Bisher gab es für Nachtdienste von Teilzeitbeschäftigten 2/3 der Bezahlung von Vollzeitbeschäftigten. Diese Bezahlung soll jetzt auf 5/6 angehoben werden (siehe auch hier herunterladbaren Artikel der Betriebsratszeitung MIT-BESTIMMUNG 1/2008, Seite 7)
Der entsprechende, bevorstehende Beschluss der Novellierung durch den Nationalrat wird dem Bund freilich Mehrkosten verursachen. Man beeilt sich wohl deshalb gerade nicht, die Umsetzung dieser Aufstockung des Journaldienstentgelts auch wirklich herbeizuführen.
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