Archiv der Kategorie 'BR-Info'

FLASHMOB vor dem Rektorat der MUW

flashmob MUW-rektorat a

   Am 5.11.09 um 9 Uhr fand vor dem MUW-Rektorat ein Flashmob statt. Es wurden  medizinrelevante studentische Forderungen durch den Vorsitzenden der ÖH Medizin Wien, Stefan Konrad, an das Rektorat und das Wissenschaftsministerium überreicht:

-    Ausfinanzierung der Universitäten und Erhöhung des ärztlichen und wissenschaftlichen Personals an der MUW
 An der MUW fehlen derzeit 150 Ärzte, was aufgrund der hohen klinischen Belastung zu gravierenden Einschränkungen in Forschung und Lehre führt. Dieser Zustand muss beendet werden!

-    Demokratisierung der Universitätslandschaft
Die Mitbestimmung der Universitätsangehörigen und vor allem der Studierenden muss wieder gestärkt werden! Wir fordern die Wiedereinführung der drittelparitätischen Mitbestimmung in allen universitären Gremien.

-    Verhinderung der Einführung von alternativen Arbeitszeitmodellen für Universitätsangehörige
Die Einführung eines Schichtbetriebs im ärztlichen Bereich an der MUW würde die Lehre in einem nicht tolerierbaren Ausmaß einschränken und wird von der ÖH Medizin deshalb abgelehnt.

 LINK: Bitte weiterlesen in der OTS-Presseaussendung

Bericht über die Betriebsversammlungen zur Arbeitszeitvereinbarung

MUW-Betriebsversammlung 4.11.09

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

   Am 3.11. hat eine Teilbetriebsversammlung der Klinik für Anästhesie mit 150 Anwesenden und am 4.11. eine Betriebsversammlung mit ca. 300 TeilnehmerInnen aus sämtlichen Bereichen am AKH stattgefunden. Hauptthema war die anstehende Verlängerung der Betriebsvereinbarung, die verlängerte Dienste (Journaldienste) ermöglicht. Wie berichtet, benötigen wir so eine Betriebsvereinbarung um auch im Jahr 2010 Journaldienste, wie gewohnt, leisten zu dürfen.

   Ohne Betriebsvereinbarung beträgt die maximal erlaubte Arbeitszeit pro Tag 13 Stunden, was ein Funktionieren des AKH im Jahr 2010 unmöglich machen würde.

   Das Rektorat beabsichtigt diese Vereinbarung nur zu unterzeichnen, wenn alternativen Dienstzeitmodellen mit Einkommensverlusten und verschobenen Diensten an den Kliniken für Anästhesie, Chirurgie und Notfallmedizin zugestimmt wird.

   Die Klinik für Anästhesie hat in der Teilbetriebsversammlung geschlossen eine isolierte Arbeitszeitvereinbarung nur für ihre Klinik abgelehnt (147 von 150 Stimmen dagegen). Bei der Betriebsversammlung sämtlicher Kliniken wurde den genannten 3 Kliniken die Solidarität ausgesprochen und mehrheitlich bei fehlender Betriebsvereinbarung der Dienst nach Gesetz (Dienst nach Vorschrift) beschlossen. Somit wird die vom Rektorat vorgeschlagene Lösung von einem großen Teil der wissenschaftlichen Belegschaft der MUW abgelehnt. Auch innerhalb des Betriebsrates besteht selbstverständlich keine Bereitschaft der Entsolidarisierung und der Zustimmung zu Einzellösungen an ausgewählten Kliniken.

   Unsere Forderung bleibt daher aufrecht: Abschluss einer gemeinsamen Betriebsvereinbarung und Aufstockung des ärztlichen Personals bis zur Gewährleistung der Rechtskonformität unter Berücksichtigung der Lehre und Forschung zumindest im Sinne des § 29(5) Universitätsgesetz 2002 (*). Gleichzeitig müssen die Abgeltung von Überstunden aus der ärztlichen Tätigkeit, die Eintragbarkeit der echten geleisteten Arbeitszeit im EDM und die Schaffung von adäquaten Kinderbetreuungseinrichtungen gewährleistet sein.

   Die nächste Verhandlungsrunde mit dem Rektorat zu diesem Thema findet am 9.11. statt. Wir werden weiter berichten und sobald als möglich informieren, wie im Falle einer fehlenden Betriebsvereinbarung 2010 vorgegangen werden soll.

   Für den Betriebsrat

Thomas Szekeres, Ingwald Strasser, Wolfgang Baumgartner, Anita Holzinger

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(*)  LINK zum Beitrag:  §29 Abs.5 des UG 2002

cc: In den Kopien dieses Briefes an den Uni-Ratsvorsitzenden Dr. E. Busek, AKH-Direktor Prof. R. Krepler, das Büro der Stadträtin für Gesundheit und das Büro des Wissenschaftsministers wurde auch auf die ohne Personalaufstockung drohende Funktionsunfähigkeit des AKH hingewiesen


Ergebnis der MitarbeiterInnenbefragung der Anästhesiologie zur Arbeitszeitvereinbarung

In der heutigen Teilbetriebsversammlung der Anästhesiologie wurde nach Vorträgen über KAAZG-Betriebsvereinbarung (Th. Szekeres), über Arbeitszufriedenheit der MitarbeiterInnen (Ch. Sitzwohl), Anästhesie-Arbeitsrahmenbedingungen im Vergleich mit anderen Spitälern (H. Hetz) und Diskussion abgestimmt über die unten angegebene Frage. Das Abstimmungsergebnis soll eine Entscheidungshilfe sein für die Verhandlungen zum Abschluss einer Arbeitszeitvereinbarung.

„Soll für die Klinik für Anästhesiologie eine separate Betriebsvereinbarung, getrennt von den anderen Kliniken des AKH verhandelt werden?

Diese wäre dann anderslautend als der aktuelle Vorschlag des Betriebsrates für eine Gesamtbetriebsvereinbarung des AKH.“

JA = 3                         NEIN = 147

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Betriebsvereinbarung für Journaldienste dringend notwendig

Betriebsrat

Betriebsrat

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

   Es hat am 23.10. eine Gesprächsrunde mit dem Rektorat bezgl. Verlängerung der KAAZG (Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz-) Vereinbarung stattgefunden. Wie bereits berichtet, benötigen wir eine eigene Vereinbarung, um auch 2010 länger als 13 Stunden an einem Stück arbeiten zu können und wie gewohnt Journaldienste leisten zu können.

   Leider endete diese Gesprächsrunde ohne konkrete Ergebnisse. Der Rektor möchte die endgültige Unterzeichnung der Vereinbarung an ein alternatives Arbeitszeitmodell an der Notfallaufnahme, Anästhesie und Chirurgie koppeln. Durch so ein Modell möchte er dort trotz eines Mißverhältnisses zwischen Ärztestellen und Journaldiensträdern die Vorgaben des KAAZG einhalten können. Konkrete Modelle wurden von Rektor Schütz nicht präsentiert, allerdings angedeutet, dass es für ihn vorteilhaft wäre, wenn verschobene Dienste mit einer Reduktion der Journaldienste verknüpft werden könnten. Die daraus resultierenden finanziellen Einsparungen sollten für die Finanzierung von Ärztestellen herangezogen werden!

