noch viele Fehler und offensichtliche redaktionelle Versehen wie z. B. die Zuordnung der JungwissenschafterInnen in der Humanmedizin zum Allgemeinen Universitätspersonal.

Brief an die Nationalratsabgeordneten hier weiterlesen

Rektor Schütz zur Umsetzung des Uni-Kollektivvertrags

KV-Rektormitteilung

KV-Rektormitteilung

Bevor der Uni-Kollektivvertrag am 1. Oktober 2009 in Kraft tritt, sind noch einige Umsetzungsbedingungen zu realisieren, u.a. „Richtlinien für den Inhalt und die Modalitäten des Abschlusses von Qualifizierungsvereinbarungen“ (Uni-KV §4, Z.6) im Rahmen des sogenannten Karrieremodells. Umsetzungsbedingungen, die auch mit dem Betriebsrat zu verhandeln sind.
Rektor Schütz:
„…ein leistungsorientiertes Karrieremodell für das wissenschaftliche Personal, das für hochqualifizierte WissenschafterInnen durch den Abschluss von Qualifizierungsvereinbarungen eine Entwicklungsperspektive an der Universität ermöglicht…“
Um den gesamten Brief des Rektors zu lesen, klicken Sie bitte auf die Abbildung.
Der Betriebsrat wird Sie bei den Verhandlungen mit dem Rektorat auf dem Laufenden halten.

Der Uni-Kollektivvertrag wörtlich

Der Text des am 5. Mai 2009 von den Vertragspartnern  -  Dachverband der Universitäten und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst  -   unterzeichneten, und am 1. Okt. 2009 in Kraft tretenden Kollektivvertrags (in den Abbildungen zum Herunterladen anklickbar):

„Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten“


und „Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge“

 KV_Uni_2009KV_Uni_ZusatzKV_2009

 

 

 

 

 

 

Rezente Kommentare wurden bereits in den folgenden Links publiziert:

Uni-Kollektivvertrag von Vertragspartnern soeben unterschrieben

Heutige Presseaussendung der Universitäten-Konferenz, UNIKO, ehem. Rektorenkonferenz:

Nach mehr als sechsjährigen Verhandlungen wurde am Dienstag, 5.5.09, im Wiener Palais Strudlhof der neue Uni-KV von den Spitzenvertretern des Dachverbandes der Universitäten und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst feierlich unterzeichnet. Der scheidende Vorsitzende des Dachverbands, Ardelt, bedankte sich bei allen Beteiligten für das Zustandekommen des KV, der eine neue Grundlage für die Pesonalentwicklung an den Universitäten bringt [...]

Universitäts-Kollektivvertrag unterzeichnet.Ardelt Gloss und Gruppe-nach KV-Unterzeichnung

 

 

 

 

Link: Text der UNIKO-Presseaussendung
Link: Zur Fotogalerie von Niko Formanek
Link: KV-Effekt auf MitarbeiterInnen-Gehälter
Link: Gewerkschaftskommentar zum Uni-KV

Ab Oktober 09: Sofort-Effekte des Uni-Kollektivvtrags auf Gehälter der wissenschaftlichen MUW-MitarbeiterInnen

Insbesondere die neueren MUW-Angestellten werden  durch eine Abflachung der Gehaltsprogressionskurve im (voraussichtlich am 5. Mai 09 unterschriebenen und) ab 1. Oktober 09 umzusetzenden KV sofort profitieren.

  • 5% mehr Gehalt bekommen neu und rezent (0-3 Jahre) Angestellte.
  • Mehr als 3 Jahre in Ausbildung zum(r) Facharzt/Fachärztin stehende KollegInnen erhalten eine Gehaltserhöhung um mehr als 21%.

Die im Januar 09 vorab valorisierte Version des KV ist hier downzuloaden (s. §§ 48 und 49, sowie §§ 67 bis 69). Die redaktionell freigegebene, offizielle KV-Version wird erst nach Unterschriftleistung in der nächsten Woche, frühestens ab 5. Mai 09, auf der Gewerkschaftshomepage lesbar sein.

