Archiv für 5. März 2009

Uni-LehrerInnen-Gewerkschaft für Kollektivvertrag mit planbaren Karriereschritten

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     Richard Kdolsky, Unfallchirurg, Vorsitzender der HochschullehrerInnen-Gewerkschaft, spricht in einem APA-Interview über den seit Jahren ausverhandelten Kollektivvertrag, der endlich implementiert werden soll, über die damit verbundenen planbaren Karriereschritte und Gehaltserhöhungen:

 

Der neue Kollektivvertrag für das wissenschaftliche und künstlerische Personal und die allgemeinen Bediensteten an den Universitäten – insgesamt rund 30.000 – soll für alle seit dem 1. Jänner 2004 neu eingetretenen Mitarbeiter gelten. Ab diesem Zeitpunkt (Vollrechtsfähigkeit der Unis) wurde Personal nur mehr nach dem Angestelltenrecht aufgenommen, ohne Uni-übergreifende Regelungen.  Junge Wissenschafter am Anfang ihrer Laufbahn hätten deswegen derzeit “keine Karriereaussichten”, sagte der Vorsitzende der Hochschullehrer-Gewerkschaft, Richard Kdolsky, im Gespräch mit der APA. Durch den neuen KV werde dagegen die Laufbahn für den Arbeitnehmer “berechenbar”.

 

Eine typische wissenschaftliche Uni-Laufbahn soll künftig so aussehen:
Die erste Sprosse der Karriereleiter nach dem Master bzw. Diplom ist eine auf vier bis sechs Jahre befristete Stelle als Uni-Assistent. In dieser Zeit sollte Doktorat bzw. PhD absolviert werden. Noch bevor dieser Vertrag ausläuft, sollte in einem Gespräch zwischen Arbeitgeber und -nehmer klar werden, ob man Chancen für eine weitere wissenschaftliche Karriere an der
jeweiligen Uni hat. Wenn ja, kann man sich auf eine sogenannte “Laufbahnstelle” bewerben, also eine maximal sechsjährige Post-Doc-Stelle mit dem Titel “Assistant Professor”.

Für diese Stelle muss mit der Uni-Leitung eine “Qualifikationsvereinbarung” abgeschlossen werden. Darin wird festgelegt, was der Kandidat in einem Zeitraum von bis zu sechs Jahren erreichen muss – etwa eine Habilitation, eine bestimmte Lehrqualifikation etc. Die Fortschritte werden jährlich überprüft.

 

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Rektor Wolfgang Schütz zum Uni-Kollektivvertrag, den das Ministerium nicht voll finanzieren will

Nach der Reaktion von Rektor Badelt, UNIKO-Vorsitzender (ehem. Rektorenkonferenz), auf den von Finanz- und Wissenschaftsministerium undurchsichtig formulierten Inhalt des Uni-Budgets:

“…Ein wirtschaftlich vernünftiger Rektor muss wissen, wie hoch der Dispositionsspielraum für die Universitäten ist, bevor er den KV unterschreiben kann…”. Und zwar auf verbindliche Art und Weise, weil man ja auch eine rechtsverbindliche Unterschrift unter den KV setze,

präzisiert Rektor Schütz, MUW, auf der Homepage für seine MitarbeiterInnen:

“Die Universitätenkonferenz (Uniko) hat in ihrer Plenarsitzung von vergangenem Montag einstimmig beschlossen, den Dachverband der Universitäten zu legitimieren, den bereits seit geraumer Zeit ausverhandelten Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der 21 öffentlichen Universitäten zu unterschreiben.

Dabei geht die Uniko von der Voraussetzung aus, dass den Universitäten jener Budgetbetrag zur Verfügung gestellt wird, wie ihn Herr Bundesminister Hahn einer Delegation der Uniko am 13. Februar d.J. genannt hat und der darauf abzielt, den Anteil der Universitäten auf 2% des BIPs im tertiären Bildungssektor bis 2020 zu erhöhen. Dafür wird zur Finanzierung der Leistungsvereinbarungsperiode 2010-2012 ein jährlicher Rahmen von rund € 400 Mio. mehr zur Verfügung stehen als es im Vergleichszeitraum 2007 – 2009 der Fall war. Mit diesen Mitteln sind jedoch auch sämtliche Valorisierungen der Bezüge, Mietensteigerungen (inklusive Zuschlagsmieten) und Infrastrukturinvestitionen abzudecken.

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