Liebe Leserin, lieber Leser,
am 1.10.2009 tritt der Kollektivvertrag der Universitäten in Kraft. Dieser Kollektivvertrag gilt auch für alle Neuanstellungen im Rahmen von FWF-Projekten. Für bestehende Dienstverträge, die vom FWF finanziert werden, gibt es eine dreijährige Übergangsfrist, in der nicht in die bestehenden Dienstverhältnisse eingegriffen wird.
Der Kollektivvertrag der Universitäten sieht Pensionskassenzahlungen (im Ausmass von 3% des Bruttogehalts) sowie Einstufungen und Vorrückungen nach bestimmten Anstellungs- und Vordienstzeiten vor. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind nicht beantragbar, sondern sind aus dem Globalbudget, das der Projektleitung zur Verfügung steht, zu finanzieren.
Ab 1.10.2009 gelten (für die tatsächliche Anstellung) die FWF-Gehaltssätze
(http://www.fwf.ac.at/de/projects/personalkostensaetze.html) nicht mehr als Mindestsätze für Personalanstellungen, sondern es greifen die entsprechenden Bestimmungen des Kollektivvertrags der Universitäten. Die Personalkostensätze des FWF sind somit nur mehr für die Berechnung der Personalkosten im Zuge der Antragstellung heran zu ziehen.
Folgende Entscheidungen wurden vom Wissenschaftsfonds im Zusammenhang mit dem Universitäten-Kollektivvertrag getroffen:











