Archiv der Kategorie 'Arbeitszeiten'

Einladung zur BETRIEBSVERSAMMLUNG

EINLADUNG

zur

BETRIEBSVERSAMMLUNG
des wissenschaftlichen Personals

am 03. Dezember 2009, um 14.00 Uhr

im HS 1, Hörsaalzentrum AKH

Währinger Gürtel 18-20

Tagesordnung

1.    Eröffnung der Betriebsversammlung
2.    Vorstellung des Fehlerreporting-Systems CIRS-Medical 
durch Fr. Mag. Offenberger (ÄK)
3.    Betriebsvereinbarung KA-AZG
4.    Allfälliges

Aufgrund des Arbeitsverfassungsgesetzes steht allen Bediensteten – sofern nicht schwerwiegende dienstliche Gründe entgegenstehen – das Recht zu, an einer Betriebsversammlung teilzunehmen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Thomas Szekeres
Vorsitzender des Betriebsrates

Homepage Betriebsrat: http://www.meduniwien.ac.at/br-wp/
E-Mail Betriebsrat: br-wp@meduniwien.ac.at
Weblogs:
http://www.muw-betriebsrat.at
http://ug02.wordpress.com

Erfolg durch entschlossenenes Auftreten der MUW-MitarbeiterInnen

Werte Kolleginnen und Kollegen!

Betriebsrat

Wie Sie der Aussendung des Rektorats entnommen haben, wird sich die Personalsituation an den MUW-Kliniken künftig entspannen. Es werden die Stellen, welche benötigt werden um das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) einzuhalten, vom Ministerium finanziert.

Dieses doch überraschende Ergebnis wurde auch durch das entschlossene Auftreten der MitarbeiterInnen bei den letzten Betriebsversammlungen erreicht.

Da nunmehr alternative Dienstzeitmodelle nicht mehr nötig sind, sollte es möglich sein, mit dem Rektorat noch heuer eine Betriebsvereinbarung zum KA-AZG abzuschließen. Wir werden weiter berichten.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Szekeres, Ingwald Strasser, Wolfgang Baumgartner, Anita Holzinger für den Betriebsrat des wissenschaftlichen MUW-Personals

MUW-Leistungsvereinbarung mit Ministerium sichert Finanzierung neuer Ärztestellen

Damit werden weitere Arbeitszeitgesetz-Überschreitungen vermieden und  der  AKH-Patientenbetrieb bleibt voll erhalten. Damit sollte auch dem Abschluss einer Arbeitszeitvereinbarung mit dem Betriebsrat über  Journaldienstleistungen ab dem  1.1.2010 nichts mehr im Wege stehen.
Auch eine Stärkung des Forschungsbetriebs an der Medizinischen Universität Wien ist in der mit dem Wissenschaftsministerium abgeschlossenen Leistungsvereinbarung vorgesehen, berichtet das Rektorat in seiner OTS-Presseaussendung:

MUW-Leistungsvereinbarung für 2010 bis 2012 mit Ministerium abgeschlossen

Wien (OTS) – Die erfolgreich abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sehen die Etablierung eines Krebsbehandlungszentrums, den Aufbau einer zentralen Biobank und die Aufstockung der PhD-Doktoranden im klinischen Bereich vor.

Mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BM:WF) hat die Medizinische Universität Wien (MUW) letzten Donnerstag eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2010 bis 2012 abgeschlossen, die der Weiterentwicklung der Medizin und des medizinisch-wissenschaftlichen Nachwuchses in Österreich in hohem Maße dienlich sein sollte. Das Mehrbudget im Vergleich zur letzten Leistungsvereinbarung für die Jahre 2007 bis 2009 sollte es der MUW erlauben

  • ein internationalen Maßstäben gerecht werdendes Krebsbehandlungszentrum („Comprehensive Cancer Center“) in Verbindung mit einem neuen Krebsforschungsgebäude zu errichten
  • eine zentrale Biobank im Sinne einer Archivierung von biologischem Material für Forschungszwecke aufzubauen
  • die Zahl der PhD-Doktoranden im klinischen Bereich deutlich zu erhöhen.

Mit allen Vorhaben ist eine Stärkung der Forschungsschwerpunkte an der MUW im Sinne der Profilbildung zu erwarten. Rektor Wolfgang Schütz: „Es wird aber auch möglich sein, die Zahl der Ärztestellen an jenen Kliniken zu erhöhen, an denen aufgrund der kontinuierlich stark steigenden Anforderungen in Lehre und Forschung und aufgrund der bisherigen Budgetknappheit der MUW in der Vergangenheit Probleme mit der Einhaltung des Krankenanstalten-Ärztearbeitszeitgesetzes aufgetreten sind.“ Zu letztem Punkt sei deshalb vorgesehen, so Schütz weiter, dass MUW und BM:WF gemeinsam einen neuen Anlauf starten, gegenüber der Stadt Wien als Krankenanstaltenträger eine dem Universitätsbetrieb angemessene Leistungs  und Kapazitätsplanung am AKH zu erreichen.

Dienstrad defekt! Journaldienste trotzdem möglich?

    Wie berichtet, benötigen wir eine Betriebsvereinbarung um auch im Jahr 2010 Journaldienste, wie gewohnt, leisten zu dürfen.

   Ohne Betriebsvereinbarung beträgt die maximal erlaubte Arbeitszeit pro Tag 13 Stunden, was ein Funktionieren des AKH im Jahr 2010 unmöglich machen würde. Bisher wollte der Rektor die Verlängerung der Ende dieses Jahres auslaufenden Betriebsvereinbarung nicht unterschreiben. Bei fehlender Aufstockung des Personalstands und fehlender Reduktion der ärztlichen Leistungen würde es zu weiteren Arbeitszeitgesetzüberschreitungen und Anzeigen des Arbeitsinspektorats kommen. Bisher hatte der Wissenschaftsminister aber keiner Finanzierung einer Personalaufstockung zugestimmt.  

   Mit gemischten Gefühlen und Spannung wird deshalb in Kürze der Bericht über die Leistungsvereinbarung des Rektors mit dem Wissenschaftsminister erwartet, wonach sich die Möglichkeit oder Unmöglichkeit weiter Journaldienste wie bisher zu leisten und die weitere Vorgehensweise des Betriebsrats richten werden.