   Sobald uns konkrete durchgerechnete Vorschläge vorliegen, werden wir diese selbstverständlich an die betroffenen KollegenInnen weiterleiten. Einen Vorteil für die MitarbeiterInnen konnte der Rektor nicht nennen, weshalb für uns unklar ist, weshalb sich das Rektorat eine (benötigte) Zustimmung der betroffenen KollegenInnen und des Betriebsrates erwartet.

   Die nächsten Gesprächsrunden finden am 9. und 10.11., nachdem der Rektor mit dem Ministerium über das Budget der kommenden Jahre verhandelt haben wird, statt.

   Wir gehen davon aus, dass sich die Ärztinnen und Ärzte der MUW zusätzliche Stellen nicht selbst finanzieren werden müssen, sondern BM Hahn für Lösung der Aufgaben aufkommt, die mit der MUW verbunden sind. Die zugegebenermaßen schwierige politische Konstellation, in der sich die MUW-AKH befindet, muss auch politisch aufgelöst werden und darf nicht auf dem Rücken der MitarbeiterInnen scheinbefriedet werden.

Wir dürfen in diesem Zusammenhang  auch auf die angekündigte Betriebsversammlung am  4. 11. 7.15 Uhr, HS 2 im AKH und die Teilbetriebsversammlung an der Universitätsklinik für Anästhesie (*) am 3. 11., 7.30 Uhr, HS 3 im AKH hinweisen.

Für Rückfragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.

Für den Betriebsrat
Thomas Szekeres  Ingwald Strasser  Wolfgang Baumgartner  Anita Holzinger
E-Mail Betriebsrat:    br-wp@meduniwien.ac.at

(*) LINK: Ergebnisse der Abstimmung

[Hervorhebungen: Blogredaktion]

ÖGB-Vizepräsidentin: „…spielt ein Rektor mit den Beschäftigten und den PatientInnen…“

Dr. Sabine Oberhauser 2

Wien  (OTS/ÖGB) - „Mir fehlt dafür jedes Verständnis. Da spielt ein Rektor mit den Beschäftigten und den PatientInnen“, kritisiert Dr. Sabine Oberhauser, Vorsitzende der ARGE-ÄrztInnen und ÖGB-Vizepräsidentin, die Verschleppung konstruktiver Gespräche über die Betriebsvereinbarung für die ÄrztInnen an der Medizinischen Universität Wien (MUW). Die Betriebsvereinbarung läuft mit Ende des Jahres aus.

Die Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste für die ÄrztInnen an der MUW sind in dieser Betriebsvereinbarung geregelt. Oberhauser: „Wenn der Rektor nicht endlich Konstruktivität zeigt und ernsthaft verhandelt, ist bereits ab dem Neujahrstag eine gute
Patientenbetreuung auf legaler Basis nicht mehr möglich.“ Nach dem Gesetz dürfen ÄrztInnen nicht länger als 48 Stunden die Woche arbeiten. Damit kann eine gute Patientenbetreuung nicht aufrecht erhalten werden. Derzeit arbeiten die ÄrztInnen durchschnittlich 60 Stunden. Ohne Betriebsvereinbarung wäre das illegal. Oberhauser: „Ich hoffe doch nicht, dass der Rektor die ÄrztInnen in die Illegalität drängt. Denen geht es um die bestmögliche Betreuung der PatientInnen.“
LINK zur Stellungnahme Oberhausers.

Dorner fordert rasche Verhandlungen des Rektors

Dorner, ÄK-PräsidentViel Zeit bleibe nicht mehr, ließ der Ärztekammerpräsident wissen, um eine für alle sinnvolle Regelung zu finden: „Ich fordere den Rektor auf, endlich konstruktiv zu verhandeln, um eine kontinuierliche gute Patientenversorgung an den Universitätskliniken auch ab 1. Jänner 2010 sicherzustellen.“

Wien (OTS) – Dringenden Handlungsbedarf sieht der Präsident der Wiener Ärztekammer, Walter Dorner, bei den anstehenden Verhandlungen zur Betriebsvereinbarung an der Medizinischen Universität Wien (MUW). Da es noch keine konstruktiven Gespräche mit dem Rektor zu der am 31. Dezember 2009 auslaufenden Betriebsvereinbarung gegeben habe, könne es zu einer Verschlechterung in der Patientenbetreuung kommen, warnt der Ärztekammerchef.

Die Betriebsvereinbarung regelt die Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste. Ohne diese Regelung dürfen Ärztinnen und Ärzte nur werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr am Krankenbett arbeiten. „Wenn es nicht rasch eine neue Regelung gibt, wäre bereits der Dienst am Neujahrstag ungesetzlich“, weist Dorner auf die prekäre Lage an den
Universitätskliniken in Wien hin. Eine gültige Vereinbarung ist die Voraussetzung, dass Ärztinnen und Ärzte mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Im Durchschnitt sind es derzeit 60 Stunden wöchentlich. „Ohne die Vereinbarung kommt es zu illegalen Übertretungen der Arbeitszeiten“, warnt der Ärztekammerpräsident.

Bereits seit zwei Jahren weisen Ärztekammer und Betriebsrat der MUW auf das Auslaufen der Vereinbarung hin, doch erste Gespräche verliefen „keinesfalls konstruktiv“ und erfolgten zudem zu spät. Selbst der gemeinsame Vorschlag der Medizinischen Universitäten Innsbruck, Graz und Wien, der eine Weiterschreibung der bisherigen Regelung bedeutet hätte, wurde vom Rektorat in Wien bislang nicht angenommen.

weiterlesen ‘Dorner fordert rasche Verhandlungen des Rektors’

Journaldienste und Patientenversorgung der Med-Unis im Pressespiegel

„Wiener Zeitung“ vom 28.10.2009, Seite: 5Zeitungs Logo Wiener Z

Unikliniken warnen vor Arbeitskonflikt. Verschlechterung für Patieten droht.
   Wien. Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten in Österreich (Wien, Graz, Innsbruck) warnen vor einer drohenden Verschlechterung in der Patientenversorgung. Weil eine seit 2002 geltende Betriebsvereinbarung über Nacht- und Wochenenddienste ausläuft und es bisher noch kaum Verhandlungen über eine neue gab, könnten schon ab 1. Jänner 2010 die Dienste der Ärzte „illegal“ werden. „Wir fordern die Universitäten dringend zu Verhandlungen auf“, erklärte Martin Tiefenthaler für die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der MedUnis.
   Der Hintergrund: Ohne Betriebsvereinbarung dürfen Ärztinnen und Ärzte, die dem Uni-Kollektivvertrag unterliegen, nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr am Krankenbett arbeiten. Nacht- und Wochenenddienste sind bisher durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, die auch die geltenden Arbeitszeithöchstgrenzen berücksichtigt.
   Tiefenthaler warnt davor, dass Uni-Ärzte laut Gesetz ab 1. Jänner 2010 keine Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste leisten.
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„Der Standard“ vom 28.10.2009, Seite: 8Zeitungs Logo Standard