Nichtärztliche wissenschaftliche MUW-MitarbeiterInnen werden nach Aussagen des Rektorats keinen finanziellen Nachteil gegenüber den äztlichen MitarbeiterInnen im Grundgehalt haben.

Es war immer das Bestreben des Betriebsrats und der Gewerkschaft alle Basislöhne anzuheben um mehr Entlohnungsgerechtigkeit zu bewirken und die Notwendigkeit von Nebenbeschäftigungen zu reduzieren.

Uni-Kollektivvertrag: Endlich Einigung

Bedingungen der Rektoren wurden mit Modifikationen von den Betriebsräten und der Gewerkschaft angenommen. Diese Modifikationen wiederum wurden von den Rektoren akzeptiert. Schlussendlich stimmten über 90% der Betriebsräte der 21 öffentlichen österreichischen Universitäten für die Realisierung dieses KV.

Am Ende von 5 Jahren Verhandlungen ist man sich doch noch einig geworden, Wichtiges im Uni-Arbeitsrecht zu verwirklichen:

Betriebsrat

Betriebsrat

 

  • Leistungsabhängiges Karrieremodell,
  • Bessere Basisentlohnung,
  • Kündigungsschutz,
  • Pensionskassenzusage,
  • Teilzeit,
  • Bildungsurlaub,
  • Studienurlaub,
  • Zulagen,
  • 21 ergänzende Regelungen sind laut KV vereinbar (z.B. im Rahmen von goed-logo-1111Betriebsvereinbarungen),
  • gültig für ab 1.1.2004 eingetretene MitarbeiterInnen
  • für 30 000 MitarbeiterInnen im allgemeinen und wissenschaftlichen & künstlerischen Personal
  • etc.

Am 1. Oktober 09 soll der Uni-KV in Kraft treten (hier ist die valorisierte KV-Version vom 1.1.09  zu lesen). Eine neuere Version ist auch auf der Homepage der GÖD noch nicht vorhanden. Die endgültige KV-Version mit den Änderungen und den neuen, auf 2009 hochvalorisierten,  Gehaltsansätzen  wird nach redaktioneller Fertigstellung und nach der Unterschriftleistung durch die Vertragspartner Dachverband der Unis (Rektoren) und Gewerkschaft (GÖD) auf der BV13 Homepage (Bundes-Vertretung der HochschullehrerInnen in der GÖD) herunterladbar gemacht (ca. 4./5. Mai 2009).

Siehe auch: OTS-Meldung der GÖD, DiePresse berichtet, DerStandard berichtet (1), (2), weitere aktuelle Meldung der HochschullehrerInnen in der GÖD und Details zu den erfolgreichen Verhandlungen mit den Rektoren.

 

Hahn über Erfolg beim Wissenschaftsbudget

Pressekonferenz von Minister Hahn am 21.4.09:

355 Mio und  391 Mio EUR bekämen die Universitäten laut Hahn 2009 und 2010 dazu. Das ist ein Minus von 45 bzw. 9 Mio EUR zum früher „garantierten“ Zusatz-Betrag. Daraus werde auch der Uni-Kollektivvertrag (wenn er zustande kommt) bezahlt werden müssen. Die entfallenen Studiengebühren müssten von diesem Betrag nicht mehr abgezogen werden. Es handle sich also um  Netto-Zusatzbeträge.
Der FWF solle laut Hahn mit 160 Mio EUR bedacht werden.
85 Mio EUR sind für die Österr. Akademie der Wissenschaften vorgesehen.

DiePresse freut sich mit.

Erste Stellungnahme vom Wissenschaftssprecher der Grünen im STANDARD zum Wissenschafts- und Bildungsbudget.

Siehe auch: Beiträge Hahns und Grünewalds in der Budgetdebatte vom 22.4.09

Kollektivvertrag: Wieviel Zeit bleibt noch für Einigung zwischen Gewerkschaft und Rektoren?

