Archiv für Oktober 2009

ÖGB-Vizepräsidentin: „…spielt ein Rektor mit den Beschäftigten und den PatientInnen…“

Dr. Sabine Oberhauser 2

Wien  (OTS/ÖGB) - „Mir fehlt dafür jedes Verständnis. Da spielt ein Rektor mit den Beschäftigten und den PatientInnen“, kritisiert Dr. Sabine Oberhauser, Vorsitzende der ARGE-ÄrztInnen und ÖGB-Vizepräsidentin, die Verschleppung konstruktiver Gespräche über die Betriebsvereinbarung für die ÄrztInnen an der Medizinischen Universität Wien (MUW). Die Betriebsvereinbarung läuft mit Ende des Jahres aus.

Die Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste für die ÄrztInnen an der MUW sind in dieser Betriebsvereinbarung geregelt. Oberhauser: „Wenn der Rektor nicht endlich Konstruktivität zeigt und ernsthaft verhandelt, ist bereits ab dem Neujahrstag eine gute
Patientenbetreuung auf legaler Basis nicht mehr möglich.“ Nach dem Gesetz dürfen ÄrztInnen nicht länger als 48 Stunden die Woche arbeiten. Damit kann eine gute Patientenbetreuung nicht aufrecht erhalten werden. Derzeit arbeiten die ÄrztInnen durchschnittlich 60 Stunden. Ohne Betriebsvereinbarung wäre das illegal. Oberhauser: „Ich hoffe doch nicht, dass der Rektor die ÄrztInnen in die Illegalität drängt. Denen geht es um die bestmögliche Betreuung der PatientInnen.“
LINK zur Stellungnahme Oberhausers.

Dorner fordert rasche Verhandlungen des Rektors

Dorner, ÄK-PräsidentViel Zeit bleibe nicht mehr, ließ der Ärztekammerpräsident wissen, um eine für alle sinnvolle Regelung zu finden: „Ich fordere den Rektor auf, endlich konstruktiv zu verhandeln, um eine kontinuierliche gute Patientenversorgung an den Universitätskliniken auch ab 1. Jänner 2010 sicherzustellen.“

Wien (OTS) – Dringenden Handlungsbedarf sieht der Präsident der Wiener Ärztekammer, Walter Dorner, bei den anstehenden Verhandlungen zur Betriebsvereinbarung an der Medizinischen Universität Wien (MUW). Da es noch keine konstruktiven Gespräche mit dem Rektor zu der am 31. Dezember 2009 auslaufenden Betriebsvereinbarung gegeben habe, könne es zu einer Verschlechterung in der Patientenbetreuung kommen, warnt der Ärztekammerchef.

Die Betriebsvereinbarung regelt die Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste. Ohne diese Regelung dürfen Ärztinnen und Ärzte nur werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr am Krankenbett arbeiten. „Wenn es nicht rasch eine neue Regelung gibt, wäre bereits der Dienst am Neujahrstag ungesetzlich“, weist Dorner auf die prekäre Lage an den
Universitätskliniken in Wien hin. Eine gültige Vereinbarung ist die Voraussetzung, dass Ärztinnen und Ärzte mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Im Durchschnitt sind es derzeit 60 Stunden wöchentlich. „Ohne die Vereinbarung kommt es zu illegalen Übertretungen der Arbeitszeiten“, warnt der Ärztekammerpräsident.

Bereits seit zwei Jahren weisen Ärztekammer und Betriebsrat der MUW auf das Auslaufen der Vereinbarung hin, doch erste Gespräche verliefen „keinesfalls konstruktiv“ und erfolgten zudem zu spät. Selbst der gemeinsame Vorschlag der Medizinischen Universitäten Innsbruck, Graz und Wien, der eine Weiterschreibung der bisherigen Regelung bedeutet hätte, wurde vom Rektorat in Wien bislang nicht angenommen.

weiterlesen ‘Dorner fordert rasche Verhandlungen des Rektors’

