Archiv für September 2010

Ärzteflucht?

     Von durchschnittlich 1600 österreichischen Universitätsabsolventen gehen jährlich geschätzte 350 bis 400 Jungmediziner nach Deutschland, erläutert Franz Kaiser, Leiter der Organisation „doc and doc“ und sieht die lange Wartezeit auf eine Ausbildungsstelle als Hauptgrund für den Schritt ins Nachbarland. Er vermittelt als Kooperationspartner der Ärztekammer (ÖÄK) jährlich 120 bis 150 Ärzte an deutsche Spitäler. [...]
“Die Presse”, Printausgabe vom 29.9.2010
Link: Artikel in “diePresse.com”

Link: Bereits in 4/2010 veröffentlichte Stellungnahme des Rektors zur Ausbildungszeit:  Österreich wird durch die Abschaffung des Turnus für JungmedizinerInnen als Arbeitsplatz erheblich attraktiver.

bitte hier weiterlesen!

Evaluation der Burn-out-Prävention

Univ.Prof. W. Lalouschek von der Neurolog. Univ.Klinik legt eine wissenschaftliche Evaluation der Burn-out-Prävention mehr als eineinhalb Jahre nach Beginn der Studie (s. Veranstaltung im Okt 2008) an wienweiten Intensivstationen vor. Mit Medical Coaching im individuellen und arbeitsbezogenen Team- und Abteilungsbereich gelingen Verbesserungen. Medical Coaching stellte sich als Mittel zur Verbesserung der Arbeitszufriedenheit und der Effizienz dar.

“Das Ausmaß der emotionalen Erschöpfung – eine Kernkomponente von Burn-out – war um 17% niedriger als vor dem Teamcoaching.” ‹…›

Folgende Themenschwerpunkte wurden mit den Teams erarbeitet:

” ‹…› bessere interdisziplinäre Zusammenarbeit, Optimierung von Prozessen, Verbesserung des Führungsverhaltens, Verbesserung der Kommunikation und gegenseitigen Wertschätzung, Klärung von Konflikten und eigene Persönlichkeitsentwicklung.”

Kontakt: Wolfgang.Lalouschek@meduniwien.ac.at 
Link: Meldungsausschnitt  KURIER, Präventionsbedeutung
Link: Ergebnisse Coaching und Burn-out auf Intensivstationen 

Anfragebeantwortung der GÖD-Rechtsabteilung zum Vorrückungsstichtag

Wer kommt in den Genuss einer Verbesserung des Vorrückungsstichtags?

„Nur jene Beamte oder Vertragsbedienstete, die vor dem 18. Lebensjahr im öffentlichen Dienst gearbeitet haben (oder eine Lehrzeit im öffentlichen Dienst zurückgelegt haben) oder einen Präsenz- oder Zivildienst bereits vor dem 18. Lebensjahr begonnnen haben bzw. das Fachhochschulstudium oder Universitätsstudium vor dem 18. Geburtstag begonnen haben bzw. dessen 18. Geburtstag mehr als 3 Jahre nach dem 30. Juni des Jahres, in dem das 9. Schuljahr abgeschlossen wurde, lag,  könnten in den Genuss einer Vorrückungsstichtagsverbesserung kommen. Dies bedeutet nicht, dass jegliche Dienstnehmer, dessen Planstelle Matura oder Studium erfordert, für eine Verbesserung des Vorrückungsstichtages in Frage kämen. Im Zweifel wird angeraten den Verbesserungsantrag zu stellen.“

Link: weitere Erläuterungen zum Thema und Antragsformular

Euro-Notruf 112

Samariterbund und FMK: Notrufkarte 112 zum Europäischen Tag der Ersten Hilfe neu aufgelegt
Notrufkarte mit Aufkleber wieder kostenlos erhältlich

   Anlässlich des Europäischen Tages der Ersten Hilfe am 11. September legen der Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs (ASBÖ) und das Forum Mobilkommunikation die Notrufkarte 112 mit dem Aufkleber “Euro-Notruf 112″ neu auf. Die nützliche Info im Scheckkartenformat führt klar verständlich durch die vier Schritte eines Notrufs: 1.Wo ist der Unfallort? 2.Wer ruft an? 3.Was ist passiert? 4.Warten auf Rückfragen!

