Archiv für 26. Juni 2009

Betriebsrätekonferenz der Universitäten protestiert gegen Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009

An
den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
den Präsidenten des ÖGB
den Vorsitzenden der GÖD
die Klubobleute der parlamentarischen Parteien
die WissenschaftssprecherInnen
die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses

 Sehr geehrte Damen und Herren!             Wien, 23. Juni 2009

Die Betriebsrätekonferenz protestiert aufs Schärfste gegen die Regierungsvorlage des Universitätsrechts Änderungsgesetzes 2009 und zwar insbesondere gegen jene Bestimmungen, die den vor wenigen Wochen abgeschlossenen Kollektivvertrag konterkarieren ehe dieser in Kraft getreten ist.
Wir fordern Sie auf, die Regierungsvorlage entsprechend abzuändern.

1) Die Neufassung des § 109 (2) ist abzulehnen. Die Kettenvertragsregelung ermöglicht es den Universitäten schon jetzt, großzügige Aneinanderreihungen von befristeten Arbeitsverträgen zu Lasten einer vernünftigen Lebensplanung der betroffenen ArbeitnehmerInnen durchzuführen. Die intendierte Möglichkeit, diese Befristungen bis zu zwölf Jahre lang zu erlauben, verkehrt das Kettenvertragsverbot in sein Gegenteil und behindert die Karriereplanung der Betroffenen bzw. unterläuft die vereinbarten Beschäftigungsmodelle des Kollektivvertrags auf das Gröbste.

2) Die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen in Ausbildung zum Facharzt/Fachärztin unterrichten im klinischen Bereich vieler Medizinuniversitäten 50% der Praktika des Studiums der Humanmedizin. Auf Grund einer formalen Fehlzuordnung werden diese vom Wahlrecht zur korrekten Vertretungsgruppe im Senat ausgeschlossen. Dieses redaktionelle Versehen muss korrigiert werden.

Die weiteren Punkte bitte hier weiterlesen

UG-Novelle: Brief der Gewerkschaft an die Abgeordneten des Nationalrats

Sehr geehrter Herr Nationalratsabgeordneter,   Sehr geehrte Frau Nationalratsabgeordnete, sehr geehrtes Gewerkschaftsmitglied!

Die vorliegende Novelle zum UG 2002 berücksichtigt nicht nur keinerlei die jahrelang erhobenen gewerkschaftlichen Forderungen (einstimmige Beschlüsse des Gewerkschaftstages der GÖD und des Bundeskongresses des ÖGB), sondern verschlechtert in vielen Punkten die Situation an Österreichs Universitäten:

• Einzementieren der fehlenden Mitsprachemöglichkeit der betrieblichen Interessensvertretung im Vergleich zu Industriebetrieben (BR-Vors. ohne Stimmrecht im Universitätsrat).
• Aufheben der vor zwei Monaten erzielten kollektivvertraglichen Einigung gerade für Nachwuchswissenschafter durch:

o per Novelle Verlängerung der Kettenvertragsregelung über das Arbeitsverfassungsgesetz hinaus und
o per Novelle Ausschluss der Lektorinnen und Lektoren aus dem Kollektivvertrag.

Die Aufhebung eines Kollektivvertrages und der Arbeitsverfassung durch Novellierung des Universitätsgesetzes ist nicht akzeptabel! 
Diese Novelle benachteiligt vor allem junge Wissenschafterinnen und Wissenschafter und dabei wiederum junge Frauen bzw. Mütter.

Daneben finden sich noch viele Fehler und offensichtliche redaktionelle Versehen wie z. B. die Zuordnung der JungwissenschafterInnen in der Humanmedizin zum Allgemeinen Universitätspersonal.

Brief an die Nationalratsabgeordneten hier weiterlesen


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