Archiv für September 2009

Übergang zum Kollektivvertrag (KV)

MUW

   Der Rektor hat bei seiner Info-Veranstaltung am 28.9.09 erwähnt, dass der Uni-KV nicht auf eine Universität zugeschnitten sei, sondern für alle 21 öffentlichen Universitäten gälte. Deshalb seien spezielle und verschiedene Anstellungsverhältnisse an den Med Unis nicht im KV berücksichtigt. Im Zusammenhang mit der langen KV-Planungsdauer und der Ausweitung der Anrechnung und Anerkennung von Vordienstzeiten  sprach der Rektor auch von einer notwendig gewordenen Novellierung des KV. Der Zeithorizont dafür blieb allerdings unklar.
   Obwohl die Habilitation im KV nicht erwähnt werde, ist sie weiterhin im Universitätsgesetz vorgesehen [§§ 102, 103 UG] und solle im Rahmen der Qualifizierungsvereinbarungen (QV, nach Kollektivvertrag § 80) berücksichtigt werden, ersetze diese aber nicht. Die Habilitierten würden aber nicht als wissenschaftlich nichtqualifizierte ÄrztInnen eingestuft.

   Die erste Zielvereinbarung mit den OELs werde am 23. Oktober 2009 stattfinden. Die AbteilungsleiterInnen müssen vor diesem Zeitpunkt die tatsächlich notwendige Anzahl von Abteilungsstellen auf wissenschaftlichen und Staff-Physician-Schienen für die nächsten Jahre eruiert und den OELs bekanntgegeben haben. Erst wenn die Zielvereinbarungen abgeschlossen sein würden sei es sinnvoll, mit den Qualifizierungsvereinbarungen zu beginnen (voraussichtlich ab 1. März 2010; LINK: s. Folien 12-22). Diese QVs werden zwischen dem Rektor und den MUW-MitarbeiterInnen in persönlichen Einzelverträgen abgeschlossen.

   Die Leistungsvereinbarung des Rektors mit dem Minister über das Uni-Budget der nächsten Jahre findet am 5.11.09 statt

   Der Rektor sprach von lediglich einer Gruppe von MUW-Angestellten, die durch den KV benachteiligt werde. Betroffen wären diejenigen KollegInnen, die ihre FachärzInnen-(FÄ-)ausbildung jetzt beendet hätten und ab 1.10.09 einen FÄ-Vertrag nach KV bekämen. Ein vor Gültigwerden des KV abgeschlossener FÄ-Vertrag war finanziell bessergestellt. Die Lohnprogression sei zwar flach, allerdings sei eine über 20%ige Gehaltserhöhung junger MitarbeiterInnen (ab dem 4. Anstellungsjahr) unter dem KV gewährleistet.

Dazu der Betriebsrat:

   Falls Sie Bedenken bezüglich erfolgter persönlicher KV-Einstufung haben (z.B. Nichtanrechnung extern geleisteter Vordienstzeiten; vorhandene oder vorbereitete Habilitation; spezieller persönlicher Karriereverlauf; drohender Gehaltsverlust im Rahmen eines Vertragswechsels etc.) sollten Sie diese Bedenken Ihrer/m OrganisationseinheitsleiterIn und schriftlich dem Personalbüro mitteilen.

   Wenn Ihre Intervention dort erfolglos bleibt, ersuchen wir Sie, Ihre Stellungnahme mit den relevanten Daten dem Betriebsrat per E-Mail zu senden: br-wp@meduniwien.ac.at, damit wir in Ihrer Angelegenheit aktiv werden können.

————————————-
(Der Vortrag des Rektors vom 28.9.09 mit den neuen Folien und Tabellen steht dzt. weder auf der MUW-Homepage noch im Intranet zur Verfügung)

Journaldienstvereinbarung läuft aus. Brief des Betriebsrats an alle klinischen MitarbeiterInnen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

   Die mit Ende 2009 auslaufende Vereinbarung zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) erlaubt uns [jetzt noch] die Höchstarbeitszeitgrenzen des KA-AZG maximal auszuschöpfen, d.h. Dienste mit bis zu 32 Stunden und am Wochenende bzw. über Feiertage mit bis zu 49 Stunden zu absolvieren. Darüber hinaus kann pro Woche im Durchschnitt maximal 60 Stunden und in einzelnen Wochen des halbjährigen Durchrechnungszeitraums bis zu 72 Stunden gearbeitet werden.