In der Karte kann jeder Besitzer zwei ICE (In Case of Emergency)-Kontakte eintragen. Für Ärzte und Sanitäter ist der Kontaktespeicher des Handys eines Bewusstlosen eine wichtige Informationsquelle. Angehörige, die im Notfall informiert werden sollen, wissen meist auch über lebensnotwendige Informationen, etwa über Allergien und sonstige Krankheiten, Bescheid. Damit diese Angehörigen im Speicher des Handys schnell gefunden werden, müssen diese Kontakte mit dem Kürzel “ICE” markiert werden. Link: Info ASBÖ und FMK

Die Notrufkarte 112 ist kostenlos erhältlich:
 Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs
 Hollergasse 2-6, 1150 Wien
 Telefon: 01/89 145-219
 E-Mail: info@samariterbund.net
 Forum Mobilkommunikation
 Frau Neusser
 Telefon: 01/588 39 14
 E-Mail: neusser@fmk.at 

mehr: Statistik zum Notruf 112

Weitere Informationen zum Vorrückungsstichtag

Vorrückungsstichtag. Neue Informationen der GÖD, Download Antragsformular   und Anfragebeantwortung

Die GÖD konnte erreichen, dass durch die rückwirkend (bis 1.1.2004) in Kraft getretene Neuregelung und entsprechenden Übergangsbestimmungen bezüglich Vorrückungsstichtag, egal ob ein öffentlich-rechtliches oder vertragliches Dienstverhältnis besteht, keine Nachteile, sehr wohl aber Verbesserungen greifen können.

Am 30.August 2010 wurde das BGBl. I Nr. 82/2010 verlautbart (Download), am 1. September 2010 folgte die Verordnung, BGBl. II Nr. 282/2010 (Download).

Aufgrund dieser rückwirkend in Kraft getretenen Neuregelungen samt Verordnung erfolgt eine Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages nur dann, wenn der Antrag unter Verwendung eines vom Bundeskanzler mit Verordnung festgelegten Formulars (Download) gestellt wird.

Auf diesem Formular sind Sachverhalte als Begründung für eine Antragstellung angeführt. Trifft einer dieser Sachverhalte zu, so macht eine neue Antragstellung bzw. die Nachreichung des ausgefüllten Formulars Sinn (siehe dazu auch Punkt C im beiliegenden Informationsblatt).

Jene Kolleginnen und Kollegen, welche bereits vor Erlassung der Verordnung einen Antrag gestellt haben, werden nun vom „Dienstgeber“ aufgefordert (Download Beamte, Download VB), innerhalb von 4 Wochen den ursprünglichen Antrag mit dem bereits erwähnten Formular zu ergänzen. Der Antrag gilt dann als vollständig eingebracht.

Anfragebeantwortung der GÖD bitte hier weiterlesen!

Entlastung der Spitalsambulanzen möglich?

Gruppenpraxen:  Bessere Nahversorgung – längere Öffnungszeiten – Entlastung der Spitalsambulanzen

   Wien (OTS/SK) – “Die Ärzte GmbHs sind ein Meilenstein in der Verbesserung der medizinischen Versorgung – besonders im ländlichen Bereich”, begrüßt SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser am Dienstag den Start der neuen Gruppenpraxen. Ab 1. September 2010 ermöglicht eine Novelle des Ärztegesetzes, dass Ärzte – seien es nun Allgemeinmediziner, Fachärzte oder eine Kombination beider – Gruppenpraxen bilden können. “Die neuen Ärzte GmbHs bringen viele Vorteile für die Patientinnen und Patienten. Besonders in weniger dicht besiedelten Regionen und für Menschen, die nicht mobil sind, ist eine Ärzte GmbH eine enorme Erleichterung und wichtige Verbesserung in der Qualität ihrer Gesundheitsversorgung”, so Oberhauser. “Weiße Flecken in der Gesundheitsversorgung werden damit geschlossen”, zeigt sich die Gesundheitssprecherin erfreut. Wo bisher lange Anfahrtswege für verschiedene Facharztbesuche notwendig waren, wird durch Ärztekooperation nun eine bessere, weil nähere, Versorgung garantiert.

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