Ärzte warnen vor schlechter Patientenversorgung 
   Innsbruck/Graz/Wien – Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten in Österreich (Wien, Graz, Innsbruck) warnen vor einer drohenden Verschlechterung in der Patientenversorgung. Weil eine seit 2002 geltende Betriebsvereinbarung über Nacht- und Wochenenddienste ausläuft und es bisher noch kaum Verhandlungen über eine neue gab, könnten schon ab 1. Jänner 2010 die Dienste der Ärzte „illegal“ werden.
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„Tiroler Tageszeitung“ vom 28.10.2009, Seite: 4Zeitungs Logo TT

   Innsbruck -Die Betriebsräte der Medizinischen Unis schlagen Alarm. Ihre Betriebsvereinbarung für Nacht- und Wochenenddienste läuft aus. Und ab der Silvesternacht hieße dies, dass etwa die Hälfte der Ärzte des Innsbrucker Krankenhauses für die Dienstpläne ausfiele, erklärt der Innsbrucker Med-Uni-Betriebsrat Martin Tiefenthaler. „Wir wollen nicht die Buhmänner der Nation sein, aber ohne Vereinbarung dürfen diese nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr am Krankenbett arbeiten.“
   Vizerektorin bedauert
   Er setzt sich auch für die Beibehaltung der Tiroler Lösung – 25 Stunden durchgehend – ein. In Wien wurden bekanntlich Stimmen laut, die einen Schichtbetrieb für Ärzte forderten. Gegen diesen setzt sich Tiefenthaler ein. Bisher habe es keine Gespräche gegeben, fordert er das Rektorat nun zum Handeln auf. Zwar stehe eine Verhandlungsrunde am Donnerstag an, hier dürfe man aber nicht mehr zögern.
   Vizerektorin Doris Balogh bedauerte es gegenüber der TT sehr, dass der Betriebsrat der Verhandlungsrunde hier vorgegriffen habe und die Med-Uni damit negativ in die Schlagzeilen bringe: „Ich bin zuversichtlich, dass wir hier gemeinsam zur Zufriedenheit aller eine Lösung finden.“ Der Betriebsrat dürfe aber nicht auf einem Partout-Standpunkt stehen. Sie könne sich zwar eine Fortführung der derzeitigen Lösung vorstellen, näher wollte sie vor der Verhandlung nicht auf Details eingehen. Für Donnerstag sei auch ein Arbeitsrechtexperte geladen.(mir)
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„Die Presse“ vom 28.10.2009, Seite: 3Zeitungs Logo Presse

Med-Unis: Konflikt droht
   Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten (Wien, Graz, Innsbruck) warnen vor einer Verschlechterung in der Patientenversorgung. Weil eine seit 2002 gültige Betriebsvereinbarung über Nacht- und Wochenenddienste ausläuft, könnten schon ab 1. Jänner 2010 die Dienste der Ärzte „illegal“ werden. „Wir fordern die Universitäten dringend zu Verhandlungen auf“, erklärte Martin Tiefenthaler am Dienstag für die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der Med-Unis.

UNIVERSITÄTSKLINIKEN: Arbeitskonflikt droht !

   Bei der letzten Tagung der Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der Med-Unis Wien, Innsbruck und Graz wurde die APA von der drohenden Verschlechterung der Patientenversorgung informiert:

Betriebsvereinbarung über Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste läuft aus.

   Innsbruck/Graz/Wien (APA) – Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten in Österreich (Wien, Graz, Innsbruck) warnen jetzt vor einer drohenden Verschlechterung in der Patientenversorgung. Weil eine seit 2002 geltende Betriebsvereinbarung über Nacht- und Wochenenddienste ausläuft und es bisher noch kaum Verhandlungen über eine neue gab, könnten schon ab 1. Jänner 2010 die Dienste der Ärzte „illegal“ werden. „Wir fordern die Universitäten dringend zu Verhandlungen auf“, erklärte Martin Tiefenthaler (Innsbruck) für die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der MedUnis.

   „Ohne geltende Betriebsvereinbarung dürfen Ärztinnen und Ärzte, die dem Uni-Kollektivvertrag unterliegen, nur werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr am Krankenbett arbeiten. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Dabei beträgt unsere Arbeitszeit sowieso schon im Durchschnitt 60 Stunden pro Woche“, sagte der Sprecher der MedUni-Betriebsräte.

   Nacht- und Wochenenddienste sind bisher durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, die auch die geltenden Arbeitszeithöchstgrenzen berücksichtigt. Tiefenthaler: „Wir weisen die Rektorate seit zwei Jahren darauf hin, dass die mit 31.12.2009 automatisch ablaufende Vereinbarung neu abzuschließen ist. Kommt es zu keinem fristgerechten Abschluss, dürfen Uni-Ärztinnen und Ärzte laut Gesetz ab dem 1.1.2010 keine Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste leisten. Bereits der Dienst am Neujahrstag wäre ungesetzlich. Wir haben sogar einen gemeinsamen Vorschlag der MedUnis vorgelegt, der bloß die Weiterschreibung der bisherigen Regelung bedeuten würde. Aber es gibt bisher keine neue Regelung.

   Laut dem Innsbrucker Nephrologen wollten die Rektorate der drei MedUnis offenbar jeweils eigene Regelungen aushandeln. In Wien gebe es Tendenzen, die alte Regelung durch teilweise Schichtdienste auszuhebeln, was einer Schlechterstellung des Personals gleichkomme. Die Angelegenheit hat einen gewissen Zeitdruck in sich: Für den Jahreswechsel müssen auch noch fristgerecht die Dienstpläne für die Universitätskliniken erstellt werden.
(Schluss) ww/mk
APA0099 2009-10-27/09:55

LINK zum ORF-Bericht.
LINK zur  Einladung zur Betriebsversammlung: am Mittwoch, 4. Nov. 2009 um 7.15 Uhr Hörsaal 2

Nachtdienste an Uni-Kliniken vor dem Aus?

Betriebsräte der Medizinischen Universitäten warnen vor drohender Verschlechterung in der Patientenversorgung

   Mit dem 31.12.2009 laufen in Wien, Innsbruck und Graz die bisher geltenden Betriebsvereinbarungen für Nacht- und Wochenenddienste an Universitätskliniken aus. Ohne geltende Betriebsvereinbarung dürfen Ärztinnen und Ärzte, die dem Uni-Kollektivvertrag unterliegen, nur werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr am Krankenbett arbeiten. Nacht- und Wochenenddienste sind bisher durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, die auch die Arbeitszeithöchstgrenzen berücksichtigt. Die Betriebsräte weisen die Rektorate seit 2 Jahren darauf hin, dass die mit 31.12.2009 automatisch ablaufende Vereinbarung neu abzuschließen ist. Kommt es zu keinem fristgerechten Abschluss, dürfen Uni-Ärztinnen und Ärzte laut Gesetz ab dem 1.1.2010 keine Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste leisten. Bereits der Dienst am Neujahrstag wäre ungesetzlich. Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten fordern die Rektoren auf, endlich konstruktiv zu verhandeln um eine fristgerechte Dienstplanerstellung für eine kontinuierliche Patientenversorgung an den Uni-Kliniken auch nach der Silvesternacht sicherzustellen.

