Archiv für April 2008

Wiener Uniklinik benötigt 150 zusätzliche ärztliche Stellen

Gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit für Ärzte kann derzeit schwer eingehalten werden – Uni war bereits mit Anzeige des Arbeitsinspektorats konfrontiert (Streitwert: 220.000,- EUR) .

 - Die Medizin-Universität Wien (MUW) benötigt rund 150 zusätzliche Stellen im klinischen Bereich, um die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten für Spitalsärzte einzuhalten. Davon entfallen 40 bis 50 Stellen auf die Anästhesie, so MUW-Rektor Wolfgang Schütz bei einer Pressekonferenz am Donnerstag.
Insgesamt brauche man sieben Ärzte, um an einer Klinik einen Journaldienst zu „bespielen“, so Schütz. Diese Zahl liegt etwas höher als an anderen Einrichtungen, weil die Ärzte auch in der Lehre und Forschung tätig seien, zu Kongressen reisten etc. Mit dem derzeitigen Personalstand gehe sich dies an einigen Kliniken aber nicht aus, so Schütz. Folge: Die gesetzlich erlaubte Arbeitszeit wird überschritten – die Ärzte an der MUW bzw. am AKH leisteten „Übermenschliches“, auch weil sie neben der Patientenversorgung unterrichten und forschen. Die MUW war bereits mit einer Anzeige des Arbeitsinspektorats konfrontiert.
Ansprechpartner für die zusätzliche 150 Stellen ist für Schütz in erster Linie das Wissenschaftsministerium. Es sei aber gleichzeitig klar, dass die Stadt Wien ebenfalls einen Beitrag leisten müsse. Die nötigen Ärzte gebe es jedenfalls.

Stellungnahme des Betriebsrats:

Zum ersten Mal in der langen gemeinsamen Geschichte  von  Medizin Universität und  AKH  sind die Strafausmaße für Arbeitszeit-Überschreitungen höher als die Kosten für neue ärztliche Planstellen. Erst diese neue Konstellation bringt die betroffenen Arbeitgeber (Arbeitskräfte-Überlasser = MUW, und Beschäftiger = AKH) an einen Tisch bzw. vor Gericht. Es bleibt zu erwarten, dass die Unstimmigkeiten zwischen Überlasser und Beschäftiger nicht mehr auf dem Rücken des Personals ausgetragen werden.

„Klinikvorstand setzt Gesetz außer Kraft“

33 Jahre nach Firnberg/Kreiskys UOG 1975 und 6 Jahre nach Schüssels UG 2002 ist ein Klinikvorstand eigenmächtig unterwegs, wenn er die MitarbeiterInnen auffordert:

„Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

Angesichts der EURO 2008 im Juni….  Das Krankenanstaltenarbeitsgesetz ist während dieses Zeitraumes aufgehoben. Ich ersuche Sie um dementsprechende Erstellung der Journaldienstpläne für die Monate Mai sowie Juni…“

ANMERKUNGEN DES BETRIEBSRATS:

1. Eine Betriebsvereinbarung über Journaldienstaufstockungen ist dzt. nicht erstellt. Auch im Hinblick auf die vom Arbeitsinspektorat angezeigten (Streitwert 220.000,- EUR) und weiterhin zur Kenntnis gelangten Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz-Überschreitungen würde vom Arbeitsinspektor wahrscheinlich keine Erlaubnis zu Mehrarbeit erteilt werden.

2. Auch ein Klinikvorstand kann die österr. Gesetze zur Zeit noch nicht aufheben.

„GÖTTERDÄMMERUNG“ – Medienstimmen

„profil“ Nr. 16/08 vom 14.04.2008

Von: Martina Lettner, Ulla Schmid und Christa Zöchling

Medizin. Die traurige Wahrheit über Österreichs Ärzte: Autonomieverlust, Arbeitsüberlastung, magere Einstiegsgehälter. Die Gesundheitsbürokratie spart am falschen Ort.

Nach einem Vorschlag der Sozialpartner sollen bis 2012 rund 600 Millionen Euro im Gesundheitswesen eingespart werden, hauptsächlich bei Medikamenten, Ärzten und
Spitälern.

Die Ärztekammer redet vom „Abschlachten“ eines Berufsstandes und „Raub der Ethik“. Revoltieren die Ärzte zu Recht?

