Wartezeiten auf geplante, nicht akut notwendige Operationen

Vor kurzem wurde im Parlament beschlossen, dass künftig Wartezeiten für geplante Operationen veröffentlicht werden müssen. Die Länder werden dadurch verpflichtet, in den Spitälern ein entsprechendes Wartezeiten-Management einzuführen. “Damit trägt Gesundheitsminister Alois Stöger einer zentralen Forderung der AK Rechnung. Mit diesem Gesetz wurde ein wichtiger Schritt im Kampf gegen eine Zwei-Klassen-Medizin in Österreich getan”, sagt Dr. Johann Kalliauer, Präsident der AK Oberösterreich.

   Im neuen Gesetz ist verankert, dass Österreichs Spitäler künftig die Termine für planbare Operationen im Internet veröffentlichen müssen. Außerdem werden die Länder verpflichtet Kriterien auszuarbeiten, nach denen die Terminreihung zu erfolgen hat. Der Nutzen für Patientinnen und Patienten: standardisierte medizinische Kriterien, die eine Terminreihung nachvollziehbar machen. Das war nicht immer so. Bisher mussten Patientinnen und Patienten in Oberösterreich beispielsweise für eine Kniegelenksoperation mindestens fünf Monate auf einen OP-Termin warten – zumindest, wenn sie “normal” versichert waren. Patientinnen und Patienten mit einer privaten Kranken-Zusatzversicherung konnten dagegen mit einem um bis zu vier Mal schnelleren Termin rechnen. Manche Versicherungen warben illegaler Weise sogar mit früheren OP-Terminen für privat versicherte Patientinnen und Patienten.

   Nur Gesundheitszustand darf OP-Termin bestimmen
“Nur der Gesundheitszustand – und nicht ob man sich eine Zusatzversicherung leisten kann oder nicht – darf ausschlaggebend dafür sein, ob eine Operation sofort durchgeführt werden muss oder warten kann”, sagt Kalliauer. Er fordert im Sinne der Patientinnen und Patienten daher die rasche Umsetzung des transparenten Wartezeiten-Managements im Zuge der oberösterreichischen Spitalsreform. (OTS)

Siehe dazu auch folgende Links:
ORF.at 
Wilhelm Marhold vom Wiener Krankenanstaltenverbund

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