   Ohne diese Vereinbarung wären in einem Stück nur 13 Stunden Dienst erlaubt und pro Woche dürfte im Durchschnitt maximal 48 Stunden und in einzelnen Wochen eines 4 monatigen Durchrechnungszeitraums maximal bis zu 60 Stunden gearbeitet werden.

   Dies würde die Personalkapazitäten um 20% reduzieren, unter anderem die derzeitige Journaldiensteinteilung unmöglich machen und die aufgrund des Personalengpasses an unserer Universität angespannte, teilweise gesetzwidrige Situation, noch viel mehr verschärfen (es fehlen ohnedies 150 Stellen im klinischen Bereich, um die derzeitigen großzügigeren Arbeitszeitgrenzen einhalten zu können).

   Aus diesem Grund hat der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal beschlossen, dem Rektorat den Vorschlag zu unterbreiten, die derzeitige großzügige Betriebsvereinbarung bis 2016 zu verlängern. Wir hoffen, dass das Rektorat diesen Vorschlag annimmt. Auch aufgrund des knappen Zeitfensters bis Ende des Jahres halten wir dies für eine pragmatische und sinnvolle Lösung.

   Gleichzeitig müssen Rektorat, Universitätsrat und Betriebsrat gemeinsam beim Minister die Finanzierung der unbedingt nötigen 150 Stellen einfordern.

   Selbst bei einem Abschluss der erwähnten Vereinbarung für die Jahre 2010 bis 2016 benötigen wir zur Aufrechterhaltung des derzeitigen Leistungsangebotes 150 zusätzliche Stellen. 

   Als Alternative sehen wir sonst nur die Reduktion der Leistungen.

   Wir werden weiter informieren. (Siehe auch die LINKS zu folgenden Beiträgen dieses Themas in diesem Blog: 1. vom Juristen Lukas Stärker, 2. von Thomas Szekeres)

Für den Betriebsrat des wissenschaftlichen Personals

Thomas Szekeres und  Ingwald Strasser

Weitere Mängelliste bei der KV-Umsetzung

Umsetzung des Uni-Kollektivvertrags:

  • Die Karriereverläufe an der MUW sind unterschiedlich. Hier drei typische  aus einer Reihe von Karriereformen:
  1. Habilitierte, die noch in Ausbildung sind
  2. Habilitierte, die Arbeitsgruppen leiten, Drittmittel eingeworben haben, Stellvertreter des Vorstands sind usw., mit einem befristeten oder unbefristeten Vertrag, die vorher schon einen befristeten Vertrag als Habilitierte hatten und umgewandelt wurden usw.
  3. Personen mit Verträgen, die jetzt schon eine Habilitationsklausel haben.

Hier müssen sehr rasch Lösungen gefunden werden. Alles andere wäre extrem leistungsfeindlich. Beispielsweise: alle Habilitierten in A2 oder Habilitierte, die bereits unbefristete Verträge haben, sofort in A2 oder zu diskutierende Variationen.
Wie die Reaktionen auf die an die Bediensteten ausgesandten Briefe zur Umstellung auf den KV zeigen, gibt es gerade im Bereich der Habilitierten erwartungsgemäß besonders viele Fragen (Anmerkung: warum wurde die Zulage  nach KV § 68(2) nicht angeführt?), die im Sinne der Betroffenen gelöst werden sollten, weil sonst habilitierte Leistungsträger auf gleichem Niveau behandelt werden wie z.B. Auszubildende.

  • Ein weiteres Problem: es gibt Kliniken, an denen die Auszubildenden an externe Spitäler zur Vervollständigung der OP-Kataloge geschickt werden. Diese externen Ausbildungszeiten werden offenbar bei der Einstufung nicht berücksichtigt. Auch wenn daraus zunächst keine unmittelbare reale Gehaltsauswirkung folgt, vermittelt es den Betroffenen doch etwas über die MUW-Bewertung der von ihnen geleisteten Tätigkeit.

