Aufgrund des Arbeitsverfassungsgesetzes steht allen Bediensteten – sofern nicht schwerwiegende dienstliche Gründe entgegenstehen – das Recht zu, an einer Betriebsversammlung teilzunehmen.
Bedingungen der Rektoren wurden mit Modifikationen von den Betriebsräten und der Gewerkschaft angenommen. Diese Modifikationen wiederum wurden von den Rektoren akzeptiert. Schlussendlich stimmten über 90% der Betriebsräte der 21 öffentlichen österreichischen Universitäten für die Realisierung dieses KV.
Am Ende von 5 Jahren Verhandlungen ist man sich doch noch einig geworden, Wichtiges im Uni-Arbeitsrecht zu verwirklichen:
Betriebsrat
Leistungsabhängiges Karrieremodell,
Bessere Basisentlohnung,
Kündigungsschutz,
Pensionskassenzusage,
Teilzeit,
Bildungsurlaub,
Studienurlaub,
Zulagen,
21 ergänzende Regelungen sind laut KV vereinbar (z.B. im Rahmen von Betriebsvereinbarungen),
gültig für ab 1.1.2004 eingetretene MitarbeiterInnen
für 30 000 MitarbeiterInnen im allgemeinen und wissenschaftlichen & künstlerischen Personal
Am 1. Oktober 09 soll der Uni-KV in Kraft treten (hier ist die valorisierte KV-Version vom 1.1.09 zu lesen). Eine neuere Version ist auch auf der Homepage der GÖD noch nicht vorhanden. Die endgültige KV-Version mit den Änderungen und den neuen, auf 2009 hochvalorisierten, Gehaltsansätzen wird nach redaktioneller Fertigstellung und nach der Unterschriftleistung durch die Vertragspartner Dachverband der Unis (Rektoren) und Gewerkschaft (GÖD) auf der BV13 Homepage (Bundes-Vertretung der HochschullehrerInnen in der GÖD) herunterladbar gemacht (ca. 4./5. Mai 2009).
355 Mio und 391 Mio EUR bekämen die Universitäten laut Hahn 2009 und 2010 dazu. Das ist ein Minus von 45 bzw. 9 Mio EUR zum früher “garantierten” Zusatz-Betrag. Daraus werde auch der Uni-Kollektivvertrag (wenn er zustande kommt) bezahlt werden müssen. Die entfallenen Studiengebühren müssten von diesem Betrag nicht mehr abgezogen werden. Es handle sich also um Netto-Zusatzbeträge.
Der FWF solle laut Hahn mit 160 Mio EUR bedacht werden.
85 Mio EUR sind für die Österr. Akademie der Wissenschaften vorgesehen.
Am 21. April will der Finanzminister die Entwürfe für das Doppelbudget 2009 und 2010 im Nationalrat präsentieren und damit die offizielle Debatte beginnen lassen. Am 6. Mai starten die parlamentarischen Ausschussberatungen dazu. Am 27. Mai wird das Wissenschaftsbudget (inkl. Uni-KV-Ausgaben) beschlossen . Am29. Mai 2009 soll laut Arbeitsplan des Nationalrats das gesamte Budgetpaket komplett beschlossen sein.
Spätestens bis zum 5. Mai sollten sich also die Uni-KV-Verhandlungspartner (GÖD und Dachverband) geeinigt haben. Der Dachverband hat die selbe personelle Zusammensetzung wie die mit Rektoren besetzte UNIKO (Anm. d. Red.).
Ob die UNIKO trotz KV-Bedenkens mancher Rektoren nochmals eine einstimmige Unterschriftsempfehlung -unter welchen Bedingungen auch immer- an den Dachverband abgeben wird, muss leider dahingestellt bleiben (siehe auch Extrakt aus UW-Rektor-Winckler-Interview und STANDARD-Original-Artikel).
Der MUW-Betriebsrat und der Rektor der MUW haben sich für die Realisierung des Uni-KV ausgesprochen.
“Sollten statt ForscherInnen nicht PolitikerInnen auswandern?”,
Kurt Grünewald (Wissenschaftssprecher der Grünen) macht Regierung für Misere der Forschungsförderung verantwortlich.
“…Was nützen Presseaussendungen, parlamentarische Anfragen und Anträge und die Diskussionen im Wissenschaftsausschuss, wenn uns derart drastisch vor Augen geführt wird, dass die Verantwortlichen für die Budgets der Universitäten und der Forschung entweder keine Ahnung haben unter welchen Bedingungen Forschung erfolgreich sein kann, oder es einfach nicht begreifen wollen”, zeigt sich Grünewald verärgert ,
“Wenn Rektoren und Betroffene zu Protesten auffordern und diverse einschlägige Organisationen im Wissenschaftsbereich, der Räte, Wirtschaft und Industrie, WIFO und IHS um den Wissenschaftsstandort Österreich bangen, kann Hahn das nicht so einfach als übliches Oppositionsgeheul abtun…” (Siehe auch unmittelbaren Anlass dieser Wortmeldung des Wissenschaftssprechers: Artikel im Standard)
Trotz Niederstimmug im EU-Parlament im Dezember 2008 hat der EU-Rat neuerlich versucht, die bestehende 48-Std.-Höchstarbeitsgrenze/Woche auf 65 Stunden hinaufzuschrauben. Im EU-Vermittlungsausschuss vom 7. 4. 09 ist der Versuch wieder gescheitert. Zum Wohl der ArbeitnehmerInnen. Siehe auch den Bericht in den ÄK-News für angestellte ÄrztInnen.
Ein zweiter und letzter EU-Vermittlungsausschuss muss noch Ende April 2009 mit den Anträgen (s.u.) befasst werden, bevor sie endgültig abgelehnt werden können — mit dzt. guter Aussicht auf Erhaltung der günstigeren 48 Stunden-Regelung und der “inaktiven Bereitschaftszeiten” als vollgeltende Arbeitszeit.
You-Tube: Zeit Im Bild Video (Dauer: 1 Min. 51 Sek.) vom 16. 12. 2008 über die ÖGB- und ÄrztInnen-Demo-Teilnahme in Strasbourg zur EU-Parlaments-Abstimmung, nach wie vor aktuell! mit Kommentar und Stellungnahmen des MUW-Betriebsratsvorsitzenden und des GPA-Vorsitzenden (Gewerkschaft der Privatangestellten) zur Arbeitszeitregelung und zu Bereitschaftszeiten.
Die EU-Rat-Anträge: 1. Erhöhung der maximalen Wochenarbeitszeit von 48 auf 65 Stunden
2. “Inaktive Bereitschaftszeiten” sollen nicht als Arbeitszeit gelten
“Die Forderungen der Rektoren … sind ein soziales Ärgernis“
Denn: die Finanzierung des Uni-
Kollektivvertrags ist nach den Berechnungen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) abgedeckt und die Schlechterstellung der Uni-MitarbeiterInnen durch die Bedingungen der Rektoren ist nicht gerechtfertigt. Weitere Besprechungen mit dem Dachverband (Arbeitgebervertretung) werden eingefordert.
Im folgenden Link finden Sie die Information der Gewerkschaft über die Steuerreform, die jetzt beschlossen wurde und rückwirkend ab Anfang dieses Jahres gilt.
Das Interesse der Ärztekammer an der Verbesserung der ausufernden Arbeitsbedingungen und an der Vermeidung von Arbeitszeitgesetz-Überschreitungen der angestellten ÄrztInnen ist nach diversen lokalen und österreichweiten Betriebsrats-Aktivitäten deutlich gewachsen.
Die Bundeskurie der Angestellten ÄrztInnen der Österr. Ärztekammer (BKAÄ) teilt den Med-Uni-Rektoren folgende Aufforderung mit:
“Lehre und Forschung gehören zu den Dienstpflichten und haben daher in der Dienstzeit zu erfolgen…”
Die Auswirkungen der von den Rektoren gefassten restriktiven KV-Übergangsbestimmungen auf die MedizinerInnen sind vertretbar, erklärt Prof. Schütz:
“Das Grundgehalt aller ÄrztInnen in Facharztausbildung würde bereits unmittelbar nach Inkrafttreten des Kollektivvertrags um 5.3% steigen und sich ab dem vierten Ausbildungsjahr um 22.1% erhöhen [...]“. Hinzu kommen die Vorteile einer Pensionskassenregelung und eines Karrieremodells, das bessere Entwicklungschancen bietet.
Die folgenden geänderten Bedingungen der Rektoren sind allerdings noch Gegenstand österreichweiter Verhandlungen der Betriebsräte und der Gewerkschaften:
Erste Gehaltserhöhung für LektorInnen erst 2 Jahre nach Inkrafttreten des Kollektivvertrags.
Die dzt. wissenschaftlichen MitarbeiterInnen werden vom KV nicht erfasst, außer im Pensionskassenbereich. Die ab dem Inkrafttreten des KV neu Eintretenden werden voll vom KV erfasst .
Der Pensionskassenbeitrag des Dienstgebers (außer bei ProfessorInnen: 8%) steigt erst im dritten Jahr nach Inkrafttreten des KV von 2% auf 3% des Bruttogehalts (bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage)…
Der frühere KV-Entwurf ohne diese Änderungswünsche der Rektoren bietet eine bessere finanzielle Basis für die MUW-MitarbeiterInnen. Die Änderungsvorschläge sind aber offenbar notwendig geworden, weil einige Rektoren überhaupt keinen KV wollten. Die Budgetfrage kann derzeit als eine vorgeschobene betrachtet werden.