
Betriebsrat wissenschaftliches Personal der MedUni Wien
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Als Betriebsrat des wissenschaftlichen Personals der MedUni Wien möchten wir Ihnen vor allem ein erfolgreiches und gesundes Neues Jahr 2011 wünschen!
Das vergangene Jahr ist mit der Diskussion um die Abschaffung der Wahlmöglichkeit für die ersten 160 Werktags-Journaldienststunden turbulent zu Ende gegangen. Rektor Schütz hat im Rahmen einer Betriebsversammlung letztlich doch die bestehende Betriebsvereinbarung bis 2013 bestätigt und somit die Option, für diese Journaldienststunden auch Freizeitausgleich wählen zu können, beibehalten.
In jedem Falle ist es aber empfehlenswert, den Erholungsurlaub sowie die Freizeitausgleichsstunden im Sinne des Rektorats auch zu verbrauchen.
In den nächsten Jahren wird das Universitätsbudget gekürzt und es droht eine Reduktion des Personalstandes unserer Universität um 180 MitarbeiterInnen!
Diese Folgewirkung wurde seitens der Universitätsleitung bereits medial angekündigt.
Mögliche Maßnahmen dazu reichen von verzögerten Nachbesetzungen bis zu weiteren Reduktionen der Journaldienst-Räder. Damit wird die Problematik der Einhaltung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes wieder aktuell. In diesem Zusammenhang ist es z.B. wichtig zu wissen, dass Änderungen der Kernarbeitszeit (zumeist von 8 bis 16 Uhr) ohne Zustimmung des Rektorats und des Betriebsrates nicht rechtskonform sind. In dieser Zeit sollten selbstverständlich auch Forschung und Lehre ermöglicht werden.
Bei weiterer Erhöhung der Arbeitsbelastung im Rahmen der Routineversorgung werden wir uns gemeinsam Protestmaßnahmen überlegen müssen, die in diesem Fall an die Adresse der Bundesregierung und den Spitalserhalter gehen müssen.
In diesem Zusammenhang ist es bereits zum Jahreswechsel zu einer Kündigung gekommen. Dies betrifft eine/n KollegIn, die/der vor 5 Jahren einen Vertrag mit einer sogenannten „Habilitationsklausel“ unterschrieben hat. Nachdem die Voraussetzungen für die Habilitation aufgrund der ausufernden Routinebelastung nicht erfüllt werden konnten, wie auch der zuständige Organisationseinheitsleiter (OEL) bestätigte, hat das Rektorat trotzdem die Kündigung ausgesprochen.
Wir als Betriebsrat haben selbstverständlich alle gesetzlichen Möglichkeiten dagegen ergriffen! Dies konnte die Kündigung zwar vorerst nicht verhindern, ermöglicht aber der/dem Kollegin/Kollegen dadurch weitere rechtliche Schritte.
Daher raten wir allen KollegInnen, die ähnliche Vereinbarungen unterschrieben haben und die Bedingungen eventuell nicht erfüllen werden können, rechtzeitig mit dem/der zuständigen OEL und dem Rektorat die Situation zu besprechen und das weitere Procedere zu planen.
Mit den besten kollegialen Grüßen
Für den Betriebsrat
Thomas Szekeres
Ingwald Strasser
Wolfgang Baumgartner
Anita Holzinger