Prof. Dr. Regina Gatternig, Prof. Dr. Thomas Szekeres und Prof. Dr. Martin Tiefenthaler,

für die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der
Medizinischen Universitäten Graz, Wien und Innsbruck

MUG LogoMUW

MUI Logo

NEU: Oktober-Ausgabe der MUW-Betriebsratszeitung

MITBESTIMMUNG 2009-3_21-10-09ccc S1d Die Oktober-Ausgabe der „MIT-BESTIMMUNG“ können Sie bereits im Online-Archiv des Betriebsratsblogs lesen. In Ihren Klinikpostkästen finden Sie die Zeitung in einer Woche u.a. mit spannenden Analysen, Kommentaren und Einschätzungen zu gegenwärtigen und künftigen MUW-Arbeitsbedingungen, sowie zu arbeitgeberseitig geplanten Übergangsregelungen bei der Umsetzung des Uni-Kollektivvertrags.

EINLADUNG zur BETRIEBSVERSAMMLUNG

des wissenschaftlichen Personals der MUW

am  04. November 2009,   um   07.15 Uhr,

im   HS 2, Hörsaalzentrum AKH

Währinger Gürtel 18-20

Auf der Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Betriebsversammlung
  2. Betriebsvereinbarung Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz
  3. Kollektivvertrag
  4. Rechnungsprüfungsbericht
  5. Allfälliges

Aufgrund des Arbeitsverfassungsgesetzes steht allen Bediensteten – sofern nicht schwerwiegende dienstliche Gründe entgegenstehen – das Recht zu, an einer Betriebsversammlung teilzunehmen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Thomas Szekeres

Vorsitzender des Betriebsrates
f.d. wissenschaftliche Personal

Grippeschutzimpfung

EINLADUNG

zur kostenlosen

SAISONALEN GRIPPESCHUTZIMPFUNG
und   H1N1-IMPFAKTION

für

das allgemeine und wissenschaftliche Personal der

Medizinischen Universität Wien

Achtung: Gegen die H1N1-“Neue-Grippe“ soll jede Person zwei Mal (Abstand von drei Wochen) geimpft werden! Anmeldung  s. weiter unten. LINK: Schweinegrippe-Vakzine

Termine:

1)  Dienstag, 27.10.09 ……….. 11.00 Uhr – 13.00 Uhr
nur saisonale Grippeimpfung

Ort: Betriebsratsbüro,
Spitalgasse 23, Bauteil 88, Ebene 2, Gang 500A, Zimmer 510
siehe Lageplan

2)  Dienstag, 10.11.09 ……….. 11.00 Uhr – 13.00 Uhr
Saisonale Grippeimpfung
gemeinsam mit erster H1N1-(Neue Grippe-)Impfung

Ort: kleiner Sitzungssaal d. Rektorats,
Spitalgasse 23, BT 88, Ebene 1, Gang 500A,
ein Stock unterhalb des Betriebsratsbüros
siehe Lageplan

3)  Dienstag, 1.12.09…………..11.00 Uhr - 13.00 Uhr
 zweite H1N1-(Neue Grippe-)Impfung

Ort: Jugendstil-Hörsaal
Spitalgasse 23, BT 88, Ebene 2, Gang 900


Die Impfung wird von Frau Univ.-Prof. Dr. Ursula Wiedermann-Schmidt vom Institut für spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin durchgeführt. Auch die Einladung erfolgt von Frau Prof. Wiedermann im Auftrag der MUW.

Es wird um Anmeldung per e-mail an ingrid.demel@meduniwien.ac.at oder über die Tel. Nr. 0664- 8408490  ersucht:
Für die Saisonale Grippeimpfung bis spätestens
21.10.09.
Für die H1N1-Grippeimpfung bis spätestens 23.10.09.

Gabriele Waidringer,  Vorsitzende des Betriebsrats für das allgemeine Universitätspersonal und

Thomas Szekeres, Vorsitzender des Betriebsrats für das wissenschaftliche Universitätspersonal

Journaldienst-Vereinbarung läuft Ende 2009 aus. Noch keine Einigung mit Rektorat in Sicht

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    Wir berichten über die Verhandlungen bzgl. der Betriebsvereinbarung zum Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz.

   Um (auch) nach dem Auslaufen der derzeitigen Vereinbarung ab 1.1.2010 weiterhin Journaldienste in der bisher üblichen Weise absolvieren zu können, bedarf es einer neuen Vereinbarung über verlängerte Dienste (KA-AZG Betriebsvereinbarung) mit dem Rektorat.

   Sonst wäre die durchgehende Arbeitszeit pro Tag mit 13 Stunden automatisch gesetzlich limitiert und die durchschnittliche Stundenobergrenze pro Woche dürfte 48 Stunden nicht übersteigen.

    Wir haben dem Rektorat mit 23.9.2009 vorgeschlagen, die derzeitige Vereinbarung neu abzuschließen, wobei die jährliche Erhöhung der Journaldienstgehälter inflationsaliquotiert wird. Damit könnte der Betrieb am AKH wie bisher weitergeführt werden.

    Leider wurde dieses Angebot bis dato nicht angenommen, das Rektorat hat uns erst auf unseren Wunsch hin zu weiteren Gesprächen eingeladen, allerdings erst für Ende Oktober, dabei sollten bereits jetzt die Dienstpläne für Jänner 2010 erstellt werden.

   Ohne Betriebsvereinbarung müssen alternative Dienstpläne erstellt werden, was z.B. bedeutet, dass dann nach 13 Stunden Dienst eine Ablöse erfolgen muss! Gleichzeitig könnte der derzeitige Arbeitsumfang am AKH – Universitätskliniken (Forschung und Lehre sollten ja ebenfalls weiter laufen) keinesfalls erbracht werden.

    Das Rektorat hat bisher allerdings auch keine ausgearbeiteten alternativen Vorschläge für eine Vereinbarung unterbreitet. Wir werden Anfang November weiter berichten und dann auch erwägen, welche Maßnahmen im Falle eines Scheiterns der Gespräche diskutiert werden müssen.

