Archiv für Juli 2009

Rektor lädt zur Diskussion des MUW-Karrieremodells: Freitag, 4.9.2009, HS 3, 13:30 Uhr

Einladung Karrieremodelldiskussion 4-9-09Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit 1. Oktober d.J. tritt der vor wenigen Wochen unterzeichnete Kollektivvertrag für alle UniversitätsmitarbeiterInnen im Angestelltenverhältnis in Kraft. Neben höheren Gehältern sieht der Kollektivvertrag ein neues Karrieremodell für Universitätsangehörige vor, das ab diesem Zeitpunkt umzusetzen ist. Dieses Modell ist in Grundzügen bereits im März d.J. dem Senat vorgestellt und zwischenzeitlich in Akkordanz mit Studierenden und Betriebsrat noch einmal überarbeitet worden. Sie finden es zu Ihrer Information beiliegend. [Die Übersichtsgraphik des Betriebsrats ist hier anklickbar und einsehbar; Anm.d.Red.] Dessen Umsetzung setzt eine interne Strukturplanung an jeder Organisationseinheit voraus und wird daher der wesentliche Bestandteil der Zielvereinbarungsgespräche mit den Organisationseinheitsleiter/innen für die Periode 2010-12 sein, die im Oktober d.J. beginnen werden. Bei dieseer Gelegenheit darf ich auch um einen (Zwischen)Bericht zur laufenden Zielvereinbarungsperiode sehr herzlich ersuchen. Ein Papier zur einheitlichen Gestaltung der kommenden Zielvereinbarung wird Mitte September versandt.

Zu dem künftigen Karrieremodell sowie zu dessen Umsetzung bitte ich um intensive Diskussionsbeiträge, da davon die langfristige Entwicklung unserer Universität grundsätzlich abhängig sein wird. Um diese Diskussion zu stimulieren, zu erleichtern bzw. die Beantwortung erster Beiträge von Ihnen vornehmen zu können, darf ich zu einer Diskussionsveranstaltung dazu bitten, wo ich mich für eine Präsentation und Fragen zum künftigen Karrieremodell gerne zur Verfügung stellen werde.

Die Veranstaltung findet am Freitag, dem 4. September 2009, 13:30 Uhr, im  Hörsaal 3 des Hörsaalzentrums statt.

Gleichzeitig darf ich mitteilen, dass mit Inkrafttreten des Kollektivvertrags alle ArbeitnehmerInnen der MUW, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2003 begründet wurde, nach den überwiegend ausgeübten Tätigkeiten in eine Verwendungsgruppe nach §§ 48 und 49 (in Verbindung mit § 68) Kollektivvertrag eingereiht werden. Solange im speziellen Fall keine Qualifizierungsvereinbarung entsprechend dem neuen Karrieremodell vereinbart und erfüllt ist, werden alle ÄrztInnen in Ausbildung, FachärztInnen, Staff Physicians, StationsärztInnen sowie alle nichtklinischen ArbeitnehmerInnen in die Verwendungsgruppe B, Gehaltsgruppe B1, übergeleitet, im Falle einer bereits dreijährigen einschlägigen Verwendung in die Gehaltsgruppe B1 lit a [§49 Abs 3, Anm.d.Red.]. Hinzu kommen die Zulagen gemäß §28 Abs 2 für in ärztlicher oder zahnärztlicher Verwendung stehende ArbeitnehmerInnen.

Qualifizierungsvereinbarungen gemäß § 27 Kollektivvertrag werden seitens der MUW nach Maßgabe der Zielvereinbarung für jede Organisationseinheit angeboten werden.

Abschließend weise ich darauf hin, dass jede/r ArbeitnehmerIn mit einem nach dem 31.12.2003 abgeschlossenen Arbeitsvertrag eine Verständigung durch die Personalabteilung erhalten wird, welche die konkreten individuellen Daten betreffend Überleitung in den Kollektivvertrag (vor allem die Einstufung vor bzw. nach dem Kollektivvertrag) beinhalten wird. Es ist geplant, dass die Verständigungsschreiben ebenfalls Mitte September 2009 an alle Betroffenenen MitarbeiterInnen versendet werden.

