Die Anzahl der Professuren gemäß § 99 Abs. 3 UG wurde vom Rektorat der Medizinischen Universität Wien nach Genehmigung durch den Universitätsrat in dessen Sitzung am 12.12.2009 festgelegt und folgende Verordnung über Anzahl und Auswahlverfahren für Professuren gemäß § 99 Abs. 3 UG in der Sitzung am 21.7.2010 beschlossen (Mitteilungsblatt der MedUni Wien, ausgegeben am 26.7.2010, 21. Stück; Nr. 33).
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