Vorsichtiger Optimismus bei Journaldiensten und Planstellen

   Die  Ergebnisse von Betriebsversammlungen und die bisherigen mannigfaltigen Interventionen des Betriebsrats bei verschiedenen Ministern, Stadtratbüros, Gewerkschaft, Ärztekammer, Rektorat sowohl mit persönlichem als auch (in und mit diesem Blog dokumentiert) medialem Einsatz zeigen offenbar endlich Wirkung im Wissenschaftsministerium. Vorsichtiger Optimismus ist angebracht, was das Stellenvermehren, das Vermeiden der Überschreitungen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KA-AZG) und damit eine für die MUW-MitarbeiterInnen positive Journaldienst-/Arbeitszeitvereinbarung betrifft. Allerdings  -  fix ist noch nichts.

   Per E-Mail-Anhang wurde die folgende gemeinsame Erklärung des Rektors und des Betriebsrats an das wissenschaftliche MUW-Personal versandt (LINK zum Originalbrief):

Wien, 11.11.2009

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 5. November 2009 fand eine weitere Verhandlungsrunde zur Leistungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) statt, in der das Budget der MUW für die Jahre 2010 bis 2012 verhandelt wird. Ein wesentliches Vorhaben dieser Leistungsvereinbarung ist die Verfügungstellung von Budgetmitteln zur Finanzierung von zusätzlichen ÄrztInnenstellen, womit die Einhaltung des KA-AZG und eine Stärkung der klinischen Forschung und Lehre ermöglicht werden sollen. Die Verhandlungen verliefen in einem konstruktiven Klima und es ist dem Rektorat gelungen, beim BMWF Verständnis für die Situation der Ärztinnen und Ärzte an der MUW zu erzeugen. Da die Frage der Finanzierung jedoch noch nicht abschließend gelöst werden konnte, wurde ein weiterer Verhandlungstermin mit dem BMWF für den 19. November 2009 vereinbart, bei dem hoffentlich eine abschließende Einigung erzielt werden kann.
Betriebsrat und Rektorat sind daher in der Gesprächsrunde über die KA-AZG-Vereinbarung am 9. November 2009 übereingekommen, die Verhandlungen nach dem 19. November 2009 fortzusetzen und bei Klarheit über das zur Verfügung stehende Budget rasch zu einem Abschluss zu bringen. Die nächste Verhandlung zu diesem Thema erfolgt am 23.11.2009.
Wir werden Sie über den Ausgang der Leistungsvereinbarungsverhandlungen und den Fortgang der Verhandlungen zur KA-AZG-Vereinbarung umgehend informieren.

Mit kollegialen Grüßen 

Univ.Prof. Wolfgang Schütz,    
Rektor         

Ao.Univ.Prof. Dr. Thomas Szekeres,
Vorsitzender des Betriebsrats für das
wissenschaftliche Universitätspersonal

 

FLASHMOB vor dem Rektorat der MUW

flashmob MUW-rektorat a

   Am 5.11.09 um 9 Uhr fand vor dem MUW-Rektorat ein Flashmob statt. Es wurden  medizinrelevante studentische Forderungen durch den Vorsitzenden der ÖH Medizin Wien, Stefan Konrad, an das Rektorat und das Wissenschaftsministerium überreicht:

-    Ausfinanzierung der Universitäten und Erhöhung des ärztlichen und wissenschaftlichen Personals an der MUW
 An der MUW fehlen derzeit 150 Ärzte, was aufgrund der hohen klinischen Belastung zu gravierenden Einschränkungen in Forschung und Lehre führt. Dieser Zustand muss beendet werden!

-    Demokratisierung der Universitätslandschaft
Die Mitbestimmung der Universitätsangehörigen und vor allem der Studierenden muss wieder gestärkt werden! Wir fordern die Wiedereinführung der drittelparitätischen Mitbestimmung in allen universitären Gremien.

-    Verhinderung der Einführung von alternativen Arbeitszeitmodellen für Universitätsangehörige
Die Einführung eines Schichtbetriebs im ärztlichen Bereich an der MUW würde die Lehre in einem nicht tolerierbaren Ausmaß einschränken und wird von der ÖH Medizin deshalb abgelehnt.

 LINK: Bitte weiterlesen in der OTS-Presseaussendung

Bericht über die Betriebsversammlungen zur Arbeitszeitvereinbarung

MUW-Betriebsversammlung 4.11.09

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

   Am 3.11. hat eine Teilbetriebsversammlung der Klinik für Anästhesie mit 150 Anwesenden und am 4.11. eine Betriebsversammlung mit ca. 300 TeilnehmerInnen aus sämtlichen Bereichen am AKH stattgefunden. Hauptthema war die anstehende Verlängerung der Betriebsvereinbarung, die verlängerte Dienste (Journaldienste) ermöglicht. Wie berichtet, benötigen wir so eine Betriebsvereinbarung um auch im Jahr 2010 Journaldienste, wie gewohnt, leisten zu dürfen.

   Ohne Betriebsvereinbarung beträgt die maximal erlaubte Arbeitszeit pro Tag 13 Stunden, was ein Funktionieren des AKH im Jahr 2010 unmöglich machen würde.

   Das Rektorat beabsichtigt diese Vereinbarung nur zu unterzeichnen, wenn alternativen Dienstzeitmodellen mit Einkommensverlusten und verschobenen Diensten an den Kliniken für Anästhesie, Chirurgie und Notfallmedizin zugestimmt wird.

   Die Klinik für Anästhesie hat in der Teilbetriebsversammlung geschlossen eine isolierte Arbeitszeitvereinbarung nur für ihre Klinik abgelehnt (147 von 150 Stimmen dagegen). Bei der Betriebsversammlung sämtlicher Kliniken wurde den genannten 3 Kliniken die Solidarität ausgesprochen und mehrheitlich bei fehlender Betriebsvereinbarung der Dienst nach Gesetz (Dienst nach Vorschrift) beschlossen. Somit wird die vom Rektorat vorgeschlagene Lösung von einem großen Teil der wissenschaftlichen Belegschaft der MUW abgelehnt. Auch innerhalb des Betriebsrates besteht selbstverständlich keine Bereitschaft der Entsolidarisierung und der Zustimmung zu Einzellösungen an ausgewählten Kliniken.