Journaldienste und Patientenversorgung der Med-Unis im Pressespiegel

„Wiener Zeitung“ vom 28.10.2009, Seite: 5Zeitungs Logo Wiener Z

Unikliniken warnen vor Arbeitskonflikt. Verschlechterung für Patieten droht.
   Wien. Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten in Österreich (Wien, Graz, Innsbruck) warnen vor einer drohenden Verschlechterung in der Patientenversorgung. Weil eine seit 2002 geltende Betriebsvereinbarung über Nacht- und Wochenenddienste ausläuft und es bisher noch kaum Verhandlungen über eine neue gab, könnten schon ab 1. Jänner 2010 die Dienste der Ärzte „illegal“ werden. „Wir fordern die Universitäten dringend zu Verhandlungen auf“, erklärte Martin Tiefenthaler für die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der MedUnis.
   Der Hintergrund: Ohne Betriebsvereinbarung dürfen Ärztinnen und Ärzte, die dem Uni-Kollektivvertrag unterliegen, nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr am Krankenbett arbeiten. Nacht- und Wochenenddienste sind bisher durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, die auch die geltenden Arbeitszeithöchstgrenzen berücksichtigt.
   Tiefenthaler warnt davor, dass Uni-Ärzte laut Gesetz ab 1. Jänner 2010 keine Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste leisten.
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„Der Standard“ vom 28.10.2009, Seite: 8Zeitungs Logo Standard

Ärzte warnen vor schlechter Patientenversorgung 
   Innsbruck/Graz/Wien – Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten in Österreich (Wien, Graz, Innsbruck) warnen vor einer drohenden Verschlechterung in der Patientenversorgung. Weil eine seit 2002 geltende Betriebsvereinbarung über Nacht- und Wochenenddienste ausläuft und es bisher noch kaum Verhandlungen über eine neue gab, könnten schon ab 1. Jänner 2010 die Dienste der Ärzte „illegal“ werden.
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„Tiroler Tageszeitung“ vom 28.10.2009, Seite: 4Zeitungs Logo TT

   Innsbruck -Die Betriebsräte der Medizinischen Unis schlagen Alarm. Ihre Betriebsvereinbarung für Nacht- und Wochenenddienste läuft aus. Und ab der Silvesternacht hieße dies, dass etwa die Hälfte der Ärzte des Innsbrucker Krankenhauses für die Dienstpläne ausfiele, erklärt der Innsbrucker Med-Uni-Betriebsrat Martin Tiefenthaler. „Wir wollen nicht die Buhmänner der Nation sein, aber ohne Vereinbarung dürfen diese nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr am Krankenbett arbeiten.“
   Vizerektorin bedauert
   Er setzt sich auch für die Beibehaltung der Tiroler Lösung – 25 Stunden durchgehend – ein. In Wien wurden bekanntlich Stimmen laut, die einen Schichtbetrieb für Ärzte forderten. Gegen diesen setzt sich Tiefenthaler ein. Bisher habe es keine Gespräche gegeben, fordert er das Rektorat nun zum Handeln auf. Zwar stehe eine Verhandlungsrunde am Donnerstag an, hier dürfe man aber nicht mehr zögern.
   Vizerektorin Doris Balogh bedauerte es gegenüber der TT sehr, dass der Betriebsrat der Verhandlungsrunde hier vorgegriffen habe und die Med-Uni damit negativ in die Schlagzeilen bringe: „Ich bin zuversichtlich, dass wir hier gemeinsam zur Zufriedenheit aller eine Lösung finden.“ Der Betriebsrat dürfe aber nicht auf einem Partout-Standpunkt stehen. Sie könne sich zwar eine Fortführung der derzeitigen Lösung vorstellen, näher wollte sie vor der Verhandlung nicht auf Details eingehen. Für Donnerstag sei auch ein Arbeitsrechtexperte geladen.(mir)
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„Die Presse“ vom 28.10.2009, Seite: 3Zeitungs Logo Presse

Med-Unis: Konflikt droht
   Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten (Wien, Graz, Innsbruck) warnen vor einer Verschlechterung in der Patientenversorgung. Weil eine seit 2002 gültige Betriebsvereinbarung über Nacht- und Wochenenddienste ausläuft, könnten schon ab 1. Jänner 2010 die Dienste der Ärzte „illegal“ werden. „Wir fordern die Universitäten dringend zu Verhandlungen auf“, erklärte Martin Tiefenthaler am Dienstag für die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der Med-Unis.

UNIVERSITÄTSKLINIKEN: Arbeitskonflikt droht !

