Wer kommt in den Genuss einer Verbesserung des Vorrückungsstichtags?
„Nur jene Beamte oder Vertragsbedienstete, die vor dem 18. Lebensjahr im öffentlichen Dienst gearbeitet haben (oder eine Lehrzeit im öffentlichen Dienst zurückgelegt haben) oder einen Präsenz- oder Zivildienst bereits vor dem 18. Lebensjahr begonnnen haben bzw. das Fachhochschulstudium oder Universitätsstudium vor dem 18. Geburtstag begonnen haben bzw. dessen 18. Geburtstag mehr als 3 Jahre nach dem 30. Juni des Jahres, in dem das 9. Schuljahr abgeschlossen wurde, lag, könnten in den Genuss einer Vorrückungsstichtagsverbesserung kommen. Dies bedeutet nicht, dass jegliche Dienstnehmer, dessen Planstelle Matura oder Studium erfordert, für eine Verbesserung des Vorrückungsstichtages in Frage kämen. Im Zweifel wird angeraten den Verbesserungsantrag zu stellen.“
















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