Am 21. April will der Finanzminister die Entwürfe für das Doppelbudget 2009 und 2010 im Nationalrat präsentieren und damit die offizielle Debatte beginnen lassen.
Am 6. Mai starten die parlamentarischen Ausschussberatungen dazu.
Am 27. Mai wird das Wissenschaftsbudget (inkl. Uni-KV-Ausgaben) beschlossen .
Am 29. Mai 2009 soll laut Arbeitsplan des Nationalrats  das gesamte Budgetpaket komplett beschlossen sein.

Spätestens bis zum 5. Mai sollten sich also die Uni-KV-Verhandlungspartner (GÖD und Dachverband) geeinigt haben. Der Dachverband hat die selbe personelle Zusammensetzung wie die mit Rektoren besetzte UNIKO (Anm. d. Red.).

Ob die UNIKO trotz KV-Bedenkens mancher Rektoren nochmals eine einstimmige Unterschriftsempfehlung  -unter welchen Bedingungen auch immer-  an den Dachverband  abgeben wird, muss leider dahingestellt bleiben (siehe auch Extrakt aus  UW-Rektor-Winckler-Interview und STANDARD-Original-Artikel).

Der MUW-Betriebsrat und der Rektor der MUW haben sich für die Realisierung des Uni-KV ausgesprochen.

Alle Artikel dieses Blogs zum Thema: „Uni-Kollektivvertrag“

GÖD: Nein zu Rektorenbedingungen. Ja zu bisherigem KV-Entwurf

Gewerkschaft-zu-Rektorenbeschluss1

„Die Forderungen der Rektoren … sind ein soziales Ärgernis

Denn: die Finanzierung des Uni-
Kollektivvertrags
ist nach den Berechnungen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) abgedeckt und die Schlechterstellung der Uni-MitarbeiterInnen durch die Bedingungen der Rektoren ist nicht gerechtfertigt. Weitere Besprechungen mit dem Dachverband (Arbeitgebervertretung) werden eingefordert.

In diesem Link finden Sie die Originalstellungnahme der Gewerkschaft: Gewerkschaft-zum-Rektorenbeschluss 

Artikel in der „Presse“

Alle Artikel dieses Blogs zum Thema: „Uni-Kollektivvertrag“

Rektor Schütz über Auswirkungen des Kollektivvertrags bei eingeschränkten Budgetmitteln

Die Auswirkungen der von den Rektoren gefassten restriktiven KV-Übergangsbestimmungen auf die MedizinerInnen sind vertretbar, erklärt Prof. Schütz:

„Das Grundgehalt aller ÄrztInnen in Facharztausbildung würde bereits unmittelbar nach Inkrafttreten des Kollektivvertrags um 5.3% steigen und sich ab dem vierten Ausbildungsjahr um 22.1% erhöhen [...]„. Hinzu kommen die Vorteile einer Pensionskassenregelung und eines Karrieremodells, das bessere Entwicklungschancen bietet.

Die gesamte Rektorsstellungnahme finden Sie auf diesem Link der MUW-Homepage.

Die folgenden geänderten Bedingungen der Rektoren  sind allerdings noch Gegenstand österreichweiter Verhandlungen der Betriebsräte und der Gewerkschaften:

  1. Erste Gehaltserhöhung für LektorInnen erst 2 Jahre nach Inkrafttreten des Kollektivvertrags.
  2. Die dzt. wissenschaftlichen MitarbeiterInnen werden vom KV nicht erfasst, außer im Pensionskassenbereich. Die ab dem Inkrafttreten des KV neu Eintretenden werden voll vom KV erfasst .
  3. Der Pensionskassenbeitrag des Dienstgebers (außer bei ProfessorInnen: 8%) steigt erst im dritten Jahr nach Inkrafttreten des KV von 2% auf 3% des Bruttogehalts (bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage)…

Der frühere KV-Entwurf ohne diese Änderungswünsche der Rektoren bietet eine bessere finanzielle Basis für die MUW-MitarbeiterInnen. Die Änderungsvorschläge sind aber offenbar notwendig geworden, weil einige Rektoren überhaupt keinen KV wollten. Die Budgetfrage kann derzeit als eine vorgeschobene betrachtet werden.

