Archiv für 21. Juli 2009

Ärztliche Nachtdienstleistungen 2010 gefährdet. Weitere Spannungen zwischen AKH und MUW

Szekeres 2009

 Das alte Problem der Existenz zweier Managementsysteme AKH und MUW wird wieder einmal akut. Der Betriebsrat informiert:

“Mit Ende 2009 läuft die Betriebsvereinbarung über die Journaldienste an allen 3 Standorten der Med Unis ab. Um weiterhin Journaldienste wie bisher leisten zu können, wird eine neue Vereinbarung notwendig sein. Alternativ würde die Stundenobergrenze die in einem Stück gearbeitet werden darf laut Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz (KAAZG) 13 Stunden betragen. Ein signifikanter Mehrbedarf von mehreren Hundert ÄrztInnen wäre notwendig, um den derzeitigen Betrieb am AKH aufrecht zu erhalten.

Realistischer Weise ist für einen funktionierenden Betrieb eine neue Vereinbarung notwendig. Die MUW hat nicht genug Budget bzw. Personal um derzeit für die lückenlose Einhaltung des KAAZG zu sorgen. Übereinstimmend fordern Rektorat und Betriebsrat sowie Unirat für diesen Zweck 150 zusätzliche Stellen. Leider sieht sich der Wissenschaftsminister nicht verantwortlich, da er mit dem zusätzlichen Anfall an ärztlicher Routine argumentiert und die Stadt Wien in die Pflicht nehmen möchte. Diese wiederum pocht zu Recht auf einen bis 2017 gültigen Vertrag zwischen MUW und Stadt Wien über den klinischen Mehraufwand, in dem geregelt ist, dass die MUW für sämtliches Ärztliches Personal verantwortlich zeichnet.
Ohne zusätzliches Budget/Personal sieht sich aber das Rektorat derzeit außer Stande über die KAAZG-Vereinbarung zu verhandeln.
Wir hoffen auf einen raschen Ausweg aus dieser Pattsituation – im Interesse unserer PatientInnen und der MitarbeiterInnen.

Thomas Szekeres,
Betriebsratsvorsitzender

Siehe auch den Artikel des Arbeitsrechtsexperten Lukas Stärker

Nachtdienstplanung an den Med-Unis ab Januar 2010 nicht mehr gewährleistet

Arbzeitvereinbarung STAERKER 21-7-09 S1

Zusammenfassung eines Artikels des Juristen und Arbeitsrechtsexperten Doz. Lukas Stärker in der ÖÄZ vom 15.7.09:

Mit Ende 2009 tritt die an den Med Unis Wien, Innsbruck und Graz seit 2002 geltende Arbeitszeitvereinbarung automatisch außer Kraft.
Sollte bis Jahresende keine neue Arbeitszeitvereinbarung abgeschlossen werden, dann gelten ab 1. Jan. 2010 folgende gesetzliche Arbeitszeithöchstgrenzen:

Die maximale Dienstdauer beträgt dann 13 Stunden. Pro Woche beträgt die durchschnittlich maximale Arbeitszeit 48 Stunden (17-wöchiger Durchrechnungszeitraum), in der einzelnen Woche maximal 60 Stunden. 
NICHT mehr erlaubt wären dann: 32 Stunden wochentags und 49 Stunden an Wochenenden oder mit Feiertag.

Jeder der die Grundrechnungsarten halbwegs beherrscht, erkennt sofort, dass die derzeitigen Dienstpläne mit diesen deutlich geringeren Arbeitszeithöchstgrenzen nicht erfüllbar sind.
Die Arbeitnehmervertreter haben seit Juni 2008 die Arbeitgeberseite (Rektoren) bereits drei mal auf  die Notwendigkeit neuer Verhandlungen zur Arbeitszeitvereinbarung aufmerksam gemacht. Auch der Wissenschaftsminister wurde gebeten, seinen Einfluss geltend zu machen.

Särker stellt fest, dass die Dienstgeberseite am Zug ist, um zeitgrecht und ohne Konflikt die neue Arbeitszeitvereinbarung abzuschließen. “Noch ist genug Zeit – nutzen wir sie im Sinne der ÄrztInnen und der PatientInnen.”

Der gesamte Artikel kann durch Klicken auf die Abbildung geladen werden.


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