   Unsere Forderung bleibt daher aufrecht: Abschluss einer gemeinsamen Betriebsvereinbarung und Aufstockung des ärztlichen Personals bis zur Gewährleistung der Rechtskonformität unter Berücksichtigung der Lehre und Forschung zumindest im Sinne des § 29(5) Universitätsgesetz 2002 (*). Gleichzeitig müssen die Abgeltung von Überstunden aus der ärztlichen Tätigkeit, die Eintragbarkeit der echten geleisteten Arbeitszeit im EDM und die Schaffung von adäquaten Kinderbetreuungseinrichtungen gewährleistet sein.

   Die nächste Verhandlungsrunde mit dem Rektorat zu diesem Thema findet am 9.11. statt. Wir werden weiter berichten und sobald als möglich informieren, wie im Falle einer fehlenden Betriebsvereinbarung 2010 vorgegangen werden soll.

   Für den Betriebsrat

Thomas Szekeres, Ingwald Strasser, Wolfgang Baumgartner, Anita Holzinger

___________________________

(*)  LINK zum Beitrag:  §29 Abs.5 des UG 2002

cc: In den Kopien dieses Briefes an den Uni-Ratsvorsitzenden Dr. E. Busek, AKH-Direktor Prof. R. Krepler, das Büro der Stadträtin für Gesundheit und das Büro des Wissenschaftsministers wurde auch auf die ohne Personalaufstockung drohende Funktionsunfähigkeit des AKH hingewiesen


Betriebsvereinbarung für Journaldienste dringend notwendig

Betriebsrat

Betriebsrat

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

   Es hat am 23.10. eine Gesprächsrunde mit dem Rektorat bezgl. Verlängerung der KAAZG (Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz-) Vereinbarung stattgefunden. Wie bereits berichtet, benötigen wir eine eigene Vereinbarung, um auch 2010 länger als 13 Stunden an einem Stück arbeiten zu können und wie gewohnt Journaldienste leisten zu können.

   Leider endete diese Gesprächsrunde ohne konkrete Ergebnisse. Der Rektor möchte die endgültige Unterzeichnung der Vereinbarung an ein alternatives Arbeitszeitmodell an der Notfallaufnahme, Anästhesie und Chirurgie koppeln. Durch so ein Modell möchte er dort trotz eines Mißverhältnisses zwischen Ärztestellen und Journaldiensträdern die Vorgaben des KAAZG einhalten können. Konkrete Modelle wurden von Rektor Schütz nicht präsentiert, allerdings angedeutet, dass es für ihn vorteilhaft wäre, wenn verschobene Dienste mit einer Reduktion der Journaldienste verknüpft werden könnten. Die daraus resultierenden finanziellen Einsparungen sollten für die Finanzierung von Ärztestellen herangezogen werden!

   Sobald uns konkrete durchgerechnete Vorschläge vorliegen, werden wir diese selbstverständlich an die betroffenen KollegenInnen weiterleiten. Einen Vorteil für die MitarbeiterInnen konnte der Rektor nicht nennen, weshalb für uns unklar ist, weshalb sich das Rektorat eine (benötigte) Zustimmung der betroffenen KollegenInnen und des Betriebsrates erwartet.

   Die nächsten Gesprächsrunden finden am 9. und 10.11., nachdem der Rektor mit dem Ministerium über das Budget der kommenden Jahre verhandelt haben wird, statt.

   Wir gehen davon aus, dass sich die Ärztinnen und Ärzte der MUW zusätzliche Stellen nicht selbst finanzieren werden müssen, sondern BM Hahn für Lösung der Aufgaben aufkommt, die mit der MUW verbunden sind. Die zugegebenermaßen schwierige politische Konstellation, in der sich die MUW-AKH befindet, muss auch politisch aufgelöst werden und darf nicht auf dem Rücken der MitarbeiterInnen scheinbefriedet werden.

Wir dürfen in diesem Zusammenhang  auch auf die angekündigte Betriebsversammlung am  4. 11. 7.15 Uhr, HS 2 im AKH und die Teilbetriebsversammlung an der Universitätsklinik für Anästhesie (*) am 3. 11., 7.30 Uhr, HS 3 im AKH hinweisen.

Für Rückfragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.

Für den Betriebsrat
Thomas Szekeres  Ingwald Strasser  Wolfgang Baumgartner  Anita Holzinger
E-Mail Betriebsrat:    br-wp@meduniwien.ac.at

(*) LINK: Ergebnisse der Abstimmung

[Hervorhebungen: Blogredaktion]

ÖGB-Vizepräsidentin: „…spielt ein Rektor mit den Beschäftigten und den PatientInnen…“

Dr. Sabine Oberhauser 2

Wien  (OTS/ÖGB) - „Mir fehlt dafür jedes Verständnis. Da spielt ein Rektor mit den Beschäftigten und den PatientInnen“, kritisiert Dr. Sabine Oberhauser, Vorsitzende der ARGE-ÄrztInnen und ÖGB-Vizepräsidentin, die Verschleppung konstruktiver Gespräche über die Betriebsvereinbarung für die ÄrztInnen an der Medizinischen Universität Wien (MUW). Die Betriebsvereinbarung läuft mit Ende des Jahres aus.

Die Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste für die ÄrztInnen an der MUW sind in dieser Betriebsvereinbarung geregelt. Oberhauser: „Wenn der Rektor nicht endlich Konstruktivität zeigt und ernsthaft verhandelt, ist bereits ab dem Neujahrstag eine gute
Patientenbetreuung auf legaler Basis nicht mehr möglich.“ Nach dem Gesetz dürfen ÄrztInnen nicht länger als 48 Stunden die Woche arbeiten. Damit kann eine gute Patientenbetreuung nicht aufrecht erhalten werden. Derzeit arbeiten die ÄrztInnen durchschnittlich 60 Stunden. Ohne Betriebsvereinbarung wäre das illegal. Oberhauser: „Ich hoffe doch nicht, dass der Rektor die ÄrztInnen in die Illegalität drängt. Denen geht es um die bestmögliche Betreuung der PatientInnen.“
LINK zur Stellungnahme Oberhausers.

