Minister Stöger beantwortet vor dem Gesundheitsausschuss des Nationalrats Fragen der Abgeordneten, u.a. über Spitalsreform, ÄrztInnenausbildung, Korruption und Zweiklassenmedizin, Organtransplantation etc., berichtet die Parlament. Korrespondenz am 24.3.2011
Gesundheitsminister Alois Stöger wies auf die Bedeutung der Agentur für Ernährungssicherheit hin und hob die Notwendigkeit hervor, deren Finanzierung sicherzustellen. Er habe dem Parlament bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, betonte er und zeigte sich über die Verzögerungen bei der Beschlussfassung verärgert. Auch die Widerstände gegen das geplante Gütesiegelgesetz sind für ihn nicht einsichtig.
Das Pilotprojekt zur E-Medikation wird Stöger zufolge wie geplant am 1. April starten. Das Projekt sei finanziell abgesichert, in den Medien aufgezeigte Probleme machten ihm keine großen Sorgen. Stöger erwartet sich von der E-Medikation eine Reihe positiver Auswirkungen.
Über das Thema Frühgeburten hat laut Stöger eine Arbeitsgruppe des Obersten Sanitätsrates beraten. Es habe sich unter anderem gezeigt, dass die Einsetzung mehrerer befruchteter Eizellen problematisch sei. Stöger will daher das In-Vitro-Fertilisationsgesetz ändern und mit Justizministerin Claudia Bandion-Ortner über eine Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes verhandeln.
Was die Gefahr von Importen verstrahlter Lebensmittel betrifft, betonte Stöger, er setze alles daran, dass die in Österreich angebotenen Lebensmittel auch in Zukunft sicher seien. Derzeit würden etwa Pazifikfische besonders genau untersucht. Seit Tschernobyl gebe es zudem eine detaillierte Prüfung aller importierten Pilze.
Im Verfall des Ablaufdatums einer großen Charge von Kaliumiodid-Tabletten sieht Stöger kein Problem. Aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorkehrungen könnten die Tabletten vorerst jedenfalls bis Ende 2011 verwendet werden, dann würden sie neuerlich geprüft. Es seien jedenfalls, so Stöger, genug Tabletten vorhanden. Die Angabe eines Ablaufdatums auf Medikamentenverpackungen ist Stöger zufolge aufgrund von EU-Vorgaben verpflichtend.
In Bezug auf die von ihm angestrebte Spitalsreform drängte Stöger weiter auf eine Stärkung der Kompetenzen des Bundes. Ein Spitalsgesetz in Österreich müsse genügen, betonte er und wies darauf hin, dass die Länder in den Verhandlungsprozess eingestiegen seien. Im Wesentlichen gehe es um eine Dämpfung der Kostensteigerung im Gesundheitsbereich, sagte der Minister.
Die von Abgeordnetem Öllinger angesprochenen Fälle von “Zweiklassenmedizin” wertete Stöger als “Korruption“, für die nicht sein Ministerium, sondern die Justiz zuständig sei. Wenn ein Arzt einen Vertrag mit einer Krankenversicherung habe, müsse er sich daran halten, hier dürfe es “kein Pardon” geben, bekräftigte er. Für Operationen strebt Stöger eine transparente Warteliste an.
Zur Ärzteausbildung merkte der Minister an, er habe einer von ihm eingesetzten Arbeitsgruppe eine relativ kurze Frist zur Erarbeitung von Lösungsmodellen gegeben. Ziel sei es, die praktische Ausbildung von ÄrztInnen zu verbessern. Zur Frage des Ärztebedarfs ist nach Information Stögers eine Studie im Laufen, er rechnet damit, dass in manchen Fachrichtungen ein Ärztemangel prognostiziert wird.
Hinsichtlich der Erarbeitung des “Nationalen Aktionsplans Bewegung” lud Stöger alle Interessierten ein, daran mitzuwirken. Es gehe unter anderem darum, gute Praxismodelle zu erheben und auf Basis von eingebrachten Ideen Empfehlungen auszusprechen.
In Richtung Abgeordnetem Karlsböck hielt Stöger fest, auch er ärgere sich sehr über Spitzensportler, die für alkoholische Getränke werben. Er habe aber keinen Einfluss darauf.
Eingangs der Diskussion wies Gesundheitsminister Stöger darauf hin, dass er dem auf europäischer Ebene erzielten Kompromiss über eine Patientenmobilitäts-Richtlinie keine Zustimmung gegeben habe. Er habe die Sorge, dass die österreichischen Spitäler auf den Kosten für die Versorgung ausländischer PatientInnen sitzen bleiben werden, ohne dass die PatientInnen von der Richtlinie wirklich einen “Mehrwert” hätten, begründete er seine ablehnende Haltung. Österreich muss die Richtlinie dennoch bis zum Herbst 2013 umsetzen. Er habe in dieser Frage eine Arbeitsgruppe mit den Ländern eingerichtet, berichtete Stöger.
Der Bereich Organtransplantation ist nach Auskunft Stögers deshalb von der Patientenmobilitäts-Richtlinie ausgenommen, weil die EU keinen “Organtourismus” forcieren wolle. Ihm sei es außerdem wichtig, dass die in Österreich geltende Widerspruchsregelung nicht aufgrund etwaiger einheitlicher EU-Vorgaben geändert werden müsse.
Link: Bericht der Parlamentarischen Korrespondenz (Nr. 291 v. 24.3.2011)
















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