Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal hat mit dem Rektorat beiliegende Vereinbarung über die Nutzung des EDM (Elektronischer Dienstplanmanager) abgeschlossen.
Wichtige Erneuerungen sind die klare Definition der Nutzung der Wissenschaftstage: diese sind nur als Alternative zum freien Tag vor einem Wochenenddienst zu konsumieren. An diesem Tag soll ausschließlich Forschung und Lehre und keine Routinetätigkeit gemacht werden.
Darüber hinaus besteht nunmehr die Möglichkeit, klinische Mehrleistungen außerhalb der gesetzlich erlaubten Stundengrenzen auch in den EDM einzutragen. Dabei muss es sich um Situationen handeln, wo eine Behandlung der Patienten unaufschiebbar ist. Diese Zeiten werden dem zuständigen Organisationseinheitsleiter nach Eintragung elektronisch gemeldet und müssen dann von diesem freigegeben werden.
Als dritte wesentliche Erneuerung haben wir vereinbart, dass beauftragte Lehre im EDM (curriculare Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen) berücksichtigt werden muss und so auch als Arbeitszeit gewertet wird und insbesondere auch bei der Diensteinteilung Berücksichtigung findet.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Szekeres, Ingwald Strasser
EDM, Download der Betriebsvereinbarung:
Link: EDM-Betriebsvereinbarung (PDF; 1,3MB; 8 Seiten)
Link: Anhang, Eckpunkte zum EDM (PDF; 1MB; 6 Seiten)
















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