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MED-Unis kommen bei Gesetzesnovelle zu kurz

Parlament ohne BM Hahn Parlamentarische Enquete zur UG 2002-Novelle.  Stv. Betriebsratsvorsitzender I.Strasser am Rednerpult des Hohen Hauses. Er erklärt den NationalrätInnen nachdrücklich die MitarbeiterInnen-Sicht der Med-Uni-Situation.  Enquete-Vorsitzender ist NR Graf (FP).   Arbeits-, Sozial- und Medizinrechtler Prof. Mazal (MinisterInnensitzreihe, vierter v.re.) notiert Wichtiges aus Strassers Wortmeldung.

In der Parlamentarischen Enquete zur UG-Novelle am 11. April  wurde von Rektoren, PolitikerInnen und BeraterInnen von einer Weiterentwicklung, aber keiner notwendigen Novellierung des UG 2002 gesprochen.

Der Betriebsrat (I.Strasser, siehe Bild oben) widersprach in seinen Wortmeldungen und hat die Enquete-TeilnehmerInnen aufgefordert, sich für arbeitsrechtliche Optimierungen und verbesserte Mitbestimmungsrechte der ArbeitnehmerInnen im UG, sowie für die Verbesserung der Forschungs-/Arbeitsbedingungen an den Med-Unis einzusetzen.

–Karrieremodelle und die Finanzierung des bereits ausverhandelten Kollektivvertrags wurden eingefordert.

–Erfüllung der Frauenquoten sollen in allen Uni-Gremien gesetzlich durchgesetzt werden können.

–Weiters wurde gefordert, über höhere Dotierungen des Uni-Budgets zu sprechen, damit „man nicht über eine intelligente Mangelverwaltung reden müsse“, Broukal (SP).

BM Hahn hatte sich  bereits zur Halbzeit der Enquete zu einem Meeting in Linz abgesetzt.

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Ein Universitätsrat verspottet Betriebsräte

Zynismus und Süffisanz haben im Umgang mit dem Betriebsrat nichts verloren!

Die nicht rechtskonforme Unirat-Konstituierung in Innsbruck vor knapp drei Wochen und entsprechend auch in Wien am 2.April 08 (beide nach Unterbleiben der Einladung der Betriebsratsvorsitzenden) ist dem Ministerium und allgemein bekannt.

  1. Seit Monaten bemüht sich der Betriebsrat um ein Gespräch mit Dr. Strohmayer – ohne je Antwort bekommen zu haben (s. Seite 6 der März-Ausgabe, 1/08, der Betriebsrats-Zeitung „MIT-BESTIMMUNG“).
  2. Seit Jahren weiß der langjährige Unirat Dr. Strohmayer, dass gesetzeskonform Betriebsratsvorsitzende zu Unirat-Sitzungen einzuladen sind.

Und jetzt Dr. Strohmayers Meldung vom 7. April 08 als Zitat (Hervorhebung redaktionell):

Sehr geehrter Herr Professor, lieber Freund

nach Gesetz und Verwaltungspraxis war noch keine ordentliche Sitzung des Unirates, sondern dessen Konstituierung. Selbstverständlich werden zur ersten ordentlichen Sitzung des Unirates am 30.4. 2008 sowohl Rektorat wie Gender- und Betriebsratsvertretung eingeladen.

Mit einem einfachen Gespräch hätten wir den Sachverhalt klären können.
Mit besten Grüßen
Hannes Strohmayer

Die Stellungnahme des BmfWuF ist per  e-mail am 20. März 08 auch an Dr. Strohmayer geschickt worden:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist der Ansicht, dass es sich auch bei der „konstituierende Sitzung“ eines Universitätsrates um eine Sitzung im Sinne des § 21 Abs. 15 Universitätsgesetz 2002 handelt, da die genannte gesetzliche Anordnung ja für „alle“ Sitzungen gilt, und daher die Vorsitzenden der Betriebsräte auch zur „konstituierende Sitzung“ eines Universitätsrates einzuladen wären.