Die Mängelliste ist lang – und wird länger (siehe auch untenstehenden Artikel). Die benötigte Verhandlungsbereitschaft des Rektorats dazu wird immer dringlicher. Vor allem deswegen, weil noch weitere gravierende Probleme der Lösung harren, wie die trotz mehrfach vom Betriebsrat urgierte aber weiterhin fehlende Journaldienstvereinbarung ab 1.1.2010. Dieses Fehlen kann katastrophale Auswirkungen auf den AKH-Betrieb haben.

Noch eine Info-Veranstaltung des Rektors

Es häufen sich die Fragen und Bedenken, die an das MUW-Management bzgl. Überleitung in den Universitäts-Kollektivvertrag gestellt werden müssen. So sieht auch der Rektor die Notwendigkeit einer weiteren Darstellungsrunde gegeben:

Montag, 28. 9. 09, 12.00 Uhr, s.t.
Hörsaal 2

Warum ist die Zufriedenheit mancher MUW-MitarbeiterInnen beim  Arbeitsvertragswechsel unter dem Kollektivvertrag geringer als vorher?:

Auswahl der FAQs

Warum gilt der Kollektivvertrag (KV) auch für Personen die ihren MUW-Arbeitsbeginn weit vor dem 1.1.2004 hatten? Dazu gibt es die juristische Auskunft: weil nach dem Auslaufen früherer, befristeter Verträge (z.B. ProjektmitarbeiterIn, ÄrztIn in Ausbildung) nur der dzt. gültige Vertragsbeginn (z.B. FachärztIn ab 2005) als Kriterium für die KV-Anwendbarkeit gilt.

Warum gilt in diesem Zusammenhang nicht der KV §76  Abs. 3, „…alle in einer vergleichbaren Verwendung an der betreffenden Universität zurückgelegten Zeiten [sind] zu berücksichtigen“? Juristische Auskunft: Es gibt ein sinngemäßes Höchstgerichtsurteil, das die abgelaufenen befristeten Arbeitsvertragszeiten dafür nicht anerkennt.

Warum gibt es dann den KV § 76 Abs. 3 überhaupt? Die Vorzeiten werden bei der Gehaltsvorrückung z.B. von B1 in B1 lit a und B1 lit b berücksichtigt (s. KV § 49  Abs. 3)

Warum verdienen  ältere, bereits länger angestellte Staff-Fachärztinnen im KV weniger als die Post-Docs, die sie zusätzlich zu ihren Überzeiten in Lehre, Forschung, Patientenbetreuung und Administration zu FachärztInnen ausbilden müssen?? Bisherige Antworten: Fragen Sie den Rektor. Soviele sind das nicht. Man wird sich das anschau´n.

Warum ist in allen anderen Branchen der IST-Lohn höher als der KV-SOLL-Lohn? Warum gelten früher gemachte Äußerungen einer möglichen KV-Überzahlung nicht mehr?

Info-Veranstaltungen zur Überleitung der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen in den Kollektivvertrag

Auf Grund der zahlreichen persönlichen Anfragen an das Personalbüro und Reaktionen zur Überleitung in den Kollektivvertrag, hat sich das Rektorat entschlossen, breitgestreut Info-Veranstaltungen anzubieten:

Der Rektor, Prof. Schütz, bietet ab sofort den Organisationseinheitsleitern (OELs) Info-Veranstaltungen zur Überleitung des wissenschaftlichen Personals der jeweiligen Organisationseinheiten (OEs) in den Kollektivvertrag an. Es soll sich  -  bei Interesse Ihres OELs -  um etwa einstündige Inszenierungen (separat für jede OE) am frühen Vormittag  handeln.

Es ist sinnvoll, die OELs zur Einladung des Rektors an die jeweilige OE zu bewegen, um bei dieser Gelegenheit zusammen mit Ihren anstellungsspezifisch ökonomischen Bedenken und Einwänden  auch die OE-spezifischen Strategien zur Sprache/Diskussion mit dem Arbeitgeber Rektor zu bringen.

Gerichtsmedizin, „…um die Aufklärung von Verbrechen nicht zu gefährden“

Gerichtsmedizin Wien IX.,(OTS) Katastrophale Folgen für die Aufklärung von Verbrechen befürchtet.