Journaldienste und Patientenversorgung der Med-Unis im Pressespiegel

„Wiener Zeitung“ vom 28.10.2009, Seite: 5Zeitungs Logo Wiener Z

Unikliniken warnen vor Arbeitskonflikt. Verschlechterung für Patieten droht.
   Wien. Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten in Österreich (Wien, Graz, Innsbruck) warnen vor einer drohenden Verschlechterung in der Patientenversorgung. Weil eine seit 2002 geltende Betriebsvereinbarung über Nacht- und Wochenenddienste ausläuft und es bisher noch kaum Verhandlungen über eine neue gab, könnten schon ab 1. Jänner 2010 die Dienste der Ärzte „illegal“ werden. „Wir fordern die Universitäten dringend zu Verhandlungen auf“, erklärte Martin Tiefenthaler für die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der MedUnis.
   Der Hintergrund: Ohne Betriebsvereinbarung dürfen Ärztinnen und Ärzte, die dem Uni-Kollektivvertrag unterliegen, nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr am Krankenbett arbeiten. Nacht- und Wochenenddienste sind bisher durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, die auch die geltenden Arbeitszeithöchstgrenzen berücksichtigt.
   Tiefenthaler warnt davor, dass Uni-Ärzte laut Gesetz ab 1. Jänner 2010 keine Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste leisten.
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„Der Standard“ vom 28.10.2009, Seite: 8Zeitungs Logo Standard

Ärzte warnen vor schlechter Patientenversorgung 
   Innsbruck/Graz/Wien – Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten in Österreich (Wien, Graz, Innsbruck) warnen vor einer drohenden Verschlechterung in der Patientenversorgung. Weil eine seit 2002 geltende Betriebsvereinbarung über Nacht- und Wochenenddienste ausläuft und es bisher noch kaum Verhandlungen über eine neue gab, könnten schon ab 1. Jänner 2010 die Dienste der Ärzte „illegal“ werden.
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„Tiroler Tageszeitung“ vom 28.10.2009, Seite: 4Zeitungs Logo TT

   Innsbruck -Die Betriebsräte der Medizinischen Unis schlagen Alarm. Ihre Betriebsvereinbarung für Nacht- und Wochenenddienste läuft aus. Und ab der Silvesternacht hieße dies, dass etwa die Hälfte der Ärzte des Innsbrucker Krankenhauses für die Dienstpläne ausfiele, erklärt der Innsbrucker Med-Uni-Betriebsrat Martin Tiefenthaler. „Wir wollen nicht die Buhmänner der Nation sein, aber ohne Vereinbarung dürfen diese nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr am Krankenbett arbeiten.“
   Vizerektorin bedauert
   Er setzt sich auch für die Beibehaltung der Tiroler Lösung – 25 Stunden durchgehend – ein. In Wien wurden bekanntlich Stimmen laut, die einen Schichtbetrieb für Ärzte forderten. Gegen diesen setzt sich Tiefenthaler ein. Bisher habe es keine Gespräche gegeben, fordert er das Rektorat nun zum Handeln auf. Zwar stehe eine Verhandlungsrunde am Donnerstag an, hier dürfe man aber nicht mehr zögern.
   Vizerektorin Doris Balogh bedauerte es gegenüber der TT sehr, dass der Betriebsrat der Verhandlungsrunde hier vorgegriffen habe und die Med-Uni damit negativ in die Schlagzeilen bringe: „Ich bin zuversichtlich, dass wir hier gemeinsam zur Zufriedenheit aller eine Lösung finden.“ Der Betriebsrat dürfe aber nicht auf einem Partout-Standpunkt stehen. Sie könne sich zwar eine Fortführung der derzeitigen Lösung vorstellen, näher wollte sie vor der Verhandlung nicht auf Details eingehen. Für Donnerstag sei auch ein Arbeitsrechtexperte geladen.(mir)
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„Die Presse“ vom 28.10.2009, Seite: 3Zeitungs Logo Presse

Med-Unis: Konflikt droht
   Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten (Wien, Graz, Innsbruck) warnen vor einer Verschlechterung in der Patientenversorgung. Weil eine seit 2002 gültige Betriebsvereinbarung über Nacht- und Wochenenddienste ausläuft, könnten schon ab 1. Jänner 2010 die Dienste der Ärzte „illegal“ werden. „Wir fordern die Universitäten dringend zu Verhandlungen auf“, erklärte Martin Tiefenthaler am Dienstag für die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der Med-Unis.

UNIVERSITÄTSKLINIKEN: Arbeitskonflikt droht !

   Bei der letzten Tagung der Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der Med-Unis Wien, Innsbruck und Graz wurde die APA von der drohenden Verschlechterung der Patientenversorgung informiert:

Betriebsvereinbarung über Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste läuft aus.

   Innsbruck/Graz/Wien (APA) – Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten in Österreich (Wien, Graz, Innsbruck) warnen jetzt vor einer drohenden Verschlechterung in der Patientenversorgung. Weil eine seit 2002 geltende Betriebsvereinbarung über Nacht- und Wochenenddienste ausläuft und es bisher noch kaum Verhandlungen über eine neue gab, könnten schon ab 1. Jänner 2010 die Dienste der Ärzte „illegal“ werden. „Wir fordern die Universitäten dringend zu Verhandlungen auf“, erklärte Martin Tiefenthaler (Innsbruck) für die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der MedUnis.

   „Ohne geltende Betriebsvereinbarung dürfen Ärztinnen und Ärzte, die dem Uni-Kollektivvertrag unterliegen, nur werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr am Krankenbett arbeiten. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Dabei beträgt unsere Arbeitszeit sowieso schon im Durchschnitt 60 Stunden pro Woche“, sagte der Sprecher der MedUni-Betriebsräte.

