Die Bedingungen der Rektoren:
- Erste Gehaltserhöhung für LektorInnen erstmals 2 Jahre nach Inkrafttreten des Kollektivvertrags.
- Die Beschäftigten der dzt. Säule I werden vom KV nicht berührt (außer im Pensionskassenbereich). Die ab dem Inkrafttreten des KV neu Eintretenden werden voll vom KV erfasst.
- Der Pensionskassenbeitrag des Dienstgebers (außer bei ProfessorInnen) steigt erst im 3. Jahr nach Inkrafttreten auf 3% des Bruttogehalts (bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage)…
Die UNIKO (ehem. Rektorenkonferenz) empfiehlt dem Dachverband der Universitäten, den KV für die Uni-Beschäftigten ehebaldigst zu unterschreiben und mit 1.10.2009 in Kraft treten zu lassen.
Weiters erwartet die UNIKO von der Gewerkschaft GÖD Unterstützung in der Forderung an BM Hahn, keine Erhöhung der Budgetreserve über 1% des Gesamtbudgets hinaus vorzunehmen.
Bedeuten die Bedingungen das Ende des KV?
Bericht im Standard
Stellungnahme des Wissenschaftssprechers der Grünen (OTS)
