Mit kollegialen Grüßen

Univ.Prof.Dr.Wolfgang Schütz
Rektor

Link: Karrieremodell wörtlich
Link: Graphik zum Karrieremodell
Link: Detailinformationen vom Betriebsrat
Link: Neueste Info zum Karrieremodell (Sept.09)

Entwurf eines MUW-Karrieremodells (Stand: Juli 09)

Hier finden Sie Transparenz und Information zum neuesten Stand (Juli 09) des Entwurfs eines MUW-Karrieremodells. Sie werden, sobald weitere Verhandlungsergebnisse dazu vorliegen,  per Betriebsrats-E-Mail und/oder hier im Betriebsrats-Weblog aktuell darüber informiert werden.
Einzelanfragen zu persönlichen Karrierewegen werden sinnvoll erst nach Beendigung der Verhandlungen und im Herbst beantwortet werden können.

Karrieremodell ZA 17dIm Rahmen des ab 1.10.2009 gültigen Kollektivvertrags wird es auch Betriebsvereinbarungen zwischen dem Betriebsrat und dem Rektorat geben müssen, z.B.: „Richtlinien für Inhalt und Modalitäten des Abschlusses von Qualifizierungsvereinbarungen“. Dazu gibt die vorliegende Graphik (hier klicken für die ausdruckbare Graphikhier klicken für das Karrieremodell im Wortlaut, hier klicken für die Folien mit  Stand: Sept. 09) einen Blick auf  einen MUW-Karrieremodellentwurf frei. Die Graphik ist eine Momentaufnahme im Planungsverfahren. Eine genauere Information zum Thema wurde vom Rektorat angekündigt. Die nächste  Leistungsvereinbarung zwischen Rektor und Minister folgt Anfang November. Vom Ergebnis dieses Gesprächs wird wohl auch die Verteilung der Stellenzahl auf die einzelnen Schienen abhängen. Besonders wichtig werden die Übergangsregelungen für bereits in FachärztInnen(FÄ)-Ausbildung befindliche MitarbeiterInnen, für fertige FÄ mit befristeten Arbeitsverträgen (s. weiter unten bei Qualifizierungsvereinbarungen – Inhalte) und die Regeln für Drittmittelbeschäftigte sein.

MEDIZINERiNNEN und POST-DOCs
Im Prinzip soll es nach dem Diplomstudium, das für MedizinerInnen noch immer mit dem Titel „Dr. med.“ abschließt (aber nichts mit Post-Doc zu tun hat), drei Möglichkeiten zur FÄ-Ausbildung in zeitlich befristeten Arbeitsverträgen geben:

  1. FÄ-Ausbildung nach dem Doktoratstudium,  (siehe Graphik, Schiene 1)
  2. FÄ-Ausbildung  ohne Doktoratstudium (siehe Graphik, Schiene 2) und ohne Option auf Associate Professor
  3. FÄ-Ausbildung zeitlich teilweise überlappend mit dem Doktoratstudium (siehe Graphik, Schiene 3)

Da die FÄ-Ausbildung nach Doktoratstudium die Gesamtausbildung weiter verlängern würde, ist man übereingekommen, dem Überlappungsmodell, entsprechend der dritten Schiene der Graphik den Vorzug zu geben. Es ist geplant, dem nichtärztlich-wissenschaftlichen  Post-Doc-Personal die Schiene 1 zu reservieren.

QUALIFIZIERUNGSVEREINBARUNG (Zeitpunkt)
Qualifizierungsvereinbarungen sollen dem nichtärztlichen Post-Doc-Personal zwei Jahre nach Beendigung des Doktoratstudiums angeboten werden. MedizinerInnen werden sie am Ende des Doktoratstudiums, im zweiten oder im dritten Jahr nach FÄ-Ausbildungsbeginn angeboten werden.

QUALIFIZIERUNGSVEREINBARUNG (Inhalte)
Details zu den Eckpunkten, wie  Kriterien, jährliche Evaluierungsvorgänge, Übergangs-(Einstiegs-)regelungen für die MitarbeiterInnen in bereits bestehenden zeitlich befristeten Arbeitsverträgen etc.  sind derzeit noch Gegenstand von Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Rektorat. Das Verhandlungsteam („Arbeitsgruppe Qualifizierungsvereinbarung“) besteht aus dem Rektor, weiteren  Mitgliedern des Rektorats,  der/dem Gleichbehandlungsbeauftragten, Curriculumverantwortlichen, den Vorsitzenden der beiden Betriebsräte und deren 1. StellvertereterInnen. Dieses  Gremium wird u.a. auch  den Rektor beraten bei der Evaluierung der Erfüllung von Qualifizierungsvereinbarungen.