    Mit freundlichen Grüßen

Für den Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal an der MUW

Thomas Szekeres      Ingwald Strasser      Wolfgang Baumgartner

Weitere Infos zum Thema verlängerte (Journal-)Dienste:
LINK: Brief an alle ärztlichen MitarbeiterInnen (v. Sept. 2009) 
LINK: Artikel des Arbeitsrechtsexperten Doz. Lukas Stärker (v. Juli 2009)
LINK: Ärztliche Nachtdienstleistungen ab 2010 gefährdet (v. Juli 2009)

Info-Veranstaltungen des Rektors zum Kollektivvertrag an den einzelnen OE angelaufen

Der Rektor, Prof. Schütz, bietet den Organisationseinheitsleitern Info-Veranstaltungen zur Überleitung des wissenschaftlichen Personals der jeweiligen Organisationseinheiten (OE) in den Uni-Kollektivvertrag an. Es handelt sich, bei Interesse Ihres  Klinikvorstands/Organisationseinheitsleiters, um ein- bis zweistündige Veranstaltungen mit allen MitarbeiterInnen der jeweiligen OE  am frühen Vormittag. Diese Veranstaltungen sind bereits angelaufen.

 

Der Rektor beantwortet dabei u.a. vertragsspezifische aber auch persönliche Einstufungs- und Karrierefragen.

 

Es ist sinnvoll, Ihren Organisationseinheitsleiter/Klinikvorstand zur Einladung des Rektors an Ihre OE zu bewegen (falls noch kein Termin vorgesehen), um bei dieser Gelegenheit zusammen mit Ihren anstellungsspezifisch ökonomischen Bedenken und Einwänden  auch die OE-spezifischen Strategien zur Sprache mit dem Arbeitgeber Rektor zu bringen.

Grippeschutzimpfung

EINLADUNG

zur kostenlosen

saisonalen GRIPPESCHUTZIMPFUNG
und H1N1-Impfaktion

für

das allgemeine und wissenschaftliche Personal der

Medizinischen Universität Wien

Achtung, Änderung: Aufgrund der späten Anlieferung des H1N1-Impfstoffs wird der erste Impftermin nur für die saisonale Impfung verwendet und der dritte Impftermin nur für die H1N1-Impfung ! Anmeldetermine s. weiter unten.

Termine:

1. Dienstag, 27.10.09 ……….. 11.00 Uhr – 13.00 Uhr
nur saisonale Grippeimpfung

Ort: Betriebsratsbüro,
Spitalgasse 23, Bauteil 88, Ebene 2, Gang 500, Zimmer 510
siehe Lageplan

2. Dienstag, 10.11.09 ……….. 11.00 Uhr – 13.00 Uhr
Saisonale Grippeimpfung
gemeinsam mit H1N1-(Neue Grippe-)Impfaktion

Ort: kleiner Sitzungssaal d. Rektorats,
Ebene 1, ein Stock unterhalb des Betriebsratsbüros
siehe Lageplan

3. Dienstag, 1.12.09…………..11.00 Uhr  – 13.00 Uhr
nur H1N1-(Neue Grippe-)Impfaktion

Ort: Jugendstil-Hörsaal


Die Impfung wird von Frau Univ.-Prof. Dr. Ursula Wiedermann-Schmidt vom Institut für spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin durchgeführt.

Es wird um Anmeldung per e-mail an ingrid.demel@meduniwien.ac.at oder über die Tel. Nr. 0664- 8408490  ersucht:
Für die Saisonale Grippeimpfung bis spätestens
21.10.09.
Für die H1N1-Grippeimpfung bis spätestens 23.10.09.

Gabriele Waidringer,  Vorsitzende des Betriebsrats für das allgemeine Universitätspersonal und

Thomas Szekeres, Vorsitzender des Betriebsrats für das wissenschaftliche Universitätspersonal

Übergang zum Kollektivvertrag (KV)

MUW

   Der Rektor hat bei seiner Info-Veranstaltung am 28.9.09 erwähnt, dass der Uni-KV nicht auf eine Universität zugeschnitten sei, sondern für alle 21 öffentlichen Universitäten gälte. Deshalb seien spezielle und verschiedene Anstellungsverhältnisse an den Med Unis nicht im KV berücksichtigt. Im Zusammenhang mit der langen KV-Planungsdauer und der Ausweitung der Anrechnung und Anerkennung von Vordienstzeiten  sprach der Rektor auch von einer notwendig gewordenen Novellierung des KV. Der Zeithorizont dafür blieb allerdings unklar.
   Obwohl die Habilitation im KV nicht erwähnt werde, ist sie weiterhin im Universitätsgesetz vorgesehen [§§ 102, 103 UG] und solle im Rahmen der Qualifizierungsvereinbarungen (QV, nach Kollektivvertrag § 80) berücksichtigt werden, ersetze diese aber nicht. Die Habilitierten würden aber nicht als wissenschaftlich nichtqualifizierte ÄrztInnen eingestuft.

   Die erste Zielvereinbarung mit den OELs werde am 23. Oktober 2009 stattfinden. Die AbteilungsleiterInnen müssen vor diesem Zeitpunkt die tatsächlich notwendige Anzahl von Abteilungsstellen auf wissenschaftlichen und Staff-Physician-Schienen für die nächsten Jahre eruiert und den OELs bekanntgegeben haben. Erst wenn die Zielvereinbarungen abgeschlossen sein würden sei es sinnvoll, mit den Qualifizierungsvereinbarungen zu beginnen (voraussichtlich ab 1. März 2010; LINK: s. Folien 12-22). Diese QVs werden zwischen dem Rektor und den MUW-MitarbeiterInnen in persönlichen Einzelverträgen abgeschlossen.

   Die Leistungsvereinbarung des Rektors mit dem Minister über das Uni-Budget der nächsten Jahre findet am 5.11.09 statt

   Der Rektor sprach von lediglich einer Gruppe von MUW-Angestellten, die durch den KV benachteiligt werde. Betroffen wären diejenigen KollegInnen, die ihre FachärzInnen-(FÄ-)ausbildung jetzt beendet hätten und ab 1.10.09 einen FÄ-Vertrag nach KV bekämen. Ein vor Gültigwerden des KV abgeschlossener FÄ-Vertrag war finanziell bessergestellt. Die Lohnprogression sei zwar flach, allerdings sei eine über 20%ige Gehaltserhöhung junger MitarbeiterInnen (ab dem 4. Anstellungsjahr) unter dem KV gewährleistet.

Dazu der Betriebsrat:

   Falls Sie Bedenken bezüglich erfolgter persönlicher KV-Einstufung haben (z.B. Nichtanrechnung extern geleisteter Vordienstzeiten; vorhandene oder vorbereitete Habilitation; spezieller persönlicher Karriereverlauf; drohender Gehaltsverlust im Rahmen eines Vertragswechsels etc.) sollten Sie diese Bedenken Ihrer/m OrganisationseinheitsleiterIn und schriftlich dem Personalbüro mitteilen.

   Wenn Ihre Intervention dort erfolglos bleibt, ersuchen wir Sie, Ihre Stellungnahme mit den relevanten Daten dem Betriebsrat per E-Mail zu senden: br-wp@meduniwien.ac.at, damit wir in Ihrer Angelegenheit aktiv werden können.

