Der Rektor hat bei seiner Info-Veranstaltung am 28.9.09 erwähnt, dass der Uni-KV nicht auf eine Universität zugeschnitten sei, sondern für alle 21 öffentlichen Universitäten gälte. Deshalb seien spezielle und verschiedene Anstellungsverhältnisse an den Med Unis nicht im KV berücksichtigt. Im Zusammenhang mit der langen KV-Planungsdauer und der Ausweitung der Anrechnung und Anerkennung von Vordienstzeiten sprach der Rektor auch von einer notwendig gewordenen Novellierung des KV. Der Zeithorizont dafür blieb allerdings unklar.
Obwohl die Habilitation im KV nicht erwähnt werde, ist sie weiterhin im Universitätsgesetz vorgesehen [§§ 102, 103 UG] und solle im Rahmen der Qualifizierungsvereinbarungen (QV, nach Kollektivvertrag § 80) berücksichtigt werden, ersetze diese aber nicht. Die Habilitierten würden aber nicht als wissenschaftlich nichtqualifizierte ÄrztInnen eingestuft.
Die erste Zielvereinbarung mit den OELs werde am 23. Oktober 2009 stattfinden. Die AbteilungsleiterInnen müssen vor diesem Zeitpunkt die tatsächlich notwendige Anzahl von Abteilungsstellen auf wissenschaftlichen und Staff-Physician-Schienen für die nächsten Jahre eruiert und den OELs bekanntgegeben haben. Erst wenn die Zielvereinbarungen abgeschlossen sein würden sei es sinnvoll, mit den Qualifizierungsvereinbarungen zu beginnen (voraussichtlich ab 1. März 2010; LINK: s. Folien 12-22). Diese QVs werden zwischen dem Rektor und den MUW-MitarbeiterInnen in persönlichen Einzelverträgen abgeschlossen.
Die Leistungsvereinbarung des Rektors mit dem Minister über das Uni-Budget der nächsten Jahre findet am 5.11.09 statt
Der Rektor sprach von lediglich einer Gruppe von MUW-Angestellten, die durch den KV benachteiligt werde. Betroffen wären diejenigen KollegInnen, die ihre FachärzInnen-(FÄ-)ausbildung jetzt beendet hätten und ab 1.10.09 einen FÄ-Vertrag nach KV bekämen. Ein vor Gültigwerden des KV abgeschlossener FÄ-Vertrag war finanziell bessergestellt. Die Lohnprogression sei zwar flach, allerdings sei eine über 20%ige Gehaltserhöhung junger MitarbeiterInnen (ab dem 4. Anstellungsjahr) unter dem KV gewährleistet.
Dazu der Betriebsrat:
Falls Sie Bedenken bezüglich erfolgter persönlicher KV-Einstufung haben (z.B. Nichtanrechnung extern geleisteter Vordienstzeiten; vorhandene oder vorbereitete Habilitation; spezieller persönlicher Karriereverlauf; drohender Gehaltsverlust im Rahmen eines Vertragswechsels etc.) sollten Sie diese Bedenken Ihrer/m OrganisationseinheitsleiterIn und schriftlich dem Personalbüro mitteilen.
Wenn Ihre Intervention dort erfolglos bleibt, ersuchen wir Sie, Ihre Stellungnahme mit den relevanten Daten dem Betriebsrat per E-Mail zu senden: br-wp@meduniwien.ac.at, damit wir in Ihrer Angelegenheit aktiv werden können.
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(Der Vortrag des Rektors vom 28.9.09 mit den neuen Folien und Tabellen steht dzt. weder auf der MUW-Homepage noch im Intranet zur Verfügung)













