Umsetzung des Uni-Kollektivvertrags:
- Der Punkt der Qualifizierungsvereinbarungen (QV), (Link: siehe Folien 12-22, zu Punkt 3; KV §80) ist mit dem Betriebsrat nicht im Detail besprochen worden, weder vom Inhalt her noch vom Procedere.
- wer stellt in der Übergangsphase den QV-Antrag
- wann wird das vorgesehene Fachgremium (Link: siehe Folie 19 zu Punkt 3.5) einberufen
- Die Karriereverläufe an der MUW sind unterschiedlich. Hier drei typische aus einer Reihe von Karriereformen:
- Habilitierte, die noch in Ausbildung sind
- Habilitierte, die Arbeitsgruppen leiten, Drittmittel eingeworben haben, Stellvertreter des Vorstands sind usw., mit einem befristeten oder unbefristeten Vertrag, die vorher schon einen befristeten Vertrag als Habilitierte hatten und umgewandelt wurden usw.
- Personen mit Verträgen, die jetzt schon eine Habilitationsklausel haben.
Hier müssen sehr rasch Lösungen gefunden werden. Alles andere wäre extrem leistungsfeindlich. Beispielsweise: alle Habilitierten in A2 oder Habilitierte, die bereits unbefristete Verträge haben, sofort in A2 oder zu diskutierende Variationen.
Wie die Reaktionen auf die an die Bediensteten ausgesandten Briefe zur Umstellung auf den KV zeigen, gibt es gerade im Bereich der Habilitierten erwartungsgemäß besonders viele Fragen (Anmerkung: warum wurde die Zulage nach KV § 68(2) nicht angeführt?), die im Sinne der Betroffenen gelöst werden sollten, weil sonst habilitierte Leistungsträger auf gleichem Niveau behandelt werden wie z.B. Auszubildende.
- Ein weiteres Problem: es gibt Kliniken, an denen die Auszubildenden an externe Spitäler zur Vervollständigung der OP-Kataloge geschickt werden. Diese externen Ausbildungszeiten werden offenbar bei der Einstufung nicht berücksichtigt. Auch wenn daraus zunächst keine unmittelbare reale Gehaltsauswirkung folgt, vermittelt es den Betroffenen doch etwas über die MUW-Bewertung der von ihnen geleisteten Tätigkeit.
Die Mängelliste ist lang – und wird länger (siehe auch untenstehenden Artikel). Die benötigte Verhandlungsbereitschaft des Rektorats dazu wird immer dringlicher. Vor allem deswegen, weil noch weitere gravierende Probleme der Lösung harren, wie die trotz mehrfach vom Betriebsrat urgierte aber weiterhin fehlende Journaldienstvereinbarung ab 1.1.2010. Dieses Fehlen kann katastrophale Auswirkungen auf den AKH-Betrieb haben.















0 Antworten zu „Weitere Mängelliste bei der KV-Umsetzung“