Alle Artikel zum Thema: „Kollektivvertrag“

Rektoren wollen Uni-KV doch unterschreiben – unter Bedingungen:

Die Bedingungen der Rektoren:

  1. Erste Gehaltserhöhung für LektorInnen erstmals 2 Jahre nach Inkrafttreten des Kollektivvertrags.
  2. Die Beschäftigten der dzt. Säule I werden vom KV nicht berührt (außer im Pensionskassenbereich). Die ab dem Inkrafttreten des KV neu Eintretenden werden voll vom KV erfasst.
  3. Der Pensionskassenbeitrag des Dienstgebers (außer bei ProfessorInnen) steigt erst im 3. Jahr nach Inkrafttreten auf 3% des Bruttogehalts (bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage)…

uniko-01uniko-02

Die UNIKO (ehem. Rektorenkonferenz) empfiehlt dem Dachverband der Universitäten, den KV für die Uni-Beschäftigten ehebaldigst zu unterschreiben und mit 1.10.2009 in Kraft treten zu lassen.

Weiters erwartet die UNIKO von der Gewerkschaft GÖD Unterstützung in der Forderung an BM Hahn, keine Erhöhung der Budgetreserve über 1% des Gesamtbudgets hinaus vorzunehmen.

 

Bedeuten die Bedingungen das Ende des KV?

Bericht im Standard
Stellungnahme des Wissenschaftssprechers der Grünen (OTS)

Gewerkschaft an Rektoren: Aufforderung zur KV-Unterzeichnung

rektor_200px_02

Auf der MUW-Homepage hatte Rektor Schütz den Vorschlag der UNIKO (ehem. Rektorenkonferenz) publiziert, Minister Hahn solle den einzubehaltenden Globalbudget-Anteil nicht auf 5% erhöhen, sondern bei 1% belassen, damit auch der Uni-Kollektivvertrag (KV) finanziert werden könne.
Darauf geht Minister Hahn nun teilweise ein. Deshalb sieht die Gewerkschaft (KV-Unterzeichnungs-) Handlungsbedarf auf Seiten der Rektoren.

 

Hier ein Auszug aus dem soeben verfassten Brief der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) an die Rektoren:

goed-logo-111

 [...] Die GÖD ersucht Sie, sehr geehrter Herr Rektor, angesichts der Erweiterung des Finanzierungsangebots des Wissenschaftsministers dem Inkrafttreten des Kollektivvertrags jetzt Ihre Zustimmung zu geben. Ein weiterer Aufschub des Inkrafttretens des Kollektivvertrags (Verhandlungsbeginn 2004, Paraphierung 2007) wäre für die Personalsituation an den Universitäten  -  arbeitsrechtliche Mindeststandards, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses etc.  -  fatal.

Dr. Wilhelm Gloss, Vorsitzender-Stv. der GÖD

Hier ist der gesamte Brief im Download: Offener GÖD-Brief an die Rektoren.

Und hier ist bereits die Antwort der Rektoren auf die Aufforderung der Gewerkschaft.

Alle Artikel zum Thema: „Kollektivvertrag“

Nächste Seite »


Das MUWeblog

wird als Info-Blog vom Betriebsrat der Medizinischen Universität Wien für alle MitarbeiterInnen des wissenschaftlichen Personals betrieben.

Email-Newsletter

Ich möchte Einträge dieses Blogs per Email abonnieren.

Anti-Mobbing Netzwerk

Anti Mobbing Netzwerk

Beschlagwortung. — Alle Artikel über:

Erste Bank

Erste Bank

Blog Statistik

  • 21,815 Aufrufe

Artikelansicht per Datum

November 2009
M D M D F S S
« Okt    
 1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30