Bitte hier klicken, um weiter zu lesen

Modernste Gerichtsmedizin in St. Pölten?

Gerichtsmedizin Wien IX„profil“ berichtet in seiner jüngsten Ausgabe (Nr. 31/09 vom 27.07.2009, Seite: 86) über eine Aussage des niederösterreichischen Sicherheitsdirektors, Franz Prucher, der sich als Ergänzung zum modernsten Landeskriminalamt Österreichs in St. Pölten auch die modernste Gerichtsmedizin Österreichs wünsche.
Über einen Fortschritt bei der Planung des Neubaus der Gerichtsmedizin in Wien ist seit Juli 2008 nichts Offizielles mehr bekannt. Siehe damaligen Bericht von Gudrun Springer im Standard.at

Link zu allen  “Gerichtsmedizin“-Artikeln in diesem Blog.
Link zur Homepage der Gerichtsmedizin Wien (©2007)
Link zum Bericht einer Famulantin an der Wr. Gerichtsmedizin im Jahr 2007
Link zu „NEWS“-Artikel: Experten befürchten Zunahme ungeklärter Verbrechen.

Ärztliche Nachtdienstleistungen 2010 gefährdet. Weitere Spannungen zwischen AKH und MUW

Szekeres 2009

 Das alte Problem der Existenz zweier Managementsysteme AKH und MUW wird wieder einmal akut. Der Betriebsrat informiert:

„Mit Ende 2009 läuft die Betriebsvereinbarung über die Journaldienste an allen 3 Standorten der Med Unis ab. Um weiterhin Journaldienste wie bisher leisten zu können, wird eine neue Vereinbarung notwendig sein. Alternativ würde die Stundenobergrenze die in einem Stück gearbeitet werden darf laut Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz (KAAZG) 13 Stunden betragen. Ein signifikanter Mehrbedarf von mehreren Hundert ÄrztInnen wäre notwendig, um den derzeitigen Betrieb am AKH aufrecht zu erhalten.

Realistischer Weise ist für einen funktionierenden Betrieb eine neue Vereinbarung notwendig. Die MUW hat nicht genug Budget bzw. Personal um derzeit für die lückenlose Einhaltung des KAAZG zu sorgen. Übereinstimmend fordern Rektorat und Betriebsrat sowie Unirat für diesen Zweck 150 zusätzliche Stellen. Leider sieht sich der Wissenschaftsminister nicht verantwortlich, da er mit dem zusätzlichen Anfall an ärztlicher Routine argumentiert und die Stadt Wien in die Pflicht nehmen möchte. Diese wiederum pocht zu Recht auf einen bis 2017 gültigen Vertrag zwischen MUW und Stadt Wien über den klinischen Mehraufwand, in dem geregelt ist, dass die MUW für sämtliches Ärztliches Personal verantwortlich zeichnet.
Ohne zusätzliches Budget/Personal sieht sich aber das Rektorat derzeit außer Stande über die KAAZG-Vereinbarung zu verhandeln.
Wir hoffen auf einen raschen Ausweg aus dieser Pattsituation – im Interesse unserer PatientInnen und der MitarbeiterInnen.

Thomas Szekeres,
Betriebsratsvorsitzender

Siehe auch den Artikel des Arbeitsrechtsexperten Lukas Stärker

Nachtdienstplanung an den Med-Unis ab Januar 2010 nicht mehr gewährleistet

Arbzeitvereinbarung STAERKER 21-7-09 S1

Zusammenfassung eines Artikels des Juristen und Arbeitsrechtsexperten Doz. Lukas Stärker in der ÖÄZ vom 15.7.09:

Mit Ende 2009 tritt die an den Med Unis Wien, Innsbruck und Graz seit 2002 geltende Arbeitszeitvereinbarung automatisch außer Kraft.
Sollte bis Jahresende keine neue Arbeitszeitvereinbarung abgeschlossen werden, dann gelten ab 1. Jan. 2010 folgende gesetzliche Arbeitszeithöchstgrenzen:

Die maximale Dienstdauer beträgt dann 13 Stunden. Pro Woche beträgt die durchschnittlich maximale Arbeitszeit 48 Stunden (17-wöchiger Durchrechnungszeitraum), in der einzelnen Woche maximal 60 Stunden. 
NICHT mehr erlaubt wären dann: 32 Stunden wochentags und 49 Stunden an Wochenenden oder mit Feiertag.

