Für eine neue Betriebsvereinbarung
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
wie die meisten von Ihnen wissen, läuft die derzeit gültige Betriebsvereinbarung für das medizinische und wissenschaftliche Personal mit 30. Juni 2013 aus. Sollte es zu keiner Einigung mit dem Rektor kommen, tritt das normale ASVG und Krankenanstaltenarbeitsgesetz (KA-AZG) in Kraft. Das würde angesichts der herrschenden Personalknappheit dazu führen, dass der ordnungsgemäße Betrieb des AKH und die medizinische Forschung und Lehre extrem gefährdet wären.
Das ist sowohl für Patienten als auch für die Studierenden und Auszubildenden nicht zumutbar. Und schon gar nicht für die Mitarbeiter, die jetzt schon am Rande der Belastbarkeit sind.
Die Vorschläge, die seitens des Rektorats (KA-AZG Vereinbarung – Brief an den Rektor und den Vereinbarungsvorschlag des Rektors ) unterbreitet wurden, können nicht akzeptiert werden, und zwar als Ganzes nicht. Sie würden, abgesehen von deutlichen Gehaltseinbussen für die meisten von uns allen, zu Leistungsreduktion im Krankenhausbetrieb führen, Forschung und Lehre noch stärker in Mitleidenschaft ziehen und in letzter Konsequenz zur Schließung von Betten führen und zur Demotivierung beitragen.
Wir alle sind uns darin einig, dass man das AKH und die Universitätsklinik nur mit ganzer Kraft und professionell – und damit mit den nötigen personellen und finanziellen Ressourcen – betreiben kann oder gar nicht. Halbe Kraft geht nicht. Und zweiteres ist nicht vorstellbar.
Es ist im Sinne des Schutzes und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für alle unabdingbar, dass wir als Vertreter des medizinischen und wissenschaftlichen Personals die vorgelegten Betriebsvereinbarungsvorschläge durch die Bank so ablehnen müssen.
Besonders deutlich wird unsere Benachteiligung im Vergleich der Betriebsvereinbarungen Graz und Innsbruck. An den anderen beiden großen medizinischen Universitäten wurde die Betriebsvereinbarung schon in der letzten Runde für einen deutlich längeren Zeitraum abgeschlossen und enthält jeweils deutliche Vorteile gegenüber unser jetzt gültigen, und ist gar nicht erst zu vergleichen mit dem jetzigen Vorschlag.
Wir verschweigen auch nicht, dass wesentliche Anliegen – etwa Diversitiy-Management, anständige Bezahlung von Forschung und Lehre, Rücksichtnahme auf die Arbeits- und Lebensbedingungen der älteren ÄrztInnen oder der Frauen, der alleinerziehenden Ärztinnen und der prekär angestellten MitarbeiterInnen – gar nicht erst berücksichtigt sind.
Wir verweisen auch darauf, dass die Tätigkeit des Lenkungsausschusses zur Lösung der Betriebsführungsproblematik (Bund, Stadt Wien, MedUni, AKH) bislang eher suboptimal ist. Besonders unerfreulich ist die Tatsache, dass der Betriebsrats, dessen Proteste überhaupt erst zur Einberufung dieses Lenkungsausschusses geführt haben, gleich wieder ausgeladen wurde und jetzt nicht mitreden darf.
In jedem Fall: systemische Fehlleistungen und strukturelle Fehlentwicklungen können nicht auf unseren Schultern ausgetragen werden.
Wir werden – in der Wiederbelebung von betr1ebsrat.wordpress.com– ab sofort über alle Verhandlungen, Prozesse und Problemstellungen zur Erneuerung der Betriebsvereinbarung informieren und ersuchen um breite Diskussion und Solidarität aller.
Der Betriebsrat















