Archiv für August 2010

Vorrückungsstichtag und Urlaubsregelung

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 8.7.10 wurde im Nationalrat eine Gesetzesänderung zur Berechnung des Vorrückungsstichtages sowie der Urlaubsregelung beschlossen (Klick auf Paragraphen). 

 Vorrückungsstichtag (gilt nur für Vertragsbedienstete, Beamte und Sondermittelbedienstete)    

 Die Berechnung des Vorrückungsstichtages beginnt jetzt mit Absolvierung der 9. Schulstufe (= Beendigung der Schulpflicht). Bisher waren Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres von der Anrechnung ausgeschlossen. Nach der Neuregelung erfolgt erst ab der zweiten in jeder Verwendungsgruppe in Betracht kommenden Gehaltsstufe eine Vorrückung alle 2 Jahre, in der jeweils in Betracht kommenden ersten Gehaltsstufe bleibt man 5 Jahre (daher führt in den meisten Fällen die neue Anrechnung zu keiner Änderung der Vorrückung). Eine Verbesserung wäre nur möglich wenn:
- die 9. Schulstufe vor dem 15. Geburtstag abgeschlossen wurde und/oder
- Vollanrechnungszeiten, wie z.B. Dienstverhältnisse zu einer Gebietskörperschaft, Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungszeiten (z.B. Matura) vor Vollendung des 18. Lebensjahres absolviert worden sind.
Die Neuregelung betreffend Anrechnung von Vordienstzeiten tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

bitte hier weiterlesen!


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