   Bei der letzten Tagung der Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der Med-Unis Wien, Innsbruck und Graz wurde die APA von der drohenden Verschlechterung der Patientenversorgung informiert:

Betriebsvereinbarung über Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste läuft aus.

   Innsbruck/Graz/Wien (APA) – Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten in Österreich (Wien, Graz, Innsbruck) warnen jetzt vor einer drohenden Verschlechterung in der Patientenversorgung. Weil eine seit 2002 geltende Betriebsvereinbarung über Nacht- und Wochenenddienste ausläuft und es bisher noch kaum Verhandlungen über eine neue gab, könnten schon ab 1. Jänner 2010 die Dienste der Ärzte „illegal“ werden. „Wir fordern die Universitäten dringend zu Verhandlungen auf“, erklärte Martin Tiefenthaler (Innsbruck) für die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der MedUnis.

   „Ohne geltende Betriebsvereinbarung dürfen Ärztinnen und Ärzte, die dem Uni-Kollektivvertrag unterliegen, nur werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr am Krankenbett arbeiten. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Dabei beträgt unsere Arbeitszeit sowieso schon im Durchschnitt 60 Stunden pro Woche“, sagte der Sprecher der MedUni-Betriebsräte.

   Nacht- und Wochenenddienste sind bisher durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, die auch die geltenden Arbeitszeithöchstgrenzen berücksichtigt. Tiefenthaler: „Wir weisen die Rektorate seit zwei Jahren darauf hin, dass die mit 31.12.2009 automatisch ablaufende Vereinbarung neu abzuschließen ist. Kommt es zu keinem fristgerechten Abschluss, dürfen Uni-Ärztinnen und Ärzte laut Gesetz ab dem 1.1.2010 keine Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste leisten. Bereits der Dienst am Neujahrstag wäre ungesetzlich. Wir haben sogar einen gemeinsamen Vorschlag der MedUnis vorgelegt, der bloß die Weiterschreibung der bisherigen Regelung bedeuten würde. Aber es gibt bisher keine neue Regelung.

   Laut dem Innsbrucker Nephrologen wollten die Rektorate der drei MedUnis offenbar jeweils eigene Regelungen aushandeln. In Wien gebe es Tendenzen, die alte Regelung durch teilweise Schichtdienste auszuhebeln, was einer Schlechterstellung des Personals gleichkomme. Die Angelegenheit hat einen gewissen Zeitdruck in sich: Für den Jahreswechsel müssen auch noch fristgerecht die Dienstpläne für die Universitätskliniken erstellt werden.
(Schluss) ww/mk
APA0099 2009-10-27/09:55

LINK zum ORF-Bericht.
LINK zur  Einladung zur Betriebsversammlung: am Mittwoch, 4. Nov. 2009 um 7.15 Uhr Hörsaal 2

Nachtdienste an Uni-Kliniken vor dem Aus?

Betriebsräte der Medizinischen Universitäten warnen vor drohender Verschlechterung in der Patientenversorgung

   Mit dem 31.12.2009 laufen in Wien, Innsbruck und Graz die bisher geltenden Betriebsvereinbarungen für Nacht- und Wochenenddienste an Universitätskliniken aus. Ohne geltende Betriebsvereinbarung dürfen Ärztinnen und Ärzte, die dem Uni-Kollektivvertrag unterliegen, nur werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr am Krankenbett arbeiten. Nacht- und Wochenenddienste sind bisher durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, die auch die Arbeitszeithöchstgrenzen berücksichtigt. Die Betriebsräte weisen die Rektorate seit 2 Jahren darauf hin, dass die mit 31.12.2009 automatisch ablaufende Vereinbarung neu abzuschließen ist. Kommt es zu keinem fristgerechten Abschluss, dürfen Uni-Ärztinnen und Ärzte laut Gesetz ab dem 1.1.2010 keine Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste leisten. Bereits der Dienst am Neujahrstag wäre ungesetzlich. Die Betriebsräte der Medizinischen Universitäten fordern die Rektoren auf, endlich konstruktiv zu verhandeln um eine fristgerechte Dienstplanerstellung für eine kontinuierliche Patientenversorgung an den Uni-Kliniken auch nach der Silvesternacht sicherzustellen.

Prof. Dr. Regina Gatternig, Prof. Dr. Thomas Szekeres und Prof. Dr. Martin Tiefenthaler,

für die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der
Medizinischen Universitäten Graz, Wien und Innsbruck

MUG LogoMUW

MUI Logo

NEU: Oktober-Ausgabe der MUW-Betriebsratszeitung

MITBESTIMMUNG 2009-3_21-10-09ccc S1d Die Oktober-Ausgabe der „MIT-BESTIMMUNG“ können Sie bereits im Online-Archiv des Betriebsratsblogs lesen. In Ihren Klinikpostkästen finden Sie die Zeitung in einer Woche u.a. mit spannenden Analysen, Kommentaren und Einschätzungen zu gegenwärtigen und künftigen MUW-Arbeitsbedingungen, sowie zu arbeitgeberseitig geplanten Übergangsregelungen bei der Umsetzung des Uni-Kollektivvertrags.

EINLADUNG zur BETRIEBSVERSAMMLUNG

des wissenschaftlichen Personals der MUW

am  04. November 2009,   um   07.15 Uhr,

im   HS 2, Hörsaalzentrum AKH

Währinger Gürtel 18-20

Auf der Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Betriebsversammlung
  2. Betriebsvereinbarung Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz
  3. Kollektivvertrag
  4. Rechnungsprüfungsbericht
  5. Allfälliges

Aufgrund des Arbeitsverfassungsgesetzes steht allen Bediensteten – sofern nicht schwerwiegende dienstliche Gründe entgegenstehen – das Recht zu, an einer Betriebsversammlung teilzunehmen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Thomas Szekeres

Vorsitzender des Betriebsrates
f.d. wissenschaftliche Personal

Siehe LINK: Ergebnisse der Betriebsversammlungen

Grippeschutzimpfung

EINLADUNG

zur kostenlosen

SAISONALEN GRIPPESCHUTZIMPFUNG
und   H1N1-IMPFAKTION

für

das allgemeine und wissenschaftliche Personal der

Medizinischen Universität Wien

Achtung: Gegen die H1N1-“Neue-Grippe“ soll jede Person zwei Mal (Abstand von drei Wochen) geimpft werden! Anmeldung  s. weiter unten. LINK: Schweinegrippe-Vakzine

Termine:

1)  Dienstag, 27.10.09 ……….. 11.00 Uhr – 13.00 Uhr
nur saisonale Grippeimpfung

Ort: Betriebsratsbüro,
Spitalgasse 23, Bauteil 88, Ebene 2, Gang 500A, Zimmer 510
siehe Lageplan

2)  Dienstag, 10.11.09 ……….. 11.00 Uhr – 13.00 Uhr
Saisonale Grippeimpfung
gemeinsam mit erster H1N1-(Neue Grippe-)Impfung

Ort: kleiner Sitzungssaal d. Rektorats,
Spitalgasse 23, BT 88, Ebene 1, Gang 500A,
ein Stock unterhalb des Betriebsratsbüros
siehe Lageplan

3)  Dienstag, 1.12.09…………..11.00 Uhr - 13.00 Uhr
 zweite H1N1-(Neue Grippe-)Impfung

Ort: Jugendstil-Hörsaal
Spitalgasse 23, BT 88, Ebene 2, Gang 900


Die Impfung wird von Frau Univ.-Prof. Dr. Ursula Wiedermann-Schmidt vom Institut für spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin durchgeführt. Auch die Einladung erfolgt von Frau Prof. Wiedermann im Auftrag der MUW.

Es wird um Anmeldung per e-mail an ingrid.demel@meduniwien.ac.at oder über die Tel. Nr. 0664- 8408490  ersucht:
Für die Saisonale Grippeimpfung bis spätestens
21.10.09.
Für die H1N1-Grippeimpfung bis spätestens 23.10.09.

Gabriele Waidringer,  Vorsitzende des Betriebsrats für das allgemeine Universitätspersonal und

Thomas Szekeres, Vorsitzender des Betriebsrats für das wissenschaftliche Universitätspersonal

Betriebs-Vereinbarung nach Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

   Nach dem Veröffentlichen des untenstehenden nächsten Artikels in diesem Blog hat Sie das Rektorat via Aussendung informiert, dass es die derzeitige Arbeitszeit-Vereinbarung um einige Monate verlängern möchte. Dem Betriebsrat liegt ein derartiger Vorschlag derzeit noch nicht vor und kann daher auch nicht bewertet werden. Allerdings würde eine Verlängerung das Problem des fehlenden ärztlichen Personals und der Nichteinhaltung des Arbeitszeitgesetzes nur prolongieren und nicht lösen. In diesem Zusammenhang erlauben wir uns, darauf hinzuweisen, dass der Betriebsrat auch in einigen Monaten Dienstzeitänderungen gegen den Wunsch der betroffenen MitarbeiterInnen und Kliniken nicht zustimmen wird.
    Weiters sei erwähnt, dass seit 2002 bekannt ist, dass die Vereinbarung mit Ende 2009 ausläuft. Auf das Auslaufen der Vereinbarung wurde bereits seit Sommer 2008 seitens des Betriebsrats und der Ärztekammer mehrfach hingewiesen.

Thomas Szekeres, Ingwald Strasser, Wolfgang Baumgartner,
Vorsitzende des Betriebsrats für das Wissenschaftliche MUW-Personal

Journaldienst-Vereinbarung läuft Ende 2009 aus. Noch keine Einigung mit Rektorat in Sicht

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    Wir berichten über die Verhandlungen bzgl. der Betriebsvereinbarung zum Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz.

   Um (auch) nach dem Auslaufen der derzeitigen Vereinbarung ab 1.1.2010 weiterhin Journaldienste in der bisher üblichen Weise absolvieren zu können, bedarf es einer neuen Vereinbarung über verlängerte Dienste (KA-AZG Betriebsvereinbarung) mit dem Rektorat.

   Sonst wäre die durchgehende Arbeitszeit pro Tag mit 13 Stunden automatisch gesetzlich limitiert und die durchschnittliche Stundenobergrenze pro Woche dürfte 48 Stunden nicht übersteigen.

    Wir haben dem Rektorat mit 23.9.2009 vorgeschlagen, die derzeitige Vereinbarung neu abzuschließen, wobei die jährliche Erhöhung der Journaldienstgehälter inflationsaliquotiert wird. Damit könnte der Betrieb am AKH wie bisher weitergeführt werden.

    Leider wurde dieses Angebot bis dato nicht angenommen, das Rektorat hat uns erst auf unseren Wunsch hin zu weiteren Gesprächen eingeladen, allerdings erst für Ende Oktober, dabei sollten bereits jetzt die Dienstpläne für Jänner 2010 erstellt werden.

   Ohne Betriebsvereinbarung müssen alternative Dienstpläne erstellt werden, was z.B. bedeutet, dass dann nach 13 Stunden Dienst eine Ablöse erfolgen muss! Gleichzeitig könnte der derzeitige Arbeitsumfang am AKH – Universitätskliniken (Forschung und Lehre sollten ja ebenfalls weiter laufen) keinesfalls erbracht werden.

    Das Rektorat hat bisher allerdings auch keine ausgearbeiteten alternativen Vorschläge für eine Vereinbarung unterbreitet. Wir werden Anfang November weiter berichten und dann auch erwägen, welche Maßnahmen im Falle eines Scheiterns der Gespräche diskutiert werden müssen.

    Mit freundlichen Grüßen

Für den Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal an der MUW

Thomas Szekeres      Ingwald Strasser      Wolfgang Baumgartner

Weitere Infos zum Thema verlängerte (Journal-)Dienste:
LINK: Brief an alle ärztlichen MitarbeiterInnen (v. Sept. 2009) 
LINK: Artikel des Arbeitsrechtsexperten Doz. Lukas Stärker (v. Juli 2009)
LINK: Ärztliche Nachtdienstleistungen ab 2010 gefährdet (v. Juli 2009)

Info-Veranstaltungen des Rektors zum Kollektivvertrag an den einzelnen OE angelaufen

Der Rektor, Prof. Schütz, bietet den Organisationseinheitsleitern Info-Veranstaltungen zur Überleitung des wissenschaftlichen Personals der jeweiligen Organisationseinheiten (OE) in den Uni-Kollektivvertrag an. Es handelt sich, bei Interesse Ihres  Klinikvorstands/Organisationseinheitsleiters, um ein- bis zweistündige Veranstaltungen mit allen MitarbeiterInnen der jeweiligen OE  am frühen Vormittag. Diese Veranstaltungen sind bereits angelaufen.

 

Der Rektor beantwortet dabei u.a. vertragsspezifische aber auch persönliche Einstufungs- und Karrierefragen.

 

Es ist sinnvoll, Ihren Organisationseinheitsleiter/Klinikvorstand zur Einladung des Rektors an Ihre OE zu bewegen (falls noch kein Termin vorgesehen), um bei dieser Gelegenheit zusammen mit Ihren anstellungsspezifisch ökonomischen Bedenken und Einwänden  auch die OE-spezifischen Strategien zur Sprache mit dem Arbeitgeber Rektor zu bringen.

Grippeschutzimpfung

EINLADUNG

zur kostenlosen

saisonalen GRIPPESCHUTZIMPFUNG
und H1N1-Impfaktion

für

das allgemeine und wissenschaftliche Personal der

Medizinischen Universität Wien

Achtung, Änderung: Aufgrund der späten Anlieferung des H1N1-Impfstoffs wird der erste Impftermin nur für die saisonale Impfung verwendet und der dritte Impftermin nur für die H1N1-Impfung ! Anmeldetermine s. weiter unten.

Termine:

1. Dienstag, 27.10.09 ……….. 11.00 Uhr – 13.00 Uhr
nur saisonale Grippeimpfung

Ort: Betriebsratsbüro,
Spitalgasse 23, Bauteil 88, Ebene 2, Gang 500, Zimmer 510
siehe Lageplan

2. Dienstag, 10.11.09 ……….. 11.00 Uhr – 13.00 Uhr
Saisonale Grippeimpfung
gemeinsam mit H1N1-(Neue Grippe-)Impfaktion

Ort: kleiner Sitzungssaal d. Rektorats,
Ebene 1, ein Stock unterhalb des Betriebsratsbüros
siehe Lageplan

3. Dienstag, 1.12.09…………..11.00 Uhr  – 13.00 Uhr
nur H1N1-(Neue Grippe-)Impfaktion

Ort: Jugendstil-Hörsaal


Die Impfung wird von Frau Univ.-Prof. Dr. Ursula Wiedermann-Schmidt vom Institut für spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin durchgeführt.

Es wird um Anmeldung per e-mail an ingrid.demel@meduniwien.ac.at oder über die Tel. Nr. 0664- 8408490  ersucht:
Für die Saisonale Grippeimpfung bis spätestens
21.10.09.
Für die H1N1-Grippeimpfung bis spätestens 23.10.09.

Gabriele Waidringer,  Vorsitzende des Betriebsrats für das allgemeine Universitätspersonal und

Thomas Szekeres, Vorsitzender des Betriebsrats für das wissenschaftliche Universitätspersonal

FWF-Newsletter zum Kollektivvertrag

FWF

Liebe Leserin, lieber Leser,

am 1.10.2009 tritt der Kollektivvertrag der Universitäten in Kraft. Dieser Kollektivvertrag gilt auch für alle Neuanstellungen im Rahmen von FWF-Projekten. Für bestehende Dienstverträge, die vom FWF finanziert werden, gibt es eine dreijährige Übergangsfrist, in der nicht in die bestehenden Dienstverhältnisse eingegriffen wird.

Der Kollektivvertrag der Universitäten sieht Pensionskassenzahlungen (im Ausmass von 3% des Bruttogehalts) sowie Einstufungen und Vorrückungen nach bestimmten Anstellungs- und Vordienstzeiten vor. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind nicht beantragbar, sondern sind aus dem Globalbudget, das der Projektleitung zur Verfügung steht, zu finanzieren.

Ab 1.10.2009 gelten (für die tatsächliche Anstellung) die FWF-Gehaltssätze
(http://www.fwf.ac.at/de/projects/personalkostensaetze.html) nicht mehr als Mindestsätze für Personalanstellungen, sondern es greifen die entsprechenden Bestimmungen des Kollektivvertrags der Universitäten. Die Personalkostensätze des FWF sind somit nur mehr für die Berechnung der Personalkosten im Zuge der Antragstellung heran zu ziehen.

Folgende Entscheidungen wurden vom Wissenschaftsfonds im Zusammenhang mit dem Universitäten-Kollektivvertrag getroffen:

bitte hier klicken um weiter zu lesen


Das MUWeblog

wird als Info-Blog vom Betriebsrat der Medizinischen Universität Wien für alle MitarbeiterInnen des wissenschaftlichen Personals betrieben.

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