Der ministerielle Entwurf zur UG-Novelle ist gespickt mit Erschreckendem bezüglich der Verantwortlichkeit für Arbeitszeitgesetzüberschreitungen der MUW/AKH – ÄrztInnen.
In dem nun vorliegenden ministeriellen Entwurf zur UG-Novelle findet sich folgender Passus (Zahl 71. § 29 Abs. 4 Z 1):
„1. Sie (Med-Uni, Anm.) hat ihre in ärztlicher oder zahnärztlicher Verwendung stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Organisationseinheiten des Klinischen Bereichs als Einrichtungen der Krankenanstalt zu beauftragen.
Diese Mitwirkung ist, auch im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994, des Arbeitszeitgesetzes, BGBl. Nr. 461/1969, und des Krankenanstalten-Arbeitzeitgesetzes, BGBl. Nr. 8/1997, dem Rechtsträger dieser Krankenanstalt und nicht der Universität zuzurechnen.
Sollten keine Vereinbarungen über die Aufteilung der Tätigkeiten und/oder keine differenzierten Aufzeichnungen bestehen, so ist wegen des erfahrungsgemäßen Überwiegens der Aufgaben der Krankenversorgung im Klinischen Bereich die Haftung dem Krankenanstaltenträger zuzurechnen. Ein Arbeitsverhältnis zum Rechtsträger der Krankenanstalt wird dadurch nicht begründet.“
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und es gibt eine ministerielle Begründung zu Zahl 71. § 29 Abs. 4 Z 1 im separaten Anhang: hier klicken.
Was ist das Drama daran? Welchem Beschäftiger sind die massiven Überzeiten dann wirklich anzulasten? Wer streift sich an wem ab? Die ärztlichen MitarbeiterInnen bleiben auf der Strecke! Wer zahlt für zusätzliche Stellen?
Es ist zu befürchten, dass weiterhin die schlechten Karten zwischen MU und Krankenanstaltenträger hin und her geschoben werden auf Kosten der ÄrztInnen.
Bei Gesetzwerdung dieses Ministerentwurfs würde die Verantwortlichkeit für die über 72-Stunden pro Woche geleistete Arbeit auf das Spital abgeschoben. Dieses kann aber auf Grund seines öffentlich rechtlichen Status dann auch nicht geklagt werden. Alles bliebe dann beim Alten und kein Arbeitgeber wäre verantwortlich fürs Verursachen der inhumanen Arbeitszeitüberschreitungen.
Ihr Betriebsrat kampagnisiert für die Streichung dieses Anlassgesetzes und für die Vermeidung der Arbeitszeitgesetz-Überschreitungen, z.B. durch Personalaufstockung.
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