Jeder der die Grundrechnungsarten halbwegs beherrscht, erkennt sofort, dass die derzeitigen Dienstpläne mit diesen deutlich geringeren Arbeitszeithöchstgrenzen nicht erfüllbar sind.
Die Arbeitnehmervertreter haben seit Juni 2008 die Arbeitgeberseite (Rektoren) bereits drei mal auf  die Notwendigkeit neuer Verhandlungen zur Arbeitszeitvereinbarung aufmerksam gemacht. Auch der Wissenschaftsminister wurde gebeten, seinen Einfluss geltend zu machen.

Särker stellt fest, dass die Dienstgeberseite am Zug ist, um zeitgrecht und ohne Konflikt die neue Arbeitszeitvereinbarung abzuschließen. „Noch ist genug Zeit – nutzen wir sie im Sinne der ÄrztInnen und der PatientInnen.“

Der gesamte Artikel kann durch Klicken auf die Abbildung geladen werden.

Attraktivität universitärer Anstellungen sinkt

Düstere Aussichten hat der Uni-Senat dem „im europäischen Spitzenfeld“ liegenden Forschungsbereich der Medizinischen Universität Innsbruck für die Zukunft ausgestellt.
„Wenn wir früher für eine ausgeschriebene Universitätsstelle bis zu 90 Bewerbungen hatten, sind wir jetzt froh, wenn es zwei bis drei sind“, machte der Senats-Vorsitzende den Unterschied deutlich.

Forschung bleibt auf der Strecke.
Innerhalb der Normalarbeitszeit ist nicht mehr genügend  Zeit für die Ausübung  der Summe  der Dienstpflichten Forschung, Lehre, Verwaltung  und Patientenbetreuung. Die Übernahme von immer mehr Betreuungsaufgaben ist der Grund dafür.
Die Attraktivität der Stellenangebote sinkt.

Hier klicken: Bitte lesen Sie den Artikel dazu bei diesem Link im  Standard

Innsbruck Wappen

Wien Wappen

 

 

 

 

 

Weitere Artikel zum Thema:

Lehre und Forschung gleichberechtigt mit Patientenbetreuung 
Feierabendforschung  
Arbeitsbedingungen hinterfragt
Tatsächliche Arbeitszeiten der MUW-ÄrztInnen
Einhaltung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes

Zeit für Forschung gesetzlich fixiert in der Normalarbeitszeit

Uni-Rechts-Änderungsgesetz

Uni-Rechts-Änderungsgesetz

Dem § 29 Abs. 5 (des Universitäts-Gesetzes 2002) wird folgender Satz angefügt:
„In dieser Vereinbarung über die Zusammenarbeit ist auch festzulegen, dass Universitätsangehörige gemäß § 94 Abs. 1 Z 4 in ärztlicher oder zahnärztlicher Verwendung, die mit der Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Organisationseinheiten des Klinischen Bereichs als Einrichtungen der Krankenanstalt beauftragt sind, in einem Durchrechnungszeitraum von 26 Wochen mindestens 30 vH der Normalarbeitszeit dieser Universitätsangehörigen, bezogen auf die jeweilige Organisationseinheit, für universitäre Lehre und Forschung verwenden.“

Im zitierten Universitätsrechts-Änderungsgesetz (Uni-RÄG 09; wird noch vom Bundesrat im Sommer 2009 beschlossen werden) versucht der Gesetzgeber dem wissenschaftlichen ärztlichen MUW-Personal Rechtsanspruch auf  30% Forschungszeit innerhalb der  Normalarbeitszeit  zu geben. Damit soll die Patienten-Betreuungstätigkeit bei fehlender AKH-Beschränkung der Patientenfrequenz  reduziert werden.

