Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit 1. Oktober d.J. tritt der vor wenigen Wochen unterzeichnete Kollektivvertrag für alle UniversitätsmitarbeiterInnen im Angestelltenverhältnis in Kraft. Neben höheren Gehältern sieht der Kollektivvertrag ein neues Karrieremodell für Universitätsangehörige vor, das ab diesem Zeitpunkt umzusetzen ist. Dieses Modell ist in Grundzügen bereits im März d.J. dem Senat vorgestellt und zwischenzeitlich in Akkordanz mit Studierenden und Betriebsrat noch einmal überarbeitet worden. Sie finden es zu Ihrer Information beiliegend. [Die Übersichtsgraphik des Betriebsrats ist hier anklickbar und einsehbar; Anm.d.Red.] Dessen Umsetzung setzt eine interne Strukturplanung an jeder Organisationseinheit voraus und wird daher der wesentliche Bestandteil der Zielvereinbarungsgespräche mit den Organisationseinheitsleiter/innen für die Periode 2010-12 sein, die im Oktober d.J. beginnen werden. Bei dieseer Gelegenheit darf ich auch um einen (Zwischen)Bericht zur laufenden Zielvereinbarungsperiode sehr herzlich ersuchen. Ein Papier zur einheitlichen Gestaltung der kommenden Zielvereinbarung wird Mitte September versandt.
Zu dem künftigen Karrieremodell sowie zu dessen Umsetzung bitte ich um intensive Diskussionsbeiträge, da davon die langfristige Entwicklung unserer Universität grundsätzlich abhängig sein wird. Um diese Diskussion zu stimulieren, zu erleichtern bzw. die Beantwortung erster Beiträge von Ihnen vornehmen zu können, darf ich zu einer Diskussionsveranstaltung dazu bitten, wo ich mich für eine Präsentation und Fragen zum künftigen Karrieremodell gerne zur Verfügung stellen werde.
Die Veranstaltung findet am Freitag, dem 4. September 2009, 13:30 Uhr, im Hörsaal 3 des Hörsaalzentrums statt.
Gleichzeitig darf ich mitteilen, dass mit Inkrafttreten des Kollektivvertrags alle ArbeitnehmerInnen der MUW, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2003 begründet wurde, nach den überwiegend ausgeübten Tätigkeiten in eine Verwendungsgruppe nach §§ 48 und 49 (in Verbindung mit § 68) Kollektivvertrag eingereiht werden. Solange im speziellen Fall keine Qualifizierungsvereinbarung entsprechend dem neuen Karrieremodell vereinbart und erfüllt ist, werden alle ÄrztInnen in Ausbildung, FachärztInnen, Staff Physicians, StationsärztInnen sowie alle nichtklinischen ArbeitnehmerInnen in die Verwendungsgruppe B, Gehaltsgruppe B1, übergeleitet, im Falle einer bereits dreijährigen einschlägigen Verwendung in die Gehaltsgruppe B1 lit a [§49 Abs 3, Anm.d.Red.]. Hinzu kommen die Zulagen gemäß §28 Abs 2 für in ärztlicher oder zahnärztlicher Verwendung stehende ArbeitnehmerInnen.
Qualifizierungsvereinbarungen gemäß § 27 Kollektivvertrag werden seitens der MUW nach Maßgabe der Zielvereinbarung für jede Organisationseinheit angeboten werden.
Abschließend weise ich darauf hin, dass jede/r ArbeitnehmerIn mit einem nach dem 31.12.2003 abgeschlossenen Arbeitsvertrag eine Verständigung durch die Personalabteilung erhalten wird, welche die konkreten individuellen Daten betreffend Überleitung in den Kollektivvertrag (vor allem die Einstufung vor bzw. nach dem Kollektivvertrag) beinhalten wird. Es ist geplant, dass die Verständigungsschreiben ebenfalls Mitte September 2009 an alle Betroffenenen MitarbeiterInnen versendet werden.
Mit kollegialen Grüßen
Univ.Prof.Dr.Wolfgang Schütz
Rektor
Link: Karrieremodell wörtlich
Link: Graphik zum Karrieremodell
Link: Detailinformationen vom Betriebsrat
Link: Neueste Info zum Karrieremodell (Sept.09)



