   Nacht- und Wochenenddienste sind bisher durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, die auch die geltenden Arbeitszeithöchstgrenzen berücksichtigt. Tiefenthaler: „Wir weisen die Rektorate seit zwei Jahren darauf hin, dass die mit 31.12.2009 automatisch ablaufende Vereinbarung neu abzuschließen ist. Kommt es zu keinem fristgerechten Abschluss, dürfen Uni-Ärztinnen und Ärzte laut Gesetz ab dem 1.1.2010 keine Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste leisten. Bereits der Dienst am Neujahrstag wäre ungesetzlich. Wir haben sogar einen gemeinsamen Vorschlag der MedUnis vorgelegt, der bloß die Weiterschreibung der bisherigen Regelung bedeuten würde. Aber es gibt bisher keine neue Regelung.

   Laut dem Innsbrucker Nephrologen wollten die Rektorate der drei MedUnis offenbar jeweils eigene Regelungen aushandeln. In Wien gebe es Tendenzen, die alte Regelung durch teilweise Schichtdienste auszuhebeln, was einer Schlechterstellung des Personals gleichkomme. Die Angelegenheit hat einen gewissen Zeitdruck in sich: Für den Jahreswechsel müssen auch noch fristgerecht die Dienstpläne für die Universitätskliniken erstellt werden.
(Schluss) ww/mk
APA0099 2009-10-27/09:55

LINK zum ORF-Bericht.
LINK zur  Einladung zur Betriebsversammlung: am Mittwoch, 4. Nov. 2009 um 7.15 Uhr Hörsaal 2

Nachtdienste an Uni-Kliniken vor dem Aus?

Betriebsräte der Medizinischen Universitäten warnen vor drohender Verschlechterung in der Patientenversorgung

   Mit dem 31.12.2009 laufen in Wien, Innsbruck und Graz die bisher geltenden Betriebsvereinbarungen für Nacht- und Wochenenddienste an Universitätskliniken aus. Ohne geltende Betriebsvereinbarung dürfen Ärztinnen und Ärzte, die dem Uni-Kollektivvertrag unterliegen, nur werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr am Krankenbett arbeiten. Nacht- und Wochenenddienste sind bisher durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, die auch die Arbeitszeithöchstgrenzen berücksichtigt. Die Betriebsräte weisen die Rektorate seit 2 Jahren darauf hin, dass die mit 31.12.2009 automatisch ablaufende Vereinbarung neu abzuschließen ist. Kommt es zu keinem fristgerechten Abschluss, dürfen Uni-Ärztinnen und Ärzte laut Gesetz ab dem 1.1.2010 keine Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste leisten. Bereits der Dienst am Neujahrstag wäre ungesetzlich. Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten fordern die Rektoren auf, endlich konstruktiv zu verhandeln um eine fristgerechte Dienstplanerstellung für eine kontinuierliche Patientenversorgung an den Uni-Kliniken auch nach der Silvesternacht sicherzustellen.

Prof. Dr. Regina Gatternig, Prof. Dr. Thomas Szekeres und Prof. Dr. Martin Tiefenthaler,

für die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der
Medizinischen Universitäten Graz, Wien und Innsbruck

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NEU: Oktober-Ausgabe der MUW-Betriebsratszeitung

MITBESTIMMUNG 2009-3_21-10-09ccc S1d Die Oktober-Ausgabe der „MIT-BESTIMMUNG“ können Sie bereits im Online-Archiv des Betriebsratsblogs lesen. In Ihren Klinikpostkästen finden Sie die Zeitung in einer Woche u.a. mit spannenden Analysen, Kommentaren und Einschätzungen zu gegenwärtigen und künftigen MUW-Arbeitsbedingungen, sowie zu arbeitgeberseitig geplanten Übergangsregelungen bei der Umsetzung des Uni-Kollektivvertrags.

EINLADUNG zur BETRIEBSVERSAMMLUNG

des wissenschaftlichen Personals der MUW

am  04. November 2009,   um   07.15 Uhr,

im   HS 2, Hörsaalzentrum AKH

Währinger Gürtel 18-20

Auf der Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Betriebsversammlung
  2. Betriebsvereinbarung Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz
  3. Kollektivvertrag
  4. Rechnungsprüfungsbericht
  5. Allfälliges

Aufgrund des Arbeitsverfassungsgesetzes steht allen Bediensteten – sofern nicht schwerwiegende dienstliche Gründe entgegenstehen – das Recht zu, an einer Betriebsversammlung teilzunehmen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Thomas Szekeres

Vorsitzender des Betriebsrates
f.d. wissenschaftliche Personal

Siehe LINK: Ergebnisse der Betriebsversammlungen

Betriebs-Vereinbarung nach Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

   Nach dem Veröffentlichen des untenstehenden nächsten Artikels in diesem Blog hat Sie das Rektorat via Aussendung informiert, dass es die derzeitige Arbeitszeit-Vereinbarung um einige Monate verlängern möchte. Dem Betriebsrat liegt ein derartiger Vorschlag derzeit noch nicht vor und kann daher auch nicht bewertet werden. Allerdings würde eine Verlängerung das Problem des fehlenden ärztlichen Personals und der Nichteinhaltung des Arbeitszeitgesetzes nur prolongieren und nicht lösen. In diesem Zusammenhang erlauben wir uns, darauf hinzuweisen, dass der Betriebsrat auch in einigen Monaten Dienstzeitänderungen gegen den Wunsch der betroffenen MitarbeiterInnen und Kliniken nicht zustimmen wird.
    Weiters sei erwähnt, dass seit 2002 bekannt ist, dass die Vereinbarung mit Ende 2009 ausläuft. Auf das Auslaufen der Vereinbarung wurde bereits seit Sommer 2008 seitens des Betriebsrats und der Ärztekammer mehrfach hingewiesen.

Thomas Szekeres, Ingwald Strasser, Wolfgang Baumgartner,
Vorsitzende des Betriebsrats für das Wissenschaftliche MUW-Personal

Journaldienst-Vereinbarung läuft Ende 2009 aus. Noch keine Einigung mit Rektorat in Sicht

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    Wir berichten über die Verhandlungen bzgl. der Betriebsvereinbarung zum Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz.