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(Der Vortrag des Rektors vom 28.9.09 mit den neuen Folien und Tabellen steht dzt. weder auf der MUW-Homepage noch im Intranet zur Verfügung)

Journaldienstvereinbarung läuft aus. Brief des Betriebsrats an alle klinischen MitarbeiterInnen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

   Die mit Ende 2009 auslaufende Vereinbarung zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) erlaubt uns [jetzt noch] die Höchstarbeitszeitgrenzen des KA-AZG maximal auszuschöpfen, d.h. Dienste mit bis zu 32 Stunden und am Wochenende bzw. über Feiertage mit bis zu 49 Stunden zu absolvieren. Darüber hinaus kann pro Woche im Durchschnitt maximal 60 Stunden und in einzelnen Wochen des halbjährigen Durchrechnungszeitraums bis zu 72 Stunden gearbeitet werden.

   Ohne diese Vereinbarung wären in einem Stück nur 13 Stunden Dienst erlaubt und pro Woche dürfte im Durchschnitt maximal 48 Stunden und in einzelnen Wochen eines 4 monatigen Durchrechnungszeitraums maximal bis zu 60 Stunden gearbeitet werden.

   Dies würde die Personalkapazitäten um 20% reduzieren, unter anderem die derzeitige Journaldiensteinteilung unmöglich machen und die aufgrund des Personalengpasses an unserer Universität angespannte, teilweise gesetzwidrige Situation, noch viel mehr verschärfen (es fehlen ohnedies 150 Stellen im klinischen Bereich, um die derzeitigen großzügigeren Arbeitszeitgrenzen einhalten zu können).

   Aus diesem Grund hat der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal beschlossen, dem Rektorat den Vorschlag zu unterbreiten, die derzeitige großzügige Betriebsvereinbarung bis 2016 zu verlängern. Wir hoffen, dass das Rektorat diesen Vorschlag annimmt. Auch aufgrund des knappen Zeitfensters bis Ende des Jahres halten wir dies für eine pragmatische und sinnvolle Lösung.

   Gleichzeitig müssen Rektorat, Universitätsrat und Betriebsrat gemeinsam beim Minister die Finanzierung der unbedingt nötigen 150 Stellen einfordern.

   Selbst bei einem Abschluss der erwähnten Vereinbarung für die Jahre 2010 bis 2016 benötigen wir zur Aufrechterhaltung des derzeitigen Leistungsangebotes 150 zusätzliche Stellen. 

   Als Alternative sehen wir sonst nur die Reduktion der Leistungen.

   Wir werden weiter informieren. (Siehe auch die LINKS zu folgenden Beiträgen dieses Themas in diesem Blog: 1. vom Juristen Lukas Stärker, 2. von Thomas Szekeres)

Für den Betriebsrat des wissenschaftlichen Personals

Thomas Szekeres und  Ingwald Strasser

Weitere Mängelliste bei der KV-Umsetzung

Umsetzung des Uni-Kollektivvertrags:

  • Die Karriereverläufe an der MUW sind unterschiedlich. Hier drei typische  aus einer Reihe von Karriereformen:
  1. Habilitierte, die noch in Ausbildung sind
  2. Habilitierte, die Arbeitsgruppen leiten, Drittmittel eingeworben haben, Stellvertreter des Vorstands sind usw., mit einem befristeten oder unbefristeten Vertrag, die vorher schon einen befristeten Vertrag als Habilitierte hatten und umgewandelt wurden usw.
  3. Personen mit Verträgen, die jetzt schon eine Habilitationsklausel haben.

Hier müssen sehr rasch Lösungen gefunden werden. Alles andere wäre extrem leistungsfeindlich. Beispielsweise: alle Habilitierten in A2 oder Habilitierte, die bereits unbefristete Verträge haben, sofort in A2 oder zu diskutierende Variationen.
Wie die Reaktionen auf die an die Bediensteten ausgesandten Briefe zur Umstellung auf den KV zeigen, gibt es gerade im Bereich der Habilitierten erwartungsgemäß besonders viele Fragen (Anmerkung: warum wurde die Zulage  nach KV § 68(2) nicht angeführt?), die im Sinne der Betroffenen gelöst werden sollten, weil sonst habilitierte Leistungsträger auf gleichem Niveau behandelt werden wie z.B. Auszubildende.

  • Ein weiteres Problem: es gibt Kliniken, an denen die Auszubildenden an externe Spitäler zur Vervollständigung der OP-Kataloge geschickt werden. Diese externen Ausbildungszeiten werden offenbar bei der Einstufung nicht berücksichtigt. Auch wenn daraus zunächst keine unmittelbare reale Gehaltsauswirkung folgt, vermittelt es den Betroffenen doch etwas über die MUW-Bewertung der von ihnen geleisteten Tätigkeit.

Die Mängelliste ist lang – und wird länger (siehe auch untenstehenden Artikel). Die benötigte Verhandlungsbereitschaft des Rektorats dazu wird immer dringlicher. Vor allem deswegen, weil noch weitere gravierende Probleme der Lösung harren, wie die trotz mehrfach vom Betriebsrat urgierte aber weiterhin fehlende Journaldienstvereinbarung ab 1.1.2010. Dieses Fehlen kann katastrophale Auswirkungen auf den AKH-Betrieb haben.

Noch eine Info-Veranstaltung des Rektors

Es häufen sich die Fragen und Bedenken, die an das MUW-Management bzgl. Überleitung in den Universitäts-Kollektivvertrag gestellt werden müssen. So sieht auch der Rektor die Notwendigkeit einer weiteren Darstellungsrunde gegeben:

Montag, 28. 9. 09, 12.00 Uhr, s.t.
Hörsaal 2

Warum ist die Zufriedenheit mancher MUW-MitarbeiterInnen beim  Arbeitsvertragswechsel unter dem Kollektivvertrag geringer als vorher?:

Auswahl der FAQs

Warum gilt der Kollektivvertrag (KV) auch für Personen die ihren MUW-Arbeitsbeginn weit vor dem 1.1.2004 hatten? Dazu gibt es die juristische Auskunft: weil nach dem Auslaufen früherer, befristeter Verträge (z.B. ProjektmitarbeiterIn, ÄrztIn in Ausbildung) nur der dzt. gültige Vertragsbeginn (z.B. FachärztIn ab 2005) als Kriterium für die KV-Anwendbarkeit gilt.

Warum gilt in diesem Zusammenhang nicht der KV §76  Abs. 3, „…alle in einer vergleichbaren Verwendung an der betreffenden Universität zurückgelegten Zeiten [sind] zu berücksichtigen“? Juristische Auskunft: Es gibt ein sinngemäßes Höchstgerichtsurteil, das die abgelaufenen befristeten Arbeitsvertragszeiten dafür nicht anerkennt.

Warum gibt es dann den KV § 76 Abs. 3 überhaupt? Die Vorzeiten werden bei der Gehaltsvorrückung z.B. von B1 in B1 lit a und B1 lit b berücksichtigt (s. KV § 49  Abs. 3)

Warum verdienen  ältere, bereits länger angestellte Staff-Fachärztinnen im KV weniger als die Post-Docs, die sie zusätzlich zu ihren Überzeiten in Lehre, Forschung, Patientenbetreuung und Administration zu FachärztInnen ausbilden müssen?? Bisherige Antworten: Fragen Sie den Rektor. Soviele sind das nicht. Man wird sich das anschau´n.