 

 

Seit mehr als einem Jahr sind sich Gemeinde Wien und Bund uneinig darüber, wer die Verantwortung für den Weiterbestand des gerichtsmedizinischen Instituts trage. Die Finanzierungsproblematik habe gravierende Auswirkungen auf das Wiener Spitalswesen, so Dorner (Präsident der ÖÄK). [...]  „Aufgrund der aktuellen Situation sind derzeit weder Routinetätigkeiten noch Forschung und Ausbildung im Fach Gerichtsmedizin sichergestellt“, kritisiert der Ärztekammerpräsident. Die Politik dürfe dieses Thema nicht noch länger aufschieben. „Ist nicht bald eine Lösung in Sicht, befürchte ich eine weitere Verschärfung des Problems, indem für die Fahndung notwendige Gerichtsobduktionen weiterhin massiv verzögert werden – mit katastrophalen Folgen für die Aufklärung von Verbrechen“, so Dorner abschließend.

Auch von Seiten polizeilicher Ermittler seien bereits Klagen geäußert worden, wonach das Chaos in der Gerichtsmedizin Wien so rasch wie möglich einer Lösung bedürfe, um die Aufklärung von Verbrechen nicht zu gefährden.

Link zur kompletten OTS-Presseaussendung 
Link zu allen Artikeln über Gerichtsmedizin in diesem Blog

MUW-Karrieremodell, Wissenschaftliches Personal (Stand: Sept. 09)

Laut Uni-Kollektivvertrag wird es transparente Karrieremodelle geben müssen. Den bisherigen MUW-Karrieremodell-Planungsstand für das wissenschaftliche Personal zeigen wir Ihnen im folgenden pdf-Download.  Persönliche Fragen, die sich auf individuelle Anstellungskonstellationen beziehen, werden laut Auskunft des Rektors erst im Verlauf der nächsten Wochen vom Personalbüro beantwortet werden können (ein persönlich adressierter Brief an alle ab 1.1.2004 an der MUW Beschäftigten mit der Information über ihre jeweils spezielle Gehaltseinstufung wurde angekündigt).

Download mittels Klick auf die Abbildung (pdf,  4,5MB,  32 Seiten)MUW Karrieremodell, wiss.Personal 9-09

Aktueller Planungsstand vom Sept. 2009.

Der Rektor hatte um Diskussionsbeiträge zum Karrieremodell gebeten. Der Original-Powerpointvortrag des Rektors vom 4.9.09, „Kollektivvertrag aus Sicht der Universitäten“, ist in den MUW-News im Intranet nur mit persönl. Passwort zu finden (inkl. Auflistung von Verwendungsgruppen und Gehaltsschemata).

Wieso ist der Erhalt von Banken, ÖBB und AUA so wichtig, die Sicherung des Gesundheitssystems aber nicht?

oder: „wie und warum das auf Solidarität aufgebaute Gesundheitssystem kaputt gemacht werden soll.“
Ein Leserbrief des Betriebsratsvorsitzenden an die Kronenzeitung (veröffentlicht am 21.8.09).

…Die Ausgaben für das österreichische Gesundheitssystem liegen seit 1995 bei ca. 10% vom BIP (Bruttoinlandsprodukt) und sind somit nicht explodiert! Honorare sind nicht explosionsartig gestiegen, ganz im Gegenteil, vielfach gab es nicht einmal eine Inflationsabgeltung. Die Kassen sind überschuldet, da man ihnen Leistungen wie die Versorgung von Pensionist(inn)en und Arbeitslosen oder die Bezahlung des Wochengeldes gesetzlich verordnet hat, ohne für entsprechende Einnahmen zu sorgen…

Lesen Sie hier bitte den gesamten Artikel


Das MUWeblog

wird als Info-Blog vom Betriebsrat der Medizinischen Universität Wien für alle MitarbeiterInnen des wissenschaftlichen Personals betrieben.

Email-Newsletter

Ich möchte Einträge dieses Blogs per Email abonnieren.

Anti-Mobbing Netzwerk

Anti Mobbing Netzwerk

Beschlagwortung. — Alle Artikel über:

Erste Bank

Erste Bank

Blog Statistik

  • 25,413 Aufrufe

Artikelansicht per Datum

September 2009
M D M D F S S
« Jul   Okt »
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930