Aus der Leitung der Abteilung für Universitätsrecht,
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

Parlament. Anfrage: „Was verdient ein Uni-Rat?“

Hier die Antwort von UHBM Hahn:

Gemäß § 21 Abs. 11 Universitätsgesetz 2002 erhalten die Mitglieder des Universitätsrats für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die vom Universitätsrat festzusetzen ist. Mangels weiterer gesetzlicher Vorgaben kann die Vergütung daher von den Universitätsräten individuell gestaltet werden.
BM Hahn

Medizinische Universität Wien, bisher:
Beschluss des Universitätsrates, dass die gesamte Vergütung für den fünfköpfigen Universitätsrat jene Summe betragen soll, die zum damaligen Zeitpunkt der Rektor als Fixbezug (exkl. Prämien) erhielt. Das waren im April 2003
€ 140.000,– mit jährlicher Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex.
Aufteilungsschlüssel:
Vorsitzender: 35,71 %
stv.Vorsitzender: 21,42 %
Mitglied: 14,28 %.

Medizinische Universität Graz:

Die Vergütung orientiert sich an der Vergütung der vom Land Steiermark beschickten Aufsichtsräte:
Vorsitzender: € 610,– monatlich,
weiteres Mitglied: € 410,– monatlich

Medizinische Universität Innsbruck:

Monatliche Fixbezüge (12x im Jahr):
Vorsitzender: € 2.000,–
stv. Vorsitzender: € 1.500,–
Mitglied: € 1.000,–
Sitzungsgeld für jeden angefangenen Tag:
pro Mitglied € 300,–
Ersatz der Barauslagen

„Die Aufregung besteht völlig zu Recht“: Broukal und Grünewald antworten dem Betriebsrat

Nationalrat Broukal:

Die Aufregung (bezüglich LEGITIMITÄT DER KONSTITUIERUNG DES MED. UNI-RATS, Anm.d.Red.) besteht völlig zu Recht. [...] wenn ich richtig informiert bin, hat zu der Sitzung das Rektorat eingeladen, den Vorsitz führte Herr Dr. Strohmayer. Man sollte glauben, dass beiden § 21 Abs. 15 UG 2002 bekannt ist:

„Die Vorsitzenden der Betriebsräte sind zu allen Sitzungen des Universitätsrats einzuladen“

Dieser Satz lässt keinerlei einschränkende Interpretation zu, er schließt weder „konstituierende“ noch andere, „spezielle“ Arten von Sitzungen aus.
Für Kollegin Brinek, Kurt Grünewald und mich bleibt da wenig zu tun. Der Satz im Gesetz ist glasklar, einen Zusatz im Sinne von: …sind zu allen, aber wirklich allen Sitzungen einzuladen…, ist ja kaum möglich.
Das Stimmrecht der Betriebsräte im Unirat war eine Forderung der SPÖ in den Verhandlungen zur Reform des UG. Sie ist im Regierungsabkommen enthalten.“

Nationalrat Grünewald:

„… bei der Uni Enquete womöglich noch Härteres zu hören bekommen: von einer Hochschullehrerkurie ist nicht mehr die Rede. [...] Alles schaut nach Schwächung des Senates und weiterer Stärkung der Uni-Räte aus.

Von einer Redemokratisierung und Aufwertung des Mittelbaus ist derzeit nichts zu sehen. Eine Mitschrift eines Faulhammer Vortrages spricht nur mehr von Schärfung des Textes vom UG und bestreitet die Notwendigkeit einer wirklichen Novelle.
Wenn diese Chance vertan wird, schaut es düster für die Uni aus.

Kollision von Bundesminister Hahn mit dem UG 2002

Auch Terminkollisionen können Gesetzesunfälle verursachen

Wie ernst nimmt Herr Bundesminister Hahn eigentlich die Novellierung des Universitätsgesetzes 2002, wenn er gleichzeitig mit der Parlamentarischen Enquete zu diesem Thema, am 11. April 08 knappe 200 Kilometer weiter in Linz zu einem „persönlichen“ Gespräch an der Kepler Universität einlädt!??

U.a. versäumt er so den Vortrag des Vertreters der Hochschullehrer bei der Enquete.

Seine Geringschätzung der Teilnehmer an der Parlamentarischen Enquete und der vom UG Betroffenen kann kaum nachdrücklicher gezeigt werden.

Der Zerrissene (Herunterladen der Einladung; PDF)

Betriebsrat fordert gesetzeskonforme Konstituierung des Universitätsrates

Magnifizenz,
sehr geehrte Universitätsräte,

Ich erlaube mir, Ihnen beiliegend einen Brief an den Bundesminister, sowie eine Mitteilung an die Wissenschaftssprecher zu übermitteln.

Mit grossem Bedauern haben wir auch in der Vergangenheit festgestellt, dass die Vorsitzenden der Betriebsräte nicht in sämtliche Sitzungen des Universitätsrates eingebunden waren. Auch für die konstitutierende Sitzung des Rates erfolgte keine Einladung an den Betriebsrat.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Szekeres

Lesen Sie hier den Betriebsrats-Brief an die Wissenschaftssprecher im Nationalrat und an Minister Hahn:
weiterlesen ‘Betriebsrat fordert gesetzeskonforme Konstituierung des Universitätsrates’

Konstituierung des Universitätsrats der MU Wien ist nicht rechtskonform

Der neu zusammengesetzte Universitätsrat der MedizinischenUniversität Wien hat soeben seine konstituierende Sitzung  ohne Einbindung der Vorsitzenden der Betriebsräte abgehalten. 

Im §21 Abs. 15 UG2002 ist von „..allen Sitzungen..“ die Rede, zu denen die Betriebsräte einzuladen sind. Eine konstituierende Sitzung ist auch eine Sitzung.

Die Konstituierung ist somit nach §21 Abs.15 Universitätsgesetz 2002 NICHT rechtsgültig.

Die Betriebsräte leiten rechtliche Schritte ein.

MEDIENSTIMMEN zur KA-AZG-Novelle

Printmedien, Ö1 und Puls4 bringen Meinungen und Stellungnahmen:

– ZUM ANSEHEN UND HÖREN, VIDEO, TALK OF TOWN (leider nur mehr Ö1 zum Lesen verfügbar – s.u.):

 

 Patientenbetreuung, Forschung und Lehre in 72 und mehr Stunden pro Woche

 

 

– Ö1 ZUM LESEN anklicken: 

Betriebsrat (MUW) und Gewerkschaft (GÖD) im Ö1-Radio-Interview

Spitalsärzte sollen bald weniger arbeiten
Wien, 04. April 2008
Die horrenden Dienstzeiten von Krankenhausärzten sollen verringert werden – die Vorbereitung des Gesetzes schreitet voran.

… schreibt etwa die Tageszeitung Österreich
Und weiter:

weiterlesen ‘MEDIENSTIMMEN zur KA-AZG-Novelle’

KA-AZG-Novelle soll Arbeitszeiten kürzen

Vom Rundfunk moderiert klingt die KA-AZG-Novellierung so:

Arbeitsminister Bartenstein kündigt „strenge Kontrollen der Arbeitszeit“ an.

Und so schwirrt die Nachricht durch den Äther von Ö1:

Neues Gesetz soll kürzere Dienste bringen
Spitalsärzte, die zu lange – bis zu 100 Stunden pro Woche – arbeiten, sind in Österreich keine Ausnahme, sondern eher die Regel. Das soll sich jetzt ändern. ÖVP-Arbeitsminister Bartenstein schickt dazu heute eine Gesetzes-Änderung in Begutachtung.

Die Beiträge:

Die 60-Stunden Arbeitswoche? We have it!

Die Wirtschaft träumt davon. – Wir haben sie!

Karikatur zur 60 Stunden Woche

Seit der Umfrage vom Sommer 2008 müsste es sinngemäß heißen: „Die 70-Stunden Arbeitswoche  -  Wir haben sie …jede Woche! Und zu wenig Zeitbudget für alles andere neben der Patientenbetreuung.“ (Siehe dazu die Grafik und den Betriebsrats-Artikel vom 24.2.09)

Unterschreiben auch Sie den Offenen Brief an Minister Hahn

Werte Kolleginnen und Kollegen!

Wie mehrfach berichtet, wurde zwischen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) und dem Dachverband der Universitäten (Universitätsrektoren bzw. deren Vertreter) ein Kollektivvertrag ausverhandelt, der höhere Einstiegsgehälter, stufenweise Gehaltssteigerungen und eine Karriereschiene vorsieht.

Kollektivvertrag immer noch nicht in Kraft
Leider konnte dieser Kollektivvertrag bisher nicht in Kraft treten, da die Kosten von ca. 70 Mio. Euro (österreichweit für alle Universitäten, der Betrag entspricht ca. 3 % des Personalbudgets der Universitäten) durch die Regierung nicht bedeckt wurden.

weiterlesen ‘Unterschreiben auch Sie den Offenen Brief an Minister Hahn’


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