Zusammenfassung eines Artikels des Juristen und Arbeitsrechtsexperten Doz. Lukas Stärker in der ÖÄZ vom 15.7.09:
Mit Ende 2009 tritt die an den Med Unis Wien, Innsbruck und Graz seit 2002 geltende Arbeitszeitvereinbarung automatisch außer Kraft.
Sollte bis Jahresende keine neue Arbeitszeitvereinbarung abgeschlossen werden, dann gelten ab 1. Jan. 2010 folgende gesetzliche Arbeitszeithöchstgrenzen:
Die maximale Dienstdauer beträgt dann 13 Stunden. Pro Woche beträgt die durchschnittlich maximale Arbeitszeit 48 Stunden (17-wöchiger Durchrechnungszeitraum), in der einzelnen Woche maximal 60 Stunden.
NICHT mehr erlaubt wären dann: 32 Stunden wochentags und 49 Stunden an Wochenenden oder mit Feiertag.
Jeder der die Grundrechnungsarten halbwegs beherrscht, erkennt sofort, dass die derzeitigen Dienstpläne mit diesen deutlich geringeren Arbeitszeithöchstgrenzen nicht erfüllbar sind.
Die Arbeitnehmervertreter haben seit Juni 2008 die Arbeitgeberseite (Rektoren) bereits drei mal auf die Notwendigkeit neuer Verhandlungen zur Arbeitszeitvereinbarung aufmerksam gemacht. Auch der Wissenschaftsminister wurde gebeten, seinen Einfluss geltend zu machen.
Särker stellt fest, dass die Dienstgeberseite am Zug ist, um zeitgrecht und ohne Konflikt die neue Arbeitszeitvereinbarung abzuschließen. “Noch ist genug Zeit – nutzen wir sie im Sinne der ÄrztInnen und der PatientInnen.”
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3 Antworten zu „Nachtdienstplanung an den Med-Unis ab Januar 2010 nicht mehr gewährleistet“