Warum ist in allen anderen Branchen der IST-Lohn höher als der KV-SOLL-Lohn? Warum gelten früher gemachte Äußerungen einer möglichen KV-Überzahlung nicht mehr?

Info-Veranstaltungen zur Überleitung der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen in den Kollektivvertrag

Auf Grund der zahlreichen persönlichen Anfragen an das Personalbüro und Reaktionen zur Überleitung in den Kollektivvertrag, hat sich das Rektorat entschlossen, breitgestreut Info-Veranstaltungen anzubieten:

Der Rektor, Prof. Schütz, bietet ab sofort den Organisationseinheitsleitern (OELs) Info-Veranstaltungen zur Überleitung des wissenschaftlichen Personals der jeweiligen Organisationseinheiten (OEs) in den Kollektivvertrag an. Es soll sich  -  bei Interesse Ihres OELs -  um etwa einstündige Inszenierungen (separat für jede OE) am frühen Vormittag  handeln.

Es ist sinnvoll, die OELs zur Einladung des Rektors an die jeweilige OE zu bewegen, um bei dieser Gelegenheit zusammen mit Ihren anstellungsspezifisch ökonomischen Bedenken und Einwänden  auch die OE-spezifischen Strategien zur Sprache/Diskussion mit dem Arbeitgeber Rektor zu bringen.

MUW-Karrieremodell, Wissenschaftliches Personal (Stand: Sept. 09)

Laut Uni-Kollektivvertrag wird es transparente Karrieremodelle geben müssen. Den bisherigen MUW-Karrieremodell-Planungsstand für das wissenschaftliche Personal zeigen wir Ihnen im folgenden pdf-Download.  Persönliche Fragen, die sich auf individuelle Anstellungskonstellationen beziehen, werden laut Auskunft des Rektors erst im Verlauf der nächsten Wochen vom Personalbüro beantwortet werden können (ein persönlich adressierter Brief an alle ab 1.1.2004 an der MUW Beschäftigten mit der Information über ihre jeweils spezielle Gehaltseinstufung wurde angekündigt).

Download mittels Klick auf die Abbildung (pdf,  4,5MB,  32 Seiten)MUW Karrieremodell, wiss.Personal 9-09

Aktueller Planungsstand vom Sept. 2009.

Der Rektor hatte um Diskussionsbeiträge zum Karrieremodell gebeten. Der Original-Powerpointvortrag des Rektors vom 4.9.09, „Kollektivvertrag aus Sicht der Universitäten“, ist in den MUW-News im Intranet nur mit persönl. Passwort zu finden (inkl. Auflistung von Verwendungsgruppen und Gehaltsschemata).

Wieso ist der Erhalt von Banken, ÖBB und AUA so wichtig, die Sicherung des Gesundheitssystems aber nicht?

oder: „wie und warum das auf Solidarität aufgebaute Gesundheitssystem kaputt gemacht werden soll.“
Ein Leserbrief des Betriebsratsvorsitzenden an die Kronenzeitung (veröffentlicht am 21.8.09).

…Die Ausgaben für das österreichische Gesundheitssystem liegen seit 1995 bei ca. 10% vom BIP (Bruttoinlandsprodukt) und sind somit nicht explodiert! Honorare sind nicht explosionsartig gestiegen, ganz im Gegenteil, vielfach gab es nicht einmal eine Inflationsabgeltung. Die Kassen sind überschuldet, da man ihnen Leistungen wie die Versorgung von Pensionist(inn)en und Arbeitslosen oder die Bezahlung des Wochengeldes gesetzlich verordnet hat, ohne für entsprechende Einnahmen zu sorgen…

Lesen Sie hier bitte den gesamten Artikel

Rektor lädt zur Diskussion des MUW-Karrieremodells: Freitag, 4.9.2009, HS 3, 13:30 Uhr

Einladung Karrieremodelldiskussion 4-9-09Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit 1. Oktober d.J. tritt der vor wenigen Wochen unterzeichnete Kollektivvertrag für alle UniversitätsmitarbeiterInnen im Angestelltenverhältnis in Kraft. Neben höheren Gehältern sieht der Kollektivvertrag ein neues Karrieremodell für Universitätsangehörige vor, das ab diesem Zeitpunkt umzusetzen ist. Dieses Modell ist in Grundzügen bereits im März d.J. dem Senat vorgestellt und zwischenzeitlich in Akkordanz mit Studierenden und Betriebsrat noch einmal überarbeitet worden. Sie finden es zu Ihrer Information beiliegend. [Die Übersichtsgraphik des Betriebsrats ist hier anklickbar und einsehbar; Anm.d.Red.] Dessen Umsetzung setzt eine interne Strukturplanung an jeder Organisationseinheit voraus und wird daher der wesentliche Bestandteil der Zielvereinbarungsgespräche mit den Organisationseinheitsleiter/innen für die Periode 2010-12 sein, die im Oktober d.J. beginnen werden. Bei dieseer Gelegenheit darf ich auch um einen (Zwischen)Bericht zur laufenden Zielvereinbarungsperiode sehr herzlich ersuchen. Ein Papier zur einheitlichen Gestaltung der kommenden Zielvereinbarung wird Mitte September versandt.

Zu dem künftigen Karrieremodell sowie zu dessen Umsetzung bitte ich um intensive Diskussionsbeiträge, da davon die langfristige Entwicklung unserer Universität grundsätzlich abhängig sein wird. Um diese Diskussion zu stimulieren, zu erleichtern bzw. die Beantwortung erster Beiträge von Ihnen vornehmen zu können, darf ich zu einer Diskussionsveranstaltung dazu bitten, wo ich mich für eine Präsentation und Fragen zum künftigen Karrieremodell gerne zur Verfügung stellen werde.

Die Veranstaltung findet am Freitag, dem 4. September 2009, 13:30 Uhr, im  Hörsaal 3 des Hörsaalzentrums statt.

Gleichzeitig darf ich mitteilen, dass mit Inkrafttreten des Kollektivvertrags alle ArbeitnehmerInnen der MUW, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2003 begründet wurde, nach den überwiegend ausgeübten Tätigkeiten in eine Verwendungsgruppe nach §§ 48 und 49 (in Verbindung mit § 68) Kollektivvertrag eingereiht werden. Solange im speziellen Fall keine Qualifizierungsvereinbarung entsprechend dem neuen Karrieremodell vereinbart und erfüllt ist, werden alle ÄrztInnen in Ausbildung, FachärztInnen, Staff Physicians, StationsärztInnen sowie alle nichtklinischen ArbeitnehmerInnen in die Verwendungsgruppe B, Gehaltsgruppe B1, übergeleitet, im Falle einer bereits dreijährigen einschlägigen Verwendung in die Gehaltsgruppe B1 lit a [§49 Abs 3, Anm.d.Red.]. Hinzu kommen die Zulagen gemäß §28 Abs 2 für in ärztlicher oder zahnärztlicher Verwendung stehende ArbeitnehmerInnen.

