Betriebsrätekonferenz der Universitäten protestiert gegen Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009

An
den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
den Präsidenten des ÖGB
den Vorsitzenden der GÖD
die Klubobleute der parlamentarischen Parteien
die WissenschaftssprecherInnen
die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses

 Sehr geehrte Damen und Herren!             Wien, 23. Juni 2009

Die Betriebsrätekonferenz protestiert aufs Schärfste gegen die Regierungsvorlage des Universitätsrechts Änderungsgesetzes 2009 und zwar insbesondere gegen jene Bestimmungen, die den vor wenigen Wochen abgeschlossenen Kollektivvertrag konterkarieren ehe dieser in Kraft getreten ist.
Wir fordern Sie auf, die Regierungsvorlage entsprechend abzuändern.

1) Die Neufassung des § 109 (2) ist abzulehnen. Die Kettenvertragsregelung ermöglicht es den Universitäten schon jetzt, großzügige Aneinanderreihungen von befristeten Arbeitsverträgen zu Lasten einer vernünftigen Lebensplanung der betroffenen ArbeitnehmerInnen durchzuführen. Die intendierte Möglichkeit, diese Befristungen bis zu zwölf Jahre lang zu erlauben, verkehrt das Kettenvertragsverbot in sein Gegenteil und behindert die Karriereplanung der Betroffenen bzw. unterläuft die vereinbarten Beschäftigungsmodelle des Kollektivvertrags auf das Gröbste.

2) Die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen in Ausbildung zum Facharzt/Fachärztin unterrichten im klinischen Bereich vieler Medizinuniversitäten 50% der Praktika des Studiums der Humanmedizin. Auf Grund einer formalen Fehlzuordnung werden diese vom Wahlrecht zur korrekten Vertretungsgruppe im Senat ausgeschlossen. Dieses redaktionelle Versehen muss korrigiert werden.

3) Die Neufassung der § 100 Abs 3 bis 6 ist entweder zu streichen oder so zu ändern, dass es den betreffenden LektorInnen offen steht, sich frei für ein Anstellungsverhältnis oder eine Beschäftigung als freie Dienstnehmer(in) zu entscheiden. Andernfalls wäre diese Beschäftigungsgruppe zwingend vom Geltungsbereich des Kollektivvertrags ausgeschlossen und eine Vertretung durch die Betriebsräte nicht möglich. Ein solcher legistischer Einschnitt im Zeitpunkt zwischen Kollektivvertragsabschluss und dessen Inkrafttreten ist völlig inakzeptabel, ganz zu schweigen von der sozialen und arbeitsrechtlichen Diskriminierung dieser Personengruppe.

4) Die Novelle sieht in der Neuregelung der Kompetenzen von Senat, Universitätsrat, Findungskommission und Rektorat eine weitere massive Verstärkung autoritärer Elemente und Möglichkeiten politischer Einflussnahme vor. Als Korrektiv wäre zur Absicherung der Kernaufgaben der Universitäten im Interesse der in Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste und Lehre tätigen Universitätsangehörigen zumindest das Stimmrecht der Betriebsräte im Universitätsrat vorzusehen.

Die Vorsitzenden der Betriebsräte der österreichischen Universitäten
Künstlerisches und wissenschaftliches Personal
Allgemeine Universitätsbedienstete

Kontakt: susanne.mann@uni-ak.ac.at, martin.tiefenthaler@i-med.ac.at, ingwald.strasser@meduniwien.ac.at, schoen@mdw.ac.at

Link: DerStandard

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