An
den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
den Präsidenten des ÖGB
den Vorsitzenden der GÖD
die Klubobleute der parlamentarischen Parteien
die WissenschaftssprecherInnen
die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses
Sehr geehrte Damen und Herren! Wien, 23. Juni 2009
Die Betriebsrätekonferenz protestiert aufs Schärfste gegen die Regierungsvorlage des Universitätsrechts Änderungsgesetzes 2009 und zwar insbesondere gegen jene Bestimmungen, die den vor wenigen Wochen abgeschlossenen Kollektivvertrag konterkarieren ehe dieser in Kraft getreten ist.
Wir fordern Sie auf, die Regierungsvorlage entsprechend abzuändern.
1) Die Neufassung des § 109 (2) ist abzulehnen. Die Kettenvertragsregelung ermöglicht es den Universitäten schon jetzt, großzügige Aneinanderreihungen von befristeten Arbeitsverträgen zu Lasten einer vernünftigen Lebensplanung der betroffenen ArbeitnehmerInnen durchzuführen. Die intendierte Möglichkeit, diese Befristungen bis zu zwölf Jahre lang zu erlauben, verkehrt das Kettenvertragsverbot in sein Gegenteil und behindert die Karriereplanung der Betroffenen bzw. unterläuft die vereinbarten Beschäftigungsmodelle des Kollektivvertrags auf das Gröbste.
2) Die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen in Ausbildung zum Facharzt/Fachärztin unterrichten im klinischen Bereich vieler Medizinuniversitäten 50% der Praktika des Studiums der Humanmedizin. Auf Grund einer formalen Fehlzuordnung werden diese vom Wahlrecht zur korrekten Vertretungsgruppe im Senat ausgeschlossen. Dieses redaktionelle Versehen muss korrigiert werden.














