Archiv für März 2010

Jeder zweite Arzt burnout-gefährdet

Wien (OTS) -  Der Neurologe Wolfgang Lalouschek und ÄK-Präsident Walter Dorner argumentieren:

   Aktuelle Studien belegen, dass zumindest 20 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in Österreich manifeste Burnout-Symptome zeigen, 50 Prozent gelten als gefährdet. Um Übermüdung, Erschöpfung und Frustration rechtzeitig vorzubeugen, fordert die Ärztekammer nun die Begrenzung der Arbeitszeiten “auf ein zumutbares Maß” durch genaue Überprüfung der Arbeitssituation, die  Einhaltung der maximal zulässigen Arbeitszeiten im Spitalsbereich sowie die Möglichkeit vor allem für ältere Kolleginnen und Kollegen, die Anzahl der Nachtdienste zu begrenzen. 

bitte hier weiterlesen

EDM – Betriebsvereinbarung

Betriebsrat

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal hat mit dem Rektorat beiliegende Vereinbarung über die Nutzung des EDM (Elektronischer Dienstplanmanager) abgeschlossen.

Wichtige Erneuerungen sind die klare Definition der Nutzung der Wissenschaftstage: diese sind nur als Alternative zum freien Tag vor einem Wochenenddienst zu konsumieren. An diesem Tag soll ausschließlich Forschung und Lehre und keine Routinetätigkeit gemacht werden.

Darüber hinaus besteht nunmehr die Möglichkeit, klinische Mehrleistungen außerhalb der gesetzlich erlaubten Stundengrenzen auch in den EDM einzutragen. Dabei muss es sich um Situationen handeln, wo eine Behandlung der Patienten unaufschiebbar ist. Diese Zeiten werden dem zuständigen Organisationseinheitsleiter nach Eintragung elektronisch gemeldet und müssen dann von diesem freigegeben werden.

Als dritte wesentliche Erneuerung haben wir vereinbart, dass beauftragte Lehre im EDM (curriculare Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen) berücksichtigt werden muss und so auch als Arbeitszeit gewertet wird und insbesondere auch bei der Diensteinteilung Berücksichtigung findet.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Szekeres,    Ingwald Strasser

EDM, Download der Betriebsvereinbarung:
Link:
EDM-Betriebsvereinbarung (PDF; 1,3MB; 8 Seiten) 
Link: Anhang, Eckpunkte zum EDM (PDF; 1MB; 6 Seiten) 

Wahlergebnisse vom 17.3.2010

Senat (6 Mandate): Stimmen Mandate Prozent  
AMM 244 2 25,30%  
MUWMi 187 1 19,40%  
GAKU-Medizin 168 1 17,40%  
MUW united 138 1 14,30%  
Vereinigung aktiv 98 1 10,20%  
Klin. Mittelbau 83 0 8,60%  
Liste MAK 46 0 4,80%  
Wahlbeteiligung: 28,74%        
————————————–        
         
Arbeitskreis (4): Stimmen Mandate Prozent  
AMM 304 1 32,30%  
MUWMi 254 1 27,00%  
GAKU-Medizin 217 1 23,00%  
MUW united 167 1 17,70%  
Wahlbeteiligung: 28,97%        
—————————————-        
         
KA-AZG (5): Stimmen Mandate Prozent  
MUWMi 196 1 29,60%  
AMM 128 1 19,30%  
GAKU-Medizin 119 1 17,90%  
MUW united 114 1 17,20%  
Vereingg. aktiv
Wahlbeteiligung: 36,29%
106 1 16,00%

Beschwerde beim VwGH nach Strafe wegen Überstunden der AnästhesistInnen

MUW-Universitätsrat und Rektor Schütz: “Entscheid des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) nicht im Interesse der PatientInnen”. (OTS Wien)

    Die Medizinische Universität Wien wird – nach Verhängung einer Verwaltungsstrafe gegen Rektor Schütz durch den UVS wegen Überstunden von AnästhesistInnen – Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erheben. Das hat der Universitätsrat der MedUni Wien bei seiner jüngsten Sitzung bestätigt: “Die Rechtsauffassung des UVS hätte im überprüften Zeitraum zu einer schweren Beeinträchtigung der PatientInnenversorgung geführt. Die MedUni Wien hat die gesetzliche Pflicht, dem AKH die bei ihr beschäftigten Ärztinnen und Ärzte zur PatientInnenbetreuung zur Verfügung zu stellen. Im Interesse der PatientInnen einerseits und im Sinne von Forschung und Lehre andererseits sind dem AKH und der MedUni klar unterschiedliche Rollen zugewiesen”, heißt es dazu aus dem Unirat. “Die MedUni Wien ist zwar formal Dienstgeber der auch zu Forschung und Lehre verpflichteten Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken, hinsichtlich der PatientInnenbetreuung unterliegen sie jedoch ausschließlich der Aufsicht durch das AKH. Nur das AKH kann entscheiden, ob etwa ein Anästhesist bei einer länger dauernden Operation Überstunden absolvieren muss oder nicht.”
Weiterlesen ‘Beschwerde beim VwGH nach Strafe wegen Überstunden der AnästhesistInnen’