   Um (auch) nach dem Auslaufen der derzeitigen Vereinbarung ab 1.1.2010 weiterhin Journaldienste in der bisher üblichen Weise absolvieren zu können, bedarf es einer neuen Vereinbarung über verlängerte Dienste (KA-AZG Betriebsvereinbarung) mit dem Rektorat.

   Sonst wäre die durchgehende Arbeitszeit pro Tag mit 13 Stunden automatisch gesetzlich limitiert und die durchschnittliche Stundenobergrenze pro Woche dürfte 48 Stunden nicht übersteigen.

    Wir haben dem Rektorat mit 23.9.2009 vorgeschlagen, die derzeitige Vereinbarung neu abzuschließen, wobei die jährliche Erhöhung der Journaldienstgehälter inflationsaliquotiert wird. Damit könnte der Betrieb am AKH wie bisher weitergeführt werden.

    Leider wurde dieses Angebot bis dato nicht angenommen, das Rektorat hat uns erst auf unseren Wunsch hin zu weiteren Gesprächen eingeladen, allerdings erst für Ende Oktober, dabei sollten bereits jetzt die Dienstpläne für Jänner 2010 erstellt werden.

   Ohne Betriebsvereinbarung müssen alternative Dienstpläne erstellt werden, was z.B. bedeutet, dass dann nach 13 Stunden Dienst eine Ablöse erfolgen muss! Gleichzeitig könnte der derzeitige Arbeitsumfang am AKH – Universitätskliniken (Forschung und Lehre sollten ja ebenfalls weiter laufen) keinesfalls erbracht werden.

    Das Rektorat hat bisher allerdings auch keine ausgearbeiteten alternativen Vorschläge für eine Vereinbarung unterbreitet. Wir werden Anfang November weiter berichten und dann auch erwägen, welche Maßnahmen im Falle eines Scheiterns der Gespräche diskutiert werden müssen.

    Mit freundlichen Grüßen

Für den Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal an der MUW

Thomas Szekeres      Ingwald Strasser      Wolfgang Baumgartner

Weitere Infos zum Thema verlängerte (Journal-)Dienste:
LINK: Brief an alle ärztlichen MitarbeiterInnen (v. Sept. 2009) 
LINK: Artikel des Arbeitsrechtsexperten Doz. Lukas Stärker (v. Juli 2009)
LINK: Ärztliche Nachtdienstleistungen ab 2010 gefährdet (v. Juli 2009)

Journaldienstvereinbarung läuft aus. Brief des Betriebsrats an alle klinischen MitarbeiterInnen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

   Die mit Ende 2009 auslaufende Vereinbarung zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) erlaubt uns [jetzt noch] die Höchstarbeitszeitgrenzen des KA-AZG maximal auszuschöpfen, d.h. Dienste mit bis zu 32 Stunden und am Wochenende bzw. über Feiertage mit bis zu 49 Stunden zu absolvieren. Darüber hinaus kann pro Woche im Durchschnitt maximal 60 Stunden und in einzelnen Wochen des halbjährigen Durchrechnungszeitraums bis zu 72 Stunden gearbeitet werden.

   Ohne diese Vereinbarung wären in einem Stück nur 13 Stunden Dienst erlaubt und pro Woche dürfte im Durchschnitt maximal 48 Stunden und in einzelnen Wochen eines 4 monatigen Durchrechnungszeitraums maximal bis zu 60 Stunden gearbeitet werden.

   Dies würde die Personalkapazitäten um 20% reduzieren, unter anderem die derzeitige Journaldiensteinteilung unmöglich machen und die aufgrund des Personalengpasses an unserer Universität angespannte, teilweise gesetzwidrige Situation, noch viel mehr verschärfen (es fehlen ohnedies 150 Stellen im klinischen Bereich, um die derzeitigen großzügigeren Arbeitszeitgrenzen einhalten zu können).

   Aus diesem Grund hat der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal beschlossen, dem Rektorat den Vorschlag zu unterbreiten, die derzeitige großzügige Betriebsvereinbarung bis 2016 zu verlängern. Wir hoffen, dass das Rektorat diesen Vorschlag annimmt. Auch aufgrund des knappen Zeitfensters bis Ende des Jahres halten wir dies für eine pragmatische und sinnvolle Lösung.

   Gleichzeitig müssen Rektorat, Universitätsrat und Betriebsrat gemeinsam beim Minister die Finanzierung der unbedingt nötigen 150 Stellen einfordern.

   Selbst bei einem Abschluss der erwähnten Vereinbarung für die Jahre 2010 bis 2016 benötigen wir zur Aufrechterhaltung des derzeitigen Leistungsangebotes 150 zusätzliche Stellen. 

   Als Alternative sehen wir sonst nur die Reduktion der Leistungen.

   Wir werden weiter informieren. (Siehe auch die LINKS zu folgenden Beiträgen dieses Themas in diesem Blog: 1. vom Juristen Lukas Stärker, 2. von Thomas Szekeres)

Für den Betriebsrat des wissenschaftlichen Personals

Thomas Szekeres und  Ingwald Strasser

Ärztliche Nachtdienstleistungen 2010 gefährdet. Weitere Spannungen zwischen AKH und MUW

Szekeres 2009

 Das alte Problem der Existenz zweier Managementsysteme AKH und MUW wird wieder einmal akut. Der Betriebsrat informiert:

„Mit Ende 2009 läuft die Betriebsvereinbarung über die Journaldienste an allen 3 Standorten der Med Unis ab. Um weiterhin Journaldienste wie bisher leisten zu können, wird eine neue Vereinbarung notwendig sein. Alternativ würde die Stundenobergrenze die in einem Stück gearbeitet werden darf laut Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz (KAAZG) 13 Stunden betragen. Ein signifikanter Mehrbedarf von mehreren Hundert ÄrztInnen wäre notwendig, um den derzeitigen Betrieb am AKH aufrecht zu erhalten.