Qualifizierungsvereinbarungen gemäß § 27 Kollektivvertrag werden seitens der MUW nach Maßgabe der Zielvereinbarung für jede Organisationseinheit angeboten werden.

Abschließend weise ich darauf hin, dass jede/r ArbeitnehmerIn mit einem nach dem 31.12.2003 abgeschlossenen Arbeitsvertrag eine Verständigung durch die Personalabteilung erhalten wird, welche die konkreten individuellen Daten betreffend Überleitung in den Kollektivvertrag (vor allem die Einstufung vor bzw. nach dem Kollektivvertrag) beinhalten wird. Es ist geplant, dass die Verständigungsschreiben ebenfalls Mitte September 2009 an alle Betroffenenen MitarbeiterInnen versendet werden.

Mit kollegialen Grüßen

Univ.Prof.Dr.Wolfgang Schütz
Rektor

Link: Karrieremodell wörtlich
Link: Graphik zum Karrieremodell
Link: Detailinformationen vom Betriebsrat
Link: Neueste Info zum Karrieremodell (Sept.09)

Entwurf eines MUW-Karrieremodells (Stand: Juli 09)

Hier finden Sie Transparenz und Information zum neuesten Stand (Juli 09) des Entwurfs eines MUW-Karrieremodells. Sie werden, sobald weitere Verhandlungsergebnisse dazu vorliegen,  per Betriebsrats-E-Mail und/oder hier im Betriebsrats-Weblog aktuell darüber informiert werden.
Einzelanfragen zu persönlichen Karrierewegen werden sinnvoll erst nach Beendigung der Verhandlungen und im Herbst beantwortet werden können.

Karrieremodell ZA 17dIm Rahmen des ab 1.10.2009 gültigen Kollektivvertrags wird es auch Betriebsvereinbarungen zwischen dem Betriebsrat und dem Rektorat geben müssen, z.B.: „Richtlinien für Inhalt und Modalitäten des Abschlusses von Qualifizierungsvereinbarungen“. Dazu gibt die vorliegende Graphik (hier klicken für die ausdruckbare Graphikhier klicken für das Karrieremodell im Wortlaut, hier klicken für die Folien mit  Stand: Sept. 09) einen Blick auf  einen MUW-Karrieremodellentwurf frei. Die Graphik ist eine Momentaufnahme im Planungsverfahren. Eine genauere Information zum Thema wurde vom Rektorat angekündigt. Die nächste  Leistungsvereinbarung zwischen Rektor und Minister folgt Anfang November. Vom Ergebnis dieses Gesprächs wird wohl auch die Verteilung der Stellenzahl auf die einzelnen Schienen abhängen. Besonders wichtig werden die Übergangsregelungen für bereits in FachärztInnen(FÄ)-Ausbildung befindliche MitarbeiterInnen, für fertige FÄ mit befristeten Arbeitsverträgen (s. weiter unten bei Qualifizierungsvereinbarungen – Inhalte) und die Regeln für Drittmittelbeschäftigte sein.

MEDIZINERiNNEN und POST-DOCs
Im Prinzip soll es nach dem Diplomstudium, das für MedizinerInnen noch immer mit dem Titel „Dr. med.“ abschließt (aber nichts mit Post-Doc zu tun hat), drei Möglichkeiten zur FÄ-Ausbildung in zeitlich befristeten Arbeitsverträgen geben:

  1. FÄ-Ausbildung nach dem Doktoratstudium,  (siehe Graphik, Schiene 1)
  2. FÄ-Ausbildung  ohne Doktoratstudium (siehe Graphik, Schiene 2) und ohne Option auf Associate Professor
  3. FÄ-Ausbildung zeitlich teilweise überlappend mit dem Doktoratstudium (siehe Graphik, Schiene 3)

Da die FÄ-Ausbildung nach Doktoratstudium die Gesamtausbildung weiter verlängern würde, ist man übereingekommen, dem Überlappungsmodell, entsprechend der dritten Schiene der Graphik den Vorzug zu geben. Es ist geplant, dem nichtärztlich-wissenschaftlichen  Post-Doc-Personal die Schiene 1 zu reservieren.

QUALIFIZIERUNGSVEREINBARUNG (Zeitpunkt)
Qualifizierungsvereinbarungen sollen dem nichtärztlichen Post-Doc-Personal zwei Jahre nach Beendigung des Doktoratstudiums angeboten werden. MedizinerInnen werden sie am Ende des Doktoratstudiums, im zweiten oder im dritten Jahr nach FÄ-Ausbildungsbeginn angeboten werden.

QUALIFIZIERUNGSVEREINBARUNG (Inhalte)
Details zu den Eckpunkten, wie  Kriterien, jährliche Evaluierungsvorgänge, Übergangs-(Einstiegs-)regelungen für die MitarbeiterInnen in bereits bestehenden zeitlich befristeten Arbeitsverträgen etc.  sind derzeit noch Gegenstand von Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Rektorat. Das Verhandlungsteam („Arbeitsgruppe Qualifizierungsvereinbarung“) besteht aus dem Rektor, weiteren  Mitgliedern des Rektorats,  der/dem Gleichbehandlungsbeauftragten, Curriculumverantwortlichen, den Vorsitzenden der beiden Betriebsräte und deren 1. StellvertereterInnen. Dieses  Gremium wird u.a. auch  den Rektor beraten bei der Evaluierung der Erfüllung von Qualifizierungsvereinbarungen.

Bitte hier klicken, um weiter zu lesen

Spitalsaufenthalte der PatientInnen: kürzer, dafür zahlreicher. Auswirkung auf ärztliche Arbeitsbedingungen

OP KH 2007a

Während die Spitalsentlassungen steigen, ist im gleichen Zeitraum die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Akut-Krankenanstalten auf 6,8 Tage gesunken, 1989 betrug sie noch 11 Tage. Die Menschen kommen immer öfter ins Spital, wodurch die Ärztinnen und Ärzte unter Leistungsdruck geraten. Sie müssen immer mehr Patientinnen und Patienten betreuen. Das hat negative Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Spitalsärztinnen und -ärzte, denn dieser Leistungsdruck schlägt sich nach wie vor in überlangen Dienstzeiten nieder. Die Einhaltung der Arbeitszeiten ist jedoch einerseits für die Sicherheit der Patienten, andererseits für die Gesundheit der Ärztinnen und Ärzte notwendig.

Am AKH Wien erfolgen im Jahr durchschnittlich 1,3 Millionen ambulante Untersuchungen bei rund 600.000 ambulanten Patienten jährlich. Vor allem an Randzeiten wie an Wochenenden und Feiertagen, [...] an denen der niedergelassene Bereich derzeit keine Versorgung bietet, sind die Leistungen der Spitäler unerlässlich.

Link: Unterlagen der Pressekonferenz der Bundeskurie Angestellte ÄrztInnen und Österr. Ges f. Chirurgie

Link: Spitzenleistung trotz Spitzenstress (ÖÄZ-Artikel v. 15.7.09).

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