Wahlen am 17. März 2010

17. März 2010
Ort: Rektoratsgebäude Bauteil 88, Ebene 1, Gang 500A, Rektoratssaal
Öffnungszeit des Wahllokals: 7.00-17.00 Uhr

Sie erhalten bei der Wahl 3 verschiedene Stimmzettel (mit den Listenbezeichnungen von mehreren wahlwerbenden Gruppen):

1. WAHL ZUM SENAT DER MED UNI WIEN,
2. WAHL DER KA-AZG VERTRETERiNNEN,
3. WAHL IN DEN ARBEITSKREIS FÜR GLEICHBEHANDLUNGSFRAGEN

Aus den Aufgaben des Senats:  
Erstellung eines Dreiervorschlags für die Rektorswahl, Mitwirkung bei Habil.- u. Berufungsverfahren, Erlassung der Curricula (gemäß §25 Universitätsgesetz2002).

Aufgaben der KA-AZG-VertreterInnen:
Der Betriebsrat kann nur mit Zustimmung der hier von den MitarbeiterInnen gewählten Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz-(KA-AZG-)VertreterInnen Betriebsvereinbarungen bezgl. Arbeitszeiten mit dem Arbeitgeber (Rektor) abschließen. Die KA-AZG-VertreterInnen haben das Recht, bei sämtlichen Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die dieses Arbeitszeit-Gesetz betreffen, anwesend zu sein (gemäß §3 KA-AZG).

Aufgaben des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen: 
Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts, sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und die Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen (gemäß §42 UG2002).

Es ist leider keine Briefwahl möglich.

IMPFAKTION

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Betriebsräte für das allgemeine und wissenschaftliche Universitätspersonal möchten Sie über folgende Aktion informieren:

Impfaktion 2010
Das Institut für Spezifische Prophylaxe u. Tropenmedizin (Leitung: Univ. Prof. Dr. Ursula Wiedermann-Schmidt) lädt zur jährlichen Impfaktion für MUW Angestellte ein:

ZECKENIMPFUNG
(Selbstzahler) 
und
TETANUS – IMPFUNG 
(gratis)

 1.TERMIN: Dienstag, 23.03.2010, 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr 
ORT: KL. SITZUNGSSAAL d. REKTORATS  Spitalgasse 23 Ebene 1

 2.TERMIN: Dienstag, 13.04.2010, 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr 
ORT: BETRIEBSRAT  Spitalgasse 23 Ebene 2, Gang 500, Zimmer 510

Folgende Impfungen werden durchgeführt:

  Zeckenimpfung
Grundimmunisierung oder Auffrischungsimpfung (in Abhängigkeit v. Impfanamnese)
Preis pro Zeckenimpfung
Bedienstete, die über die BVA versichert sind:             € 7,00 
Bedienstete, die über die WGKK versichert sind:        € 15,00
Die Bezahlung des Impfstoffes erfolgt direkt am Impftag. Wir ersuchen höflichst, um Wartezeiten zu vermeiden, den Betrag abgezählt bereitzuhalten.

  Di-Tet-Pertussis-  oder  Di-Tet-Impfung
Grundimmunisierung oder Auffrischungsimpfung (in Abhängigkeit v. Impfanamnese). Diese Impfung wird gratis (bezahlt durch das Rektorat) angeboten!

Wenn vorhanden, bitte  Impfpass unbedingt mitnehmen!

Bitte um ANMELDUNG bis 19.03.2010  bei
Fr. Demel  ingrid.demel@meduniwien.ac.at  
oder nur im Ausnahmefall unter der Tel.Nr. 06648408490

Bei Anmeldung per email erfolgt keine Rückbestätigung, sie werden automatisch auf der Anmeldeliste vermerkt.

Gabriele Waidringer,Vorsitzende des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal 
Ao. Univ. Prof. Dr. Thomas Szekeres, Vorsitzender des Betriebsrates für das wissenschaftliche Universitätspersonal


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wird als Info-Blog vom Betriebsrat der Medizinischen Universität Wien für alle MitarbeiterInnen des wissenschaftlichen Personals betrieben.

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