Richard Kdolsky, Unfallchirurg, Vorsitzender der HochschullehrerInnen-Gewerkschaft, spricht in einem APA-Interview über den seit Jahren ausverhandelten Kollektivvertrag, der endlich implementiert werden soll, über die damit verbundenen planbaren Karriereschritte und Gehaltserhöhungen:
Der neue Kollektivvertrag für das wissenschaftliche und künstlerische Personal und die allgemeinen Bediensteten an den Universitäten – insgesamt rund 30.000 – soll für alle seit dem 1. Jänner 2004 neu eingetretenen Mitarbeiter gelten. Ab diesem Zeitpunkt (Vollrechtsfähigkeit der Unis) wurde Personal nur mehr nach dem Angestelltenrecht aufgenommen, ohne Uni-übergreifende Regelungen. Junge Wissenschafter am Anfang ihrer Laufbahn hätten deswegen derzeit “keine Karriereaussichten”, sagte der Vorsitzende der Hochschullehrer-Gewerkschaft, Richard Kdolsky, im Gespräch mit der APA. Durch den neuen KV werde dagegen die Laufbahn für den Arbeitnehmer “berechenbar”.
Eine typische wissenschaftliche Uni-Laufbahn soll künftig so aussehen:
Die erste Sprosse der Karriereleiter nach dem Master bzw. Diplom ist eine auf vier bis sechs Jahre befristete Stelle als Uni-Assistent. In dieser Zeit sollte Doktorat bzw. PhD absolviert werden. Noch bevor dieser Vertrag ausläuft, sollte in einem Gespräch zwischen Arbeitgeber und -nehmer klar werden, ob man Chancen für eine weitere wissenschaftliche Karriere an der
jeweiligen Uni hat. Wenn ja, kann man sich auf eine sogenannte “Laufbahnstelle” bewerben, also eine maximal sechsjährige Post-Doc-Stelle mit dem Titel “Assistant Professor”.
Für diese Stelle muss mit der Uni-Leitung eine “Qualifikationsvereinbarung” abgeschlossen werden. Darin wird festgelegt, was der Kandidat in einem Zeitraum von bis zu sechs Jahren erreichen muss – etwa eine Habilitation, eine bestimmte Lehrqualifikation etc. Die Fortschritte werden jährlich überprüft.
Weiterlesen ‘Uni-LehrerInnen-Gewerkschaft für Kollektivvertrag mit planbaren Karriereschritten’