Ein scheinheiliger Versuch?  Denn an eine Personalaufstockung zur Realisierung dieses Bestrebens denkt weder der Minister und schon gar nicht der Gesetzgeber oder die Gemeinde. Der Patientenstrom wird eher wachsen und von der Gemeinde nicht in andere KAV-Spitäler umgelenkt werden.

Was man juristisch aus dieser Gesetzgebung machen kann, wird spätestens nach der Neufassung des  Kooperationsvertrags MUW/AKH zu erfahren sein. Es darf sich nicht wieder um ein unbestraft von öffentlicher Hand nicht eingehaltenes Gesetz handeln (siehe laufender Prozess zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz). Siehe auch Diskussion um MUW/AKH-Kooperationsmodelle.

Was bedeutet das für den prozentmäßigen Anteil der Routinetätigkeit des/der Einzelnen? Es wird davon abhängig sein, ob sich der einzelne Mitarbeiter/die einzelne Mitarbeiterin auf einer Karriereschiene in Richtung  Staff Physician oder Associate Professor befindet und wieviele Stellen für diese verschiedenen Karriereschienen an der Abteilung/OE vorhanden sind.

Spitalsaufenthalte der PatientInnen: kürzer, dafür zahlreicher. Auswirkung auf ärztliche Arbeitsbedingungen

OP KH 2007a

Während die Spitalsentlassungen steigen, ist im gleichen Zeitraum die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Akut-Krankenanstalten auf 6,8 Tage gesunken, 1989 betrug sie noch 11 Tage. Die Menschen kommen immer öfter ins Spital, wodurch die Ärztinnen und Ärzte unter Leistungsdruck geraten. Sie müssen immer mehr Patientinnen und Patienten betreuen. Das hat negative Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Spitalsärztinnen und -ärzte, denn dieser Leistungsdruck schlägt sich nach wie vor in überlangen Dienstzeiten nieder. Die Einhaltung der Arbeitszeiten ist jedoch einerseits für die Sicherheit der Patienten, andererseits für die Gesundheit der Ärztinnen und Ärzte notwendig.

Am AKH Wien erfolgen im Jahr durchschnittlich 1,3 Millionen ambulante Untersuchungen bei rund 600.000 ambulanten Patienten jährlich. Vor allem an Randzeiten wie an Wochenenden und Feiertagen, [...] an denen der niedergelassene Bereich derzeit keine Versorgung bietet, sind die Leistungen der Spitäler unerlässlich.

Link: Unterlagen der Pressekonferenz der Bundeskurie Angestellte ÄrztInnen und Österr. Ges f. Chirurgie

Link: Spitzenleistung trotz Spitzenstress (ÖÄZ-Artikel v. 15.7.09).

Manifest der Wiener angestellten Ärztinnen und Ärzte

[...] Der offene Zugang zu ärztlicher Betreuung und Vorsorge muss für alle Mitmenschen – ohne Ansehen der Person, ihrer Herkunft, eines religiösen Bekenntnisses, des Alters und der Einkommenssituation – gewährleistet sein. [...]
Wir fordern eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die angestellten Ärztinnen und Ärzte. Darunter verstehen wir vor allem die Einhaltung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KAAZG), genügend lange Regenerationsphasen, ausreichend Zeit für Weiterbildung und Wissensaneignung sowie eine der Leistung, dem Risiko und der Haftung entsprechende Bezahlung.
Wir treten für eine Entbürokratisierung des Gesundheitswesens ein. Medizinische Erfordernisse sind ausschließlich durch Ärztinnen und Ärzte festzulegen. Ökonomische Kriterien sind zu berücksichtigen, dürfen aber die Entscheidung über die medizinische Versorgung nicht bestimmen. Die Leitung einer Krankenanstalt muss Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sein. Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, im Sinne unserer Patientinnen und Patienten die Rahmenbedingungen für die Durchsetzung unserer Forderungen zu schaffen. [...]
Link zum Manifest

Ausschnitt Begleittext des Sektionsobmanns der angestellten ÄrztInnen und MUW-Betriebsratsvorsitzenden, Thomas Szekeresz: „Die Aus- und Fortbildung erfolgen oft in der Freizeit. Die Dienstgeber können dafür nicht ausreichend zahlen. Wenn die Pharmaindustrie das zahlt, ist es illegal. Doch für KollegInnen am Beginn ihrer Karriere sind Kongressreisen oft unerschwinglich.“ Diese Forderung gehe vordringlich an Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP). Link: DerStandard.at