Realistischer Weise ist für einen funktionierenden Betrieb eine neue Vereinbarung notwendig. Die MUW hat nicht genug Budget bzw. Personal um derzeit für die lückenlose Einhaltung des KAAZG zu sorgen. Übereinstimmend fordern Rektorat und Betriebsrat sowie Unirat für diesen Zweck 150 zusätzliche Stellen. Leider sieht sich der Wissenschaftsminister nicht verantwortlich, da er mit dem zusätzlichen Anfall an ärztlicher Routine argumentiert und die Stadt Wien in die Pflicht nehmen möchte. Diese wiederum pocht zu Recht auf einen bis 2017 gültigen Vertrag zwischen MUW und Stadt Wien über den klinischen Mehraufwand, in dem geregelt ist, dass die MUW für sämtliches Ärztliches Personal verantwortlich zeichnet.
Ohne zusätzliches Budget/Personal sieht sich aber das Rektorat derzeit außer Stande über die KAAZG-Vereinbarung zu verhandeln.
Wir hoffen auf einen raschen Ausweg aus dieser Pattsituation – im Interesse unserer PatientInnen und der MitarbeiterInnen.

Thomas Szekeres,
Betriebsratsvorsitzender

Siehe auch den Artikel des Arbeitsrechtsexperten Lukas Stärker

Nachtdienstplanung an den Med-Unis ab Januar 2010 nicht mehr gewährleistet

Arbzeitvereinbarung STAERKER 21-7-09 S1

Zusammenfassung eines Artikels des Juristen und Arbeitsrechtsexperten Doz. Lukas Stärker in der ÖÄZ vom 15.7.09:

Mit Ende 2009 tritt die an den Med Unis Wien, Innsbruck und Graz seit 2002 geltende Arbeitszeitvereinbarung automatisch außer Kraft.
Sollte bis Jahresende keine neue Arbeitszeitvereinbarung abgeschlossen werden, dann gelten ab 1. Jan. 2010 folgende gesetzliche Arbeitszeithöchstgrenzen:

Die maximale Dienstdauer beträgt dann 13 Stunden. Pro Woche beträgt die durchschnittlich maximale Arbeitszeit 48 Stunden (17-wöchiger Durchrechnungszeitraum), in der einzelnen Woche maximal 60 Stunden. 
NICHT mehr erlaubt wären dann: 32 Stunden wochentags und 49 Stunden an Wochenenden oder mit Feiertag.

Jeder der die Grundrechnungsarten halbwegs beherrscht, erkennt sofort, dass die derzeitigen Dienstpläne mit diesen deutlich geringeren Arbeitszeithöchstgrenzen nicht erfüllbar sind.
Die Arbeitnehmervertreter haben seit Juni 2008 die Arbeitgeberseite (Rektoren) bereits drei mal auf  die Notwendigkeit neuer Verhandlungen zur Arbeitszeitvereinbarung aufmerksam gemacht. Auch der Wissenschaftsminister wurde gebeten, seinen Einfluss geltend zu machen.

Särker stellt fest, dass die Dienstgeberseite am Zug ist, um zeitgrecht und ohne Konflikt die neue Arbeitszeitvereinbarung abzuschließen. „Noch ist genug Zeit – nutzen wir sie im Sinne der ÄrztInnen und der PatientInnen.“

Der gesamte Artikel kann durch Klicken auf die Abbildung geladen werden.

Attraktivität universitärer Anstellungen sinkt

Düstere Aussichten hat der Uni-Senat dem „im europäischen Spitzenfeld“ liegenden Forschungsbereich der Medizinischen Universität Innsbruck für die Zukunft ausgestellt.
„Wenn wir früher für eine ausgeschriebene Universitätsstelle bis zu 90 Bewerbungen hatten, sind wir jetzt froh, wenn es zwei bis drei sind“, machte der Senats-Vorsitzende den Unterschied deutlich.

Forschung bleibt auf der Strecke.
Innerhalb der Normalarbeitszeit ist nicht mehr genügend  Zeit für die Ausübung  der Summe  der Dienstpflichten Forschung, Lehre, Verwaltung  und Patientenbetreuung. Die Übernahme von immer mehr Betreuungsaufgaben ist der Grund dafür.
Die Attraktivität der Stellenangebote sinkt.

Hier klicken: Bitte lesen Sie den Artikel dazu bei diesem Link im  Standard

Innsbruck Wappen

Wien Wappen

 

 

 

 

 

Weitere Artikel zum Thema:

Lehre und Forschung gleichberechtigt mit Patientenbetreuung 
Feierabendforschung  
Arbeitsbedingungen hinterfragt
Tatsächliche Arbeitszeiten der MUW-ÄrztInnen
Einhaltung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes

Zeit für Forschung gesetzlich fixiert in der Normalarbeitszeit

Uni-Rechts-Änderungsgesetz

Uni-Rechts-Änderungsgesetz

Dem § 29 Abs. 5 (des Universitäts-Gesetzes 2002) wird folgender Satz angefügt:
„In dieser Vereinbarung über die Zusammenarbeit ist auch festzulegen, dass Universitätsangehörige gemäß § 94 Abs. 1 Z 4 in ärztlicher oder zahnärztlicher Verwendung, die mit der Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Organisationseinheiten des Klinischen Bereichs als Einrichtungen der Krankenanstalt beauftragt sind, in einem Durchrechnungszeitraum von 26 Wochen mindestens 30 vH der Normalarbeitszeit dieser Universitätsangehörigen, bezogen auf die jeweilige Organisationseinheit, für universitäre Lehre und Forschung verwenden.“

Im zitierten Universitätsrechts-Änderungsgesetz (Uni-RÄG 09; wird noch vom Bundesrat im Sommer 2009 beschlossen werden) versucht der Gesetzgeber dem wissenschaftlichen ärztlichen MUW-Personal Rechtsanspruch auf  30% Forschungszeit innerhalb der  Normalarbeitszeit  zu geben. Damit soll die Patienten-Betreuungstätigkeit bei fehlender AKH-Beschränkung der Patientenfrequenz  reduziert werden.

Ein scheinheiliger Versuch?  Denn an eine Personalaufstockung zur Realisierung dieses Bestrebens denkt weder der Minister und schon gar nicht der Gesetzgeber oder die Gemeinde. Der Patientenstrom wird eher wachsen und von der Gemeinde nicht in andere KAV-Spitäler umgelenkt werden.