Uni-Gesetznovelle: Interview mit Minister Hahn in der „Presse“

„Die Presse“ bringt in der Printausgabe vom 6.7.09 ein Interview von Erich Witzmann mit Wissenschaftsminister Hahn (LINK). Dieses zeigt, dass durch die Interessens-Vernetzung des Uni-Mittelbaus im Bereich der PersonalvertreterInnen, Betriebsräte und Gewerkschaft, doch einiges an Änderungen im Ministerentwurf zur Novellierung des Uni-Gesetzes bewirkt werden konnte.

[...] Sie wollen Ihre Uni-Gesetzesnovelle gegen großen Widerstand umsetzen?
Johannes Hahn: Wir haben monatelang, seit Anfang März, mit allen Beteiligten immer wieder Gespräche geführt und vieles weiterentwickelt. Ich bin für den Abschluss vor dem Sommer zuversichtlich.

Es gibt aber keine universitäre Gruppe, die diese Reform begrüßt.
Hahn: Fast jede Gruppe begrüßt Teile davon; die Kritik, die geäußert wird, ist aber oft das, was in der Wahrnehmung übrig bleibt. Wir hatten Gespräche mit der Gewerkschaft, wir haben eine befriedigende Lösung für die Lektoren, die sowohl den Bedürfnissen der Universitäten als auch den Betroffenen selbst gerecht wird. Wir haben etwas für die Betriebsräte gemacht. In Summe muss man sagen: Die Autonomie wird fortgesetzt. Das heißt im Klartext: Noch mehr Verantwortung für die einzelnen Entscheidungsorgane an den Unis.

Gibt es einen Spielraum in den heute beginnenden parlamentarischen Verhandlungen für Veränderungen?
Hahn: Wir haben zwischen dem Ministerratsbeschluss und der ersten Ausschusssitzung noch eine Fülle von Gesprächen gehabt und einige Adaptierungen vorgenommen.

Zum Beispiel?
Hahn: Zum Beispiel eine präzise Regelung für die Lektoren. Wir haben nachjustiert, dass an den Medizin-Unis auch Ärzte in Ausbildung, also der Mittelbau, bei den Senatswahlen mitbestimmen dürfen. Wir haben etwas bei der Mitbestimmung der Betriebsräte im Uni-Rat gemacht [...]

Link zum Artikel in: diepresse.com

„Urlaub im AKH“: Finden Sie die Unterschiede in den AKH-Urlaubsbildern

Urlaub 1

Urlaub 02 

 

 

 

 

MUWiener-Cartoon Collection, Nr.4. Mit Klick auf das Bild vergrößern Sie es im separaten Rahmen.
Die Bilder wurden gezeichnet von Helmut Kilian.

Lesen Sie dazu auch den Artikel „Urlaub und Freizeitausgleich“: in der MIT-BESTIMMUNG vom Juni 2009.  
Hier klicken: Unter diesem Link gibt´s die komplette MUWiener-Cartoon-Collection

Medizin-Studienbewerbungs-Test: 3400 KandidatInnen in Wien, 1100 in Graz und 1700 in Innsbruck

…für insgesamt 1500 Studienplätze.
Link zur relevanten Seite der MUW-Homepage
DerStandard berichtet (Link):

Wien/Graz/Innsbruck – Zum vierten Mal hat heute in Wien und Innsbruck der Eignungstest Medizin Studium (EMS) bzw. in Graz der Test zu medizinrelevanten Grundlagenfächern (Biologie, Chemie, Physik) stattgefunden. Diesmal haben sich 6271 Bewerber um die 1500 Studienplätze für Human- bzw. Zahnmedizin bemüht. 75 Prozent der Plätze sind für Studenten mit österreichischem Maturazeugnis reserviert, 20 Prozent gehen an EU-Bürger und der Rest an Nicht-EU-Bürger. () Ab 10.8.09 werden die Ranking-Ergebnisse bekanntgegeben werden.


Das MUWeblog

wird als Info-Blog vom Betriebsrat der Medizinischen Universität Wien für alle MitarbeiterInnen des wissenschaftlichen Personals betrieben.

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