Was man juristisch aus dieser Gesetzgebung machen kann, wird spätestens nach der Neufassung des  Kooperationsvertrags MUW/AKH zu erfahren sein. Es darf sich nicht wieder um ein unbestraft von öffentlicher Hand nicht eingehaltenes Gesetz handeln (siehe laufender Prozess zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz). Siehe auch Diskussion um MUW/AKH-Kooperationsmodelle.

Was bedeutet das für den prozentmäßigen Anteil der Routinetätigkeit des/der Einzelnen? Es wird davon abhängig sein, ob sich der einzelne Mitarbeiter/die einzelne Mitarbeiterin auf einer Karriereschiene in Richtung  Staff Physician oder Associate Professor befindet und wieviele Stellen für diese verschiedenen Karriereschienen an der Abteilung/OE vorhanden sind.

Manifest der Wiener angestellten Ärztinnen und Ärzte

[...] Der offene Zugang zu ärztlicher Betreuung und Vorsorge muss für alle Mitmenschen – ohne Ansehen der Person, ihrer Herkunft, eines religiösen Bekenntnisses, des Alters und der Einkommenssituation – gewährleistet sein. [...]
Wir fordern eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die angestellten Ärztinnen und Ärzte. Darunter verstehen wir vor allem die Einhaltung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KAAZG), genügend lange Regenerationsphasen, ausreichend Zeit für Weiterbildung und Wissensaneignung sowie eine der Leistung, dem Risiko und der Haftung entsprechende Bezahlung.
Wir treten für eine Entbürokratisierung des Gesundheitswesens ein. Medizinische Erfordernisse sind ausschließlich durch Ärztinnen und Ärzte festzulegen. Ökonomische Kriterien sind zu berücksichtigen, dürfen aber die Entscheidung über die medizinische Versorgung nicht bestimmen. Die Leitung einer Krankenanstalt muss Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sein. Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, im Sinne unserer Patientinnen und Patienten die Rahmenbedingungen für die Durchsetzung unserer Forderungen zu schaffen. [...]
Link zum Manifest

Ausschnitt Begleittext des Sektionsobmanns der angestellten ÄrztInnen und MUW-Betriebsratsvorsitzenden, Thomas Szekeresz: „Die Aus- und Fortbildung erfolgen oft in der Freizeit. Die Dienstgeber können dafür nicht ausreichend zahlen. Wenn die Pharmaindustrie das zahlt, ist es illegal. Doch für KollegInnen am Beginn ihrer Karriere sind Kongressreisen oft unerschwinglich.“ Diese Forderung gehe vordringlich an Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP). Link: DerStandard.at

„Urlaub im AKH“: Finden Sie die Unterschiede in den AKH-Urlaubsbildern

Urlaub 1

Urlaub 02 

 

 

 

 

MUWiener-Cartoon Collection, Nr.4. Mit Klick auf das Bild vergrößern Sie es im separaten Rahmen.
Die Bilder wurden gezeichnet von Helmut Kilian.

Lesen Sie dazu auch den Artikel „Urlaub und Freizeitausgleich“: in der MIT-BESTIMMUNG vom Juni 2009.  
Hier klicken: Unter diesem Link gibt´s die komplette MUWiener-Cartoon-Collection

Uni-Rat Erhard Busek über die Med-Uni Wien

Wenn Sie die aktuelle Ausgabe des  “profil“ vom 22.6.09, Nr.26, 40.Jg., auf Seite 30 u. 31 aufschlagen, lesen Sie was Erhard Busek zur MUW zu sagen hat. Im OTS-AVISO von „profil“  lautete das so:

Busek Erhard

Wien (OTS) – [...] In einem Interview in der Montag erscheinenden Ausgabe des Nachrichtenmagazins „profil“ übt der frühere Vizekanzler und Wissenschaftsminister Erhard Busek in seiner Funktion als Vorsitzender des Universitätsrates der im AKH angesiedelten Medizinischen Universität Wien massive Kritik an Zuständen der Fakultät. Im Haus gebe es Kliniken, die seit Jahren keine Forschung mehr betrieben, weil das Personal mit der Versorgung zu vieler Patienten beschäftigt und teils überfordert sei.[...]

Im Originaltext, Busek:
bitte hier weiterlesen

UG-Novelle muss „Mondscheinforschung“ endlich einstellen

Die Uni-Gesetzesnovelle muss Lehre und Forschung in der Dienstzeit verankern. Arbeitszeit-Höchstgrenzen der ÄrztInnen sind dringend einzuhalten, meint Unfallchirurg Harald Mayer.
Die Zustände an den Medizinischen Universitäten gehören aus Sicht der Bundeskurie Angestellter Ärzte dringend verbessert. „Viele der besten Ärzte verlassen die medizinischen Unis. Schuld sind die unerträglichen Arbeitsbedingungen. Was das auf Dauer für die Gesundheit in Österreich bedeutet, kann sich jeder ausmalen“, erklärte Bundeskurien-Obmann und Vize-Präsident der ÖÄK und Unfallchirurg Harald Mayer am Montag in einer Aussendung. Aus diesem Grund hat die Bundeskurie ihre Vorschläge zur geplanten Novellierung des Universitätsgesetzes Bundesminister Hahn letzte Woche vorgelegt.

Harald Mayer

Harald Mayer

 Dringendste Forderung: Im neuen Universitätsgesetz müsse sichergestellt sein, dass Lehre und Forschung in der Dienstzeit stattfinden. Dafür seien mindestens 40 Prozent der Arbeitszeit zu reservieren. Entsprechende Ressourcen und Räumlichkeiten seien zur Verfügung zu stellen. „Lehre und Forschung gehören zu den Dienstpflichten und dürfen kein Freizeitvergnügen sein“, forderte Mayer. Derzeit fallen jedoch in Wien 81 Prozent des Zeitaufwandes auf die Betreuung der Patienten, für die Forschung bleiben 11 Prozent, für die Lehre nur noch acht Prozent. Und das bei durchschnittlichen Arbeitszeiten von 70 Stunden, wobei viele Ärzte mehr als die erlaubte Höchstarbeitszeit von 72 Stunden in der Woche leisten